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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1854-01-01 · Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854) · p. Seite 92

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
Date
1854-01-01
Page
Seite 92 (sequence 201)
Language
German
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92 Gemeinde in Wien als einer Religionsgenossenschaft fest, regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder und die Bedingungen zur Aufnahme, so wie die Verwaltung aller Ge-! meindeangelegenheiten durch einen wie bisher aus fünf Vertretern erwählten Vorstand, welchem jedoch in allen wichtigern Angelegenheiten ein aus l5 Gemeindemitgliedern ge- Lildeter Beirath zur Seite zu stehen hat. Die Creirung eines dießfalls aus 20 Gemeindegliedern bestellenden, der freien Wahl entnommenen Großrathes gewährt der l Kultusgemeinde schätzbare Garantien. Die Zustimmung der Beiräthe ist nämlich in allen wichtigen Fällen und insbesondere, wo es sich um größere Gemeinde-An- und Auslagen handelt, unerläßlich. Zwar hatten schon früher in ähnlichem Betracht besondere Repräsentanten bestanden, doch war weder ihre Wahl noch ihr Wirkungskreis unter bestimmte Regeln gebracht worden. <Do blieb auch die Berufung derselben dem jeweiligen Ermessen der Vertreter selbst anheimgestellt, und wo sie unterblieb und die Ansichten des Vorstandes Widerspruch erfuhren, da konnten auch die besten Absichten der Verketzerung nicht entgehen. Für die sorgfältigere Gebahrung der einzelnen Verwaltungszweige treten noch andere Bürgschaften hinzu. Die Gegenstände der Gemeindeverwaltung sind nach Hauptressorts gesondert und fünf dafür gebildeten Sectionen zugewiesen. Jede derselben besteht aus drei Beiräthen und Einem Vertreter oder > Mitglied hes engern Vorstandes, und hat die Aufgabe, die ihr! zustehenden Angelegenheiten besondern Berathungen zu unterl ziehen. Die Erhebungen, welche auf solche Weise geschöpft werden, geben dem Gesammtvorstande einen sicheren Leitfaden l zur Beurtheilung der abzumachenden Sache. Eine Garantie anderer Art erlangte die Kultusgemeinde durch das Organ ihres Vorstandes, indem letzterer ermächtigt wurde, einen direkten Jahresbeitrag von jedem immatrikulirten Gemein- , Leglied,*) so wie von jedem seit Jahr und Tag in Wien wohnhasten Israeliten einzufordern und unter Verleihung des ge-! schlichen Beistandes auch einzutreiben. Zur Ehre der Gemeinde müssen wir hinzusetzen, daß der Vorstand sich bis jetzt zu solchen Einschreitungen noch nicht bestimmt fand. Auch der Unbemitteltste hat sich willig herbei gelassen, sein Scherflein zur Erhaltung der Gemeindeanstalten beizutragen, welche sich seit *) Die Einführung eines Matrikeibuches und die Eruirung der Gemeindezlieder., waren eben so ersprießliche als mühsame Arbeiten, um welche sich der Secretär der Gemeinde I)r. Frankl anerkennenswerthe Verdienste erworben hat.

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