Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, zweiter Jahrgang = Jahr 5616 (1855-1856) (1855)
- Date
- 1855-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 118)
- Language
- German
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Statistik Öes Jlaööttusmus in Röstmen. Von A. Kohn, Kreisrabbiner in Raudnitz. Die böhmischen Rabbinate zerfallen in Local- und Kreisrabbinate; auch eine dritte Elaste von israelitischen Geistlichen gibt es in Böhmen, die sogenannten Religionsweiser. Der Localrabbiner wird von der Gemeinde angestellt und von der Regierung (früher Landesstelle, jetzt Kreisregierung) bestätigt, und muß zu diesem Behufe mit Zeugnissen über zurückgelegte gymnasial-philosophische Studien, über Naturrecht und endlich mit Rabbinatszeugniß sich gehörig ausweisen. Dem bestätigten Localrabbiner kann die Gemeinde nie kündigen. Es gibt deren inBöhmen beiläufig vierzig, darunter aber nur vier (Kollin, Leipa, Herschmanmiestitz, Jenikau), die als Rabbiner ein ordentliches Auskommen haben; die übrigen müssen größtentheils zur Bestreitung des kümmerlichsten Bedarfes das Lehreramt damit verbinden. Denn unter den 347 böhmischen israelitischen Gemeinden sind nur neun welche über 100, und 22 welche über 60 Familien zählen; von den neun größten Gemeinden aber ist Ein Rabbinatssitz (Liben) erledigt, drei (Raudnitz, Töplitz, Bunzlau) sind von Kreisrabbinern verwaltet. Der Religioüsweiser, in der Regel auch Schächter und Lehrer, wird von der Gemeinde ausgenommen und kann von ihr wieder entlassen werden; er bedarf zu seiner Befähigung nichts als ein Morenuzeugniß von einem Kreisrabbiner, wird blos von der unmittelbar Vorgesetzten Behörde