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Ost und West · 1920-09-01 · Heft 9-10 (September-Oktober 1920) · p. Seite 246 - 247

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Journal
Ost und West
Volume
20 (1920)
Issue
Heft 9-10 (September-Oktober 1920)
Article
Die älteste jüdische Katakombe in Rom
Date
1920-09-01
Page
Seite 246 - 247 (sequence 1)
Language
German
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246 Die älteste jüdische Katakombe in Rom 247 DIE AELTESTE JUEDISCHE KATAKOMBE IN ROM Von Dr. phil. Immanuel Bernfeld Im Gegensatz zu den anderen Religionen des Orients, bei denen der Totenkultus einen breiten Raum einnahm und fast immer zu häßlichen Ausschreitungen des Aberglaubens führte, hat das Judentum jede Art eines solchen Kultus mit aller Entschiedenheit abgelehnt und bekämpft. Am deutlichsten ist das Verbot, Bich an die Toten zu wenden, im 5. Buch Moses (18, 11) ausgesprochen, und auch Jesaja (8, 19) warnt davor, wobei er tauf die anderen Völker hinweist, bei denen der Totenkultus in hoher Blüte stand. Nichtsdestoweniger hat das Judentum zu jeder Zeit eine pietätvolle Behandlung der Toten gefordert und bis zum heutigen Tag in einer unnachahmlichen Weise auch betätigt. Zahlreiche Aussprüche im Talmud und in dem ihm verwandten Schrifttum heben die hohe Bedeutung der Totenbestattung hervor, wie dies auch bekanntlich das Grundmotiv der volkstümlichen Erzählung „Tobit" ist. (Die Leiche eines. Menschen ist die äußere Hülle, in der einst das Leben eines vernunftbegabten Wesens die ihm vom Sittengesetz gestellte Aufgabe erfüllte oder zu erfüllen hatte. Sie muß mit Ehrerbietung zur letzten Ruhe bestattet werden. Dieser Liebesdienst soll nach der Lehre des Talmud in gleichem Maße Juden wie Nichtjuden erwiesen werden. Bezeichnend ist, daß der Hohepriester an keiner LeichenbestattUhg, auch nicht bei den nächsten Verwandten, teilnehmen durfte, wohl aber verpflichtet war, sich mit einem auf freiem Felde verlassen liegenden menschlichen Leichnam, dessen sich sonst niemand annahm, zu befassen. Vor der Majestät des Todes hörte auch die hohepriesterliche Würde und Heiligkeit auf. Es. ist nirgends im jüdischen Schrifttum gesagt, daß die Beerdigung die einzige religiös zulässige Leichenbestattung sei. Es scheint, daß auch die Leichenverbrennung in älterer Zeit üblich war (Jeremia 34, 5). Aber die Beerdigung wird zumeist vorausgesetzt, und diese Art von Leichenbestattung ist bei den Juden zweifellos seit Jahrtausenden üblich. Es ließe sich eine interessante Monographie über die verschiedenen Arten von jüdischen Gräbern schreiben, da überall auf die Bodenverhältnisse Rücksicht zu nehmen war. In den Ländern der Diaspora hatten die jüdischen Gemeinden bei der Sorge um die würdige Bestattung ihrer Toten mit der Schwierigkeit zu kämpfen, daß ihnen der Boden nicht gehörte. Insbesondere war diese Schwierigkeit groß, wenn die heimische Bevölkerung die Beerdigung als Leichenbestattung nicht kannte. Aber nichts hinderte die Juden, würdige Ruhestätten für ihre Toten zu unterhalten. Ein glänzendes und baulich auch merkwürdiges Zeugnis von dem den toten Volksgenossen erwie- /3 Abbildung 1

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