Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 122 (sequence 230)
- Language
- German
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122 Vordergrund bilden hier die Städteordnungen, zunächst für die sechs östlichen Provinzen. Durch die Abstimmungen der zweiten Kammer enthält die im Juni publicirte neue Städteordnung keine für die Juden beschränkenden Bestimmungen; das volle städtische Bürgerrecht ist den Juden verblieben, selbst das Bürgermeisteramt können sie bekleiden, wenn die Regierung sie darin bestätigt. Anders ward es mit den Landgemeindeordnungen. Hier sollte die Bestimmung ausgenommen werden, daß das Vorsteheramt vom christlichen Bekenntniß abhängig sein sollte. Die ersteKammer stimmte in ihrer Majorität, allerdings unter Protestation der Minderheit, Dafür, die zweite Kammer dagegen, und da beide Theile hartnäckig bei ihren Abstimmungen beharrten — unterblieb die Emanation des ganzen Gesetzes! Während dessen ging das wirkliche Leben unaufhaltsam vorwärts, und man kann sagen. daß es sich im jüngstverflossenen Jahre von dem künstlich gegen die Juden aufgestachelten reactionären Geiste der letzen Jahre allmälig wieder frei macht. Ueberall, wo die Bevölkerung durch ihre Wahl Ln die unmittelbaren Behörden zu berufen hat, wurden sehr häufig und zahlreich Juden in Magistrate und Stadtverordnetenversammlungen gewählt. Erhielt doch sogar der Prediger der jüdischen Gemeinde in Königsberg, vr. Saalschütz, der seit 1848 Privatdozent an der dortigen Universität ist, den Charakter als Professor, wurden doch die vv. meä. Traube und Romberg in Berlin zu dirigirenden Aerzten an Staatsanstalten befördert. weil — man ihrer freilich nicht gut entbehren konnte; wurde doch sogar der Rothe-Adlerorden Juden verliehen, statt des Kreuzes mit einer Sonne versehen. Noch immer ging das Ministerium mit der Durchführung der Kultgemeinden nach den Bestimmungen des Gesetzes von 1847 vor, wodurch die Gemeinden allerdings eine solidere Gestalt erhalten und z. B. volle Corporationsrechte haben. Als eine erfreuliche Erscheinung kann die Gründung eines theologischen Seminars aus dem Kammergerichtsrath Fränkel'schen Nachlaß in Breslau angesehen