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Ost und West · 1921-05-01 · Heft 5-6 (Mai-Juni 1921) · p. Seite 133 - 134

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Journal
Ost und West
Volume
21 (1921)
Issue
Heft 5-6 (Mai-Juni 1921)
Article
Die vier Erzieher der Menschheit zur Gerechtigkeit
Date
1921-05-01
Page
Seite 133 - 134 (sequence 1)
Language
German
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133 Die vier Erzieher der Menschheit zur Gerechtigkeit 134 DIE VIER ERZIEHER DER MENSCHHEIT ZUR GERECHTIGKEIT Von R. E. May, Hamburg II. Damit, daß die Frauen, die Kinder, die sozialen Klassen, die Juden, die Aufgabe haben — und wenn sie sie nicht „haben", sie doch zweifellos erfüllen — die Menschheit zur Gerechtigkeit zu erziehen, ist keineswegs gesagt, daß sie einzig und allein nur diese Aufgabe hätten. Aber .gesetzt den Fall, die Juden hätten nur diese Aufgabe, dann wäre immer noch die Frage, ob sie diese Aufgabe, die sie nach dem Wortlaut der Darstellung Foersters „Der Jude ist uns gegeben, damit wir uns ihm gegenüber . . . zum Rechtsgedanken emporringen" ganz passiv erfüllen, zu erfüllen vermöchten, ohne selbst eine sehr aktive Aufgabe zu erfüllen. Dazu gehört zunächst, daß sie dauernd als Juden erhalten bleiben. Das erfordert vor allem, daß die Judenheit nicht durch eheliche Verbindung mit Nichtjuden verschwindet, wie das z. B. noch im vorigen Jahrhundert bei den letzten chinesischen Juden der Fall gewesen ist. Die dauernde Erhaltung einer Minorität ist nur durch Absonderung derselben zu erreichen, und diese ist auf die Dauer nur bei kulturellem Höherstand im Vergleich zur Umgebung durchzuführen. Lehrreich ist in dieser Hinsicht, wie sich die Angehörigen verschiedener weißer Völker in bezug auf den Geschlechtsverkehr und" eheliche Verbindung mit schwarzen Völkerschaften verhalten. Die Deutschen haben in ihren Kolonien durchweg Geschlechtsverkehr mit schwarzen Frauen gehabt und diese vielfach geheiratet. Der sonst sehr starke Einfluß der deutschen Regierungsbeamten und von Vertretern der Wissenschaft, die diese Verbindungen sehr ungern sahen, war hier fast machtlos.1). Daß ein Engländer in den zahlreichen englischen Kolonien, die hierzu reichlich Gelegenheit bieten, eine Verbindung mit einer Schwarzen eingeht, soll nie vorkommen. In Holländisch-Indien gibt es Orte, in denen jüdische Gemeinden sowohl von weißen wie von schwarzen Juden bestehen. Sie haben vollkommen getrennte Synagogen und nie kommt es vor, daß ein weißer Jude eine schwarze Jüdin heiratet und umgekehrt Wenn es an weißen jüdischen Mädx) Professor I). Meinhof vom Hamburgischen Kolonialinstitut, der diese Verhältnisse aus eigener Anschauung kennt, berichtet in seinen Vorlesungen, daß die Ehe des Deutschen mit der Schwarzen diese nicht zu seiner Kultur emporhebe, sondern bewirke, daß die Haushaltung auf das Niveau der Schwarzen herabgedrückt werde. chen mangelt, was vorkommt, dann machen Abgesandte der Gemeinde oder Verwandte die weite Reise nach1 Holland und bringen von dort heiratslustige jüdische Töchter heim. Also auch' bei Gleichheit der angeborenen Religion sehen wir hier, auf Basis einer höheren Kultur, eine absolute Trennung schon jahrhundertelang aufrechterhalten. Solche Trennung läßt sich eben nur auf Basis eines erheblichen Kulturabstandes aufrechterhalten. Daß zur dauernden Durchführung solcher Trennung, Verschiedenheit der Rasse und Farbe nicht genügt, beweist das unterschiedliche Verhalten der Deutschen und Engländer gegenüber den Schwarzen. Eine vergleichsweise wesentlich höhere Kulturstufe involviert aber eine wesentlich1 höhere Ethik. Nur durch eine höhere Ethik und eine Ihöher stehende Lebensführung, die sie mit sich bringt, kann die Minorität der Juden sich erhalten. Die Lebensführung auf Grund einer höheren Ethik ist aber eine sehr aktive Aufgabe. Eine im Vergleich zur Umgebung höhere Kultur ist aber nicht nur für die Erhaltung der jüdischen Minorität erforderlich, sie ist auch eine Notwendigkeit zur Erfüllung der passiven Aufgabe der Judenheit als Element" der Erziehung zur Gerechtigkeit. Um diese Notwendigkeit zu begründen, bedienen wir uns — in echt jüdischer Weise — eines Gleichnisses. Der Pfalzgraf Carl Ludwig beklagt sich bei dem Rabbiner von Mannheim, daß die Juden, wenn sie mit einem Christen einen Prozeß haben, dem christlichen Richter Bestechung geben. Der Rabbiner erwidert unter anderem, daß der Religionshaß so groß sei, daß der christliche Richter sich unwillkürlich der christlichen Partei zuneige, so daß die Bestechung nur die Unparteilichkeit verbürge und daß dadurch ein unparteiisches Urteil erfolge-). Analog dieser Begründung muß bezüglich der Juden gesagt werden: wenn gegen die Angehörigen eines Volksteils ein Vorurteil, eine Aversion, eine Animosität besteht, dann müssen sie in jeder sozialen Klasse höher stehen, als die sie beurteilenden anderen Volksteile, die sie mit sich vergleichen, wenn sie von ihnen als gleichwertig bzw. unter 2) Rechtsgutachten von Chawoth Jair, Bach räch Nr. 196 (lebte 1639—1702). Lr fügt übrigens hinzu: Wenn dieser Grund auch nicht ausschlaggebend sei, so sei es doch erklärlich, wenn die Juden mit der Bestechung kein Unrecht zu begehen glauben.

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