Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 140 (sequence 248)
- Language
- German
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140 Rom wurde ein strenges Reglement für christliche Dienstboten im Dienste jüdischer Familien erlassen. Sie dürfen in der Nacht nicht im Hause der Herrschaft bleiben, und am Tage dürfen nur verheiratete Weiber oder Witwen im Ghetto dienen. In Sardinien erschien ein neues Ehezivilgesetz, welches in Art. 25 die Ehen zwischen Christen und Juden verbietet. Hingegen befinden sich unsere Glaubensgenossen in diesem Staate unter der Herrschaft der humansten Gesetze. In Nizza wurde der Banquier Avigdor von seinen katholischen Mitbürgern in die Deputirtenkammer gewählt. Als ihn aber diese, weil er preußischer Consul, also im Dienste einer auswärtigen Macht, ausschloß, und er in Folge dessen das Konsularamt niederlegte, wurde er mit immenser Majorität wiedergewählt und nunmehr zugelassen» In Frankreich hat die bürgerliche Gleichstellung nun schon das 60. Jahr überdauert, und es ist demnach überflüssig, dies immer und immer wieder durch Aufzählung der Israeliten zu Theil werdenden Staatsauszeichnungen, Aemter u. dgl. oder durch Aufzählung der großen Summen, welche der Staat für den israelitischen Kultus verwendet, zu erweisen. Dennoch müssen wir hier aus dem Jahre 1858 einen wichtigen Umstand erwähnen. Den 4. Juli wurde ein kaiserliches Dekret erlassen, dessen Hauptartikel lauten. „Art. 1. Die Großrabbiner der Departementalconsistorien werden durch die Laienmitglieder dieser Consistorien, in Verbindung mit einer Kommission von 25 Notabeln gewählt, welche zu diesem Zwecke durch die Consistorialwähler des Bezirks delegirt sind. Art. 2. Die Communalrabbinen werden durch die Departementsconsistorien aus einer Verdienstliste der aus der Rabbinerschule hervorgegangenen Schüler oder unter den ausübenden Kommunalrabbinen, welche ihren Platz ändern wollen, ernannt. Im Falle gleicher Stimmenzahl entscheidet die des Großrabbiners." Wissenschaft seine Muße, welche die Amtsgeschäfte ihm noch gestatten, für wissenschaftliche und religiöse Studien verwenden.