Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 127 (sequence 235)
- Language
- German
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127 um, so haben die beiden Königreiche Hannover und Sachsen in den Verhältnissen der Israeliten ihres Land«- Nichts geändert; beide geben sogar einen Zuschuß zur Erhaltung des jüdischen Kultus aus Staatsmitteln (Hannover jährlich 1500 Rthlr.). In Hannover blüht das Lehrerseminar, welches unter Einwirkung des Staates vor einigen Jahren gegründet worden, segensreich aus, und die Vorbereitungen zur Emanation eines neuen Schulgesetzes für das jüdische Schulwesen wurden getroffen. Hier wie in Sachsen wurden Juden zu städtischen Aemtern gewählt. Interessant war in einer Bekanntmachung des Magistrats zu Leipzig über die Michaelismesse der achte Paragraph, der lautete: „Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für Letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt." — Auch im Großherzogthum Weimar sind alle Versuche, die Staatsregierung zu Beschränkungen der Juden zu veranlassen, gescheitert. Eine erfreuliche Erscheinung war auch, daß die gesetzliche Selbstständigkeit der Synagoge den 1823 geradezu befohlenen völlig deutschen Gottesdienst in Weg? sall brachte, und dieser nach den Wünschen der Gemeinden und den Bedürfnissen der Zeit angemessen geordnet werden konnte. — Dem Landtage des Herzogthums Meiningen hatte hingegen die Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch welchen die Gleichstellung der Juden auf die bürgerlichen Rechte beschränkt werden sollte. Am 13. März, nach lebhafter Debatte, verwarf der Landtag mit 24 Stimmen gegen 1 diesen Entwurf, und nahm vielmehr den Antrag des Ausschusses an, der eine vollkommene Gleichstellung der Juden „in allen Rechten und Pflichten, in allen Beziehungen zu dem Staate, zu den Gemeinden, so wie in allen privatrechtlichen Verhältnissen" forderte. Diesem Beschlüsse des Landtags versagte die herzogliche Negierung ihre Beistimmung, erließ