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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1855-01-01 · Neue Folge, zweiter Jahrgang = Jahr 5616 (1855-1856) (1855) · p. Seite 135

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, zweiter Jahrgang = Jahr 5616 (1855-1856) (1855)
Date
1855-01-01
Page
Seite 135 (sequence 138)
Language
German
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IRI
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135 sich die Achtung aller Stände und Confefsionen erworben, und dieses Gefühl fand bei seinem Austritt auch emen entsprechenden Ausdruck. Herr Wolf Landau aus Prag wurde Oberrabbiner zu Dresden. Neue Auszeichnungen, welche in Hannover mehreren unserer verdientesten Glaubensgenossen zu Theil wurden, bezeugen die geneigte Gesinnung der dortigen Regierung. Am Geburtstage des Königs wurden der Sanitätsrath Dv. Cohen zum Medicinalrath, der Commerzienrath Simon zum Obercommerzienrath, und der Banquier Blumenthal zum Hofagenten ernannt. Das Wichtigste, das aus den deutschen Kleinstaaten zu berichten kommt, wäre wohl, daß die Intoleranz, die sich in der freien Stadt Bremen darlegte, zu einem Beruhigung gewahrenden Beschluß von Seite der Bundesversammlung zu Frankfurt geführt hat. Eine Reclamation mehrerer Bürger Bremens gegen die durch die neue Verfassung Bremens gewährleistete Zulassung der Juden wurde nämlich von der Bundesversammlung zu Frankfurt mit großer Majorität abweislich mit dem Bedeuterl beschieden, daß die Bundesgesetze keine Bestimmung enthalten, durch welche die Gewährleistung politischer Rechte an israelitische Staatsangehörige verboten wäre. In Mecklenburg-Schwerin ließ sich die Regierung voll der übergreifenden orthodoren Partei zur Einmischung in innere Ritualangelegenheiten verleiten und erhob dasReinigungsbad der Frauen zu einerZwangsmaßregeb Auch die streng Conservativen im Lande fühlten sich durch einen derartigen Schritt bedrückt. Eirr weiteres Treiben jener Partei geht aus einer Verordnung hervor, daß Empfangsbescheinigungen über Postsachen, die an Sonnabenden eintreffen, von den Juden erst am nachstfolgendenWerktage einzufordern sind. Im Gegensätze zrl dieser Sorgfalt für die strenge Sabbathbeobachtung stehen die neueften Anordnungen hinsichtlich der bürgerlichen Rechte der Juden in Mecklenburg. Von Seite des Magistrates wurde denselben mitgetheilt, daß sie nicht mehr Bürger werden und Grund-

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