Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 20 (1920)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli-August 1920)
- Article
- Jüdische Wirtschaftsethik
- Date
- 1920-07-01
- Page
- Seite 194 - 195 (sequence 7)
- Language
- German
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Jüdische Wirtschaftsethik 193 gegen die Gesamtheit hinweist, wird doch der einzelne niemals seines Eigenwertes und seines persönlichen Rechts entkleidet. Er ist nicht nur dienendes Glied des Ganzen, sondern eine Welt für sich. Dem Individualismus werden wohl durch die Pflicht der Rücksicht auf die Gesamtheit Grenzen gezogen, aber vollkommen beseitigt wird er nicht. Diese eigenartige Verbindung individualistischen und sozialistischen Denkens tritt in den Gesetzen der Bibel deutlich hervor. „Grund und Boden darf nicht endgültig verkauft werden, denn mein ist das Land, ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir. Daher sollt ihr in dem Lande, das ihr zu eigen habt, überall eine Wiedereinlösung von Grund und Boden gestatten. Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitztum verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das, was sein Verwandter verkauft hat, wieder einlösen. Und wenn jemand keinen Löser hat, aber so viel zu verschaffen vermag, als er zur Wiedereinlösung bedarf, so soll er die Jahre seit dem Verkaufe in Anrechnung bringen, was darüber ist, soll er demjenigen, an den er verkauft hat, zurückerstatten, damit er wieder zu seinem Besitztum komme. Beschafft er aber nicht so viel, als er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt das von ihm Verkaufte im Besitze des Käufers bis zum Halljahr; im Halljahr aber soll es: heimfallen, so daß er wieder zu seinem Besitztum kommt." III. B. M. 25, 23—29. Die Tendenz dieser Bestimmungen, an die sich ähnliche über den Erwerb von Häusern in geschlossenen oder offenen Städten anschließen, ist unverkennbar. Es soll eine dauernde Verelendung von Volksgenossen, der Verlust ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit und persönlichen Unabhängigkeit verhindert werden. Diesem individualistischen Zweck dient die Lehre, daß aller Grund und Boden der Besitz Gottes und nicht völliges Eigentum des Menschen ist. Wie hier die wirtschaftliche Selbständigkeit des einzelnen beschränkt wird, nimmt dis Thora durch das Gebot des Schulderlasses dem Reichen auch das volle Verfügungsrecht über seinen beweglichen Besitz. Dies alles aber bedeutet nicht Beseitigung der. Privatwirtschaft, sondern ihre Begrenzung durch soziale Gesetze. Ebensowenig wie mit dem Kapitalismus , ist daher die jüdische Religion mit dem Sozialismus identisch. Die Forderung sozialer Gerechtigkeit aber, der Gedanke, daß die wirtschaftlichen Güter eines Volkes gerecht verteilt sein müssen, ist nicht erst in der Neuzeit entstanden, nicht das Ergebnis der wirtschaftlichen Entwicklung mit ihren unversöhnlichen Gegensätzen unermeßlichen Reichtums und bitterster Not, die soziale Forderung ist vielmehr die große und erhabene Schöpfung unseres Glaubens. Um der sozialen Gerechtigkeit willen schränkt die Bibel das Recht am Grund und Boden und am beweglichem Besitz entschieden ein, damit jedem einzelnen sein Anteil am Besitz, am Lebensgenuß und Glück gewahrt bleibe, die sozialen Unterschiede ausgeglichen werden. Um der sozialen Gerechtigkeit willen sucht sie die Armen und Bedürftigen durch ein ganzes - System von Vorschriften vor der schlimmsten. Not zu schützen. Sie überläßt sie nicht der freiwilligen Liebestätigkeit und dem Wohlwollen der Besitzenden, sondern sichert ihnen durch klar umschriebene Gesetze das Minimum der Existenz. Bei aller Stärke des sozialen Mitgefühls aber hält sie sich von utopischen Forderungen besonnen fern. Eine gleichmäßige Verteilung der wirtschaftlichen Güter verlangt sie nicht, eine dauernde Beseitigung der Armut hält sie für unmöglich. „Niemals wird eis an Armen im Lande fehlen4)." Darin verrät sich nicht eine sich\väChilene Resignation, die auf einen Kampf mit der Lebensnot verzichtet, und ebensowenig Mangel an Mitgefühl. Die Thora fährt ja fort: „Darum befehle ich dir: Auftun sollst du deine Hand deinen bedürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande.'4 Die soziale Gesetzgebung der Bibel ist vielmehr ein klassisches Beispiel dafür, wie in unserem Glauben Wirklichkeitssinn und tiefes Empfinden, Vernunft und soziales Gewissen sich verbinden. Nicjit die Liebe ist die höchste, die schwärmerisch den Boden der Wirklichkeit verläßt, sondern die, die ohne den Rausch der Illusion mit den harten Tatsachen des Lebens rechnet und deren Hilfsbereitschaft sich auch durch die stete Wiederkehr der Not nicht entmutigen und nicht enttäuschen läßt. *) Deuteron XV, 11.