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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1854-01-01 · Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854) · p. Seite 60

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Neue Folge, erster Jahrgang = Jahr 5615 (1854-1855) (1854)
Date
1854-01-01
Page
Seite 60 (sequence 171)
Language
German
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IRI
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60 Taubstummen-Jnstitute für sämintliche Kronländer der österreichischen Monarchie erhoben werden wird. Durch diese beigesügte Bedingung, so wie durch den berücksichtigungswerthen Umstand, den ausgebildeten Zöglingen eine größere Auswahl in der Erlernung einer Prosession, und einen Wiederholungsunterricht während der Lehrzeit zu bieten, sah die Anstalt sich veranlaßt, im April 1852 mit Bewilligung der hohen Staatsbehörden nach Wien zu übersiedeln, wo sie am 9. Mai desselben Jahres durch den Menschenfreund und rühmlichst bekannten Prediger Herrn Mannheimer aufs Freundlichste begrüßt, und mit einer alle Herzen tief ergreifenden Rede eingeweiht wurde. Die Ueberzeugung, wie wohlthätig und fruchtbringend für die Anstalt bei ihrer nunmehr erlangten Ausdehnung es sein würde, diese unter die Aussicht und Mitwirkung einsichtsvoller und biederer Männer zu stellen, veranlaßt Herrn Kollisch, einige Menschenfreunde um Uebernahme der Aufsicht und Verwaltung bittlich anzugehen. Sein Gesuch fand wohlwollendes Gehör und in den Herren Dr. Jv. Hofmannsthal, M. L- Kanitz, I. N. Mannheimer, H. Pollak, I. Pollitzer und Ernst Wertheim, so wie rn den Damen: Maria Schnapper und Julie Schlesinger nennen wir dankbar die ehrenwerthen Vorsteher und Vorsteherinnen, welche sich der Aufsicht und Verwaltung bereitwillig unterzogen. Durch die Bildung des gedachten Vorstandes trat die Anstalt in eine neue Phase: Zweckdienliche Statuten wurden entworfen und zur Genehmigung der hohen Behörde unterbreitet; die Anzahl der Zöglinge wurde von 24 auf 32 erhöht, und der Ausfall der vorerwähnten nicht flüssig gewordenen 3000 fl. aus dem Ungar, ist. Religionsfonde fand nur in der kräftigen und thätigen Mitwirkung eines jeden Einzelnen der Vorstehereinigen Ersatz*). *) Rach einer a. h. Anordnung dürfen die Interessen von dem ung. isr. Religionsfonde nicht eher flüssig gemacht werden.

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