Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 63 (sequence 174)
- Language
- German
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63 auch seltene Ausdauer, bewahrt die größte Pietät für Ihre Person und respective Anstalt, so daß ich im Ganzen vollkommen mit ihm zufrieden bin, und ich hoffe mit Gottes Hilfe ihn in technischer Beziehung zum tüchtigen Geschäftsmann heranbilden zu können, so daß er das von Ihnen geweckte und gebildete geistige Leben auch im materiellen Le- Len zur Geltung bringen wird. Genehmigen. Ihr ergebener Theod or Hofsmann, bgl. Leder-Galanterie-Buchbinder-Waarenfabrikant. Von den Allerhöchst genehmigten Statuten wollen wir nur noch jene Paragraphe anführen, welche die Aufnahms- Bedingungen enthalten. §. 7. Da fast alle renommirten Taubstummenlehrer Deutschlands mit dem berühmten Heinecke, dem Gründer der deutschen Schule des Taubstummen-Unterrichtes übereinstimmen, daß die Tonsprache unumgänglich nothwendig zur geistigen Entwicklung des Taubstummen sei; so werden nur Zöglinge in einem solchen Alter ausgenommen, wo deren Sprachorgane noch biegsam, und zur Hervorbringung deutlicher und vernehmlicher Laute geeignet sind, und es ist demnach das Alter vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 12. Jahre festgesetzt. §. 8. Krankheiten, welche die Aufnahme eines Zöglinges unmöglich machen, sind vorzüglich: Blödsinn, Lungensucht, Lähmung, Fallsucht, bösartige Kopf- oder Hautausschläge, ein höherer Grad der Skrophelkrankheiten rc. Die damit