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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1854-01-01 · Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854) · p. Seite 130

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
Date
1854-01-01
Page
Seite 130 (sequence 238)
Language
German
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130 1828 1852 IV. Handwerker und Kaufleute 409 — 2526 V. Ohne bestimmten Beruf unbekannt 90 Diese Zahlen sprechen für die soziale Umwandlung der Juden Würtemberg's in 25 Jahren ganz außerordentliche und werden dadurch noch unterstützt, daß der Minister selbst erklärte: „der Fortschritt würde noch bedeutender sein, wenn nicht das Gesetz dem Gewerbsbetrieb und der Ueberfledelung der Juden manche Hemmnisse in den Weg gelegt hätte."!! Im Großherzogthum Baden besitzt der Jude volle staatsbürgerliche Rechte, die ihm auch nicht verkümmert worden, hingegen ist ihm das allgemeine Recht der Freizügigkeit noch nicht zugestanden. Die Staatsregierung, welche sich übrigens den Juden überall günstig erweist, und zum Beispiel des jüdischen Schulwesens sich sehr annimmt, hat durch einen Erlaß vom 3. Mai in Erinnerung gebracht, daß die bürgerliche Aufnahme der Israeliten in die Gemeindennicht in der Besugniß der Gemeinderäthe, sondern lediglich in derjenigen der großherzoglichen Staatsbehörden liege — eine Bestimmung, mit der in den meisten Fällen die Juden sehr zufrieden sein können, wenn man des kleinlichen Geistes der meisten Ortsvorstände gedenkt. Nachdem in Frankfurt am Main die Verhand^ lungen über die Verhältnisse der Israeliten so viel verschiedene Chancen durchgemacht, sind sie endlich im verflossenen Jahre zu einem gewissen Abschluß gekommen. Der Senat legte einen desfallsigen Gesetzentwurf der gesetzgebenden Versammlung vor, und diese nahm ihn mit 74 gegen 9 Stimmen an. Bei der Vorlage an die Bürgerschaft stimmten nicht mehr als 858 Bürger ab, und zwar 788 dafür, 70 dagegen. Demgemäß war das Gesetz am 12. September publizirt. Die Hauptbestimmungen sind: „K. 3. Neben der den Frankfurter Bürgern israelitischen Religionsbekenntnisses zustehenden Rechtsgleichheit in privatbürgerlicher Hinsicht werden die staatsbürgerlichen Rechte derselben dahin erweitert: 1) Bei der Wahl der 75 Mitglieder

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