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Ost und West · 1918-08-01 · Heft 8 (August 1918) · p. Seite 271 - 272

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Journal
Ost und West
Volume
18 (1918)
Issue
Heft 8 (August 1918)
Article
Rumänien und seine Juden
Date
1918-08-01
Page
Seite 271 - 272 (sequence 2)
Language
German
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271 Rumänien und seine Juden. 272 Bericht an das. Haus1 erstattete. Ein Mitglied machte (in der Kommissionssitzimg am 13. Mai) die Unzu ständigkei,t des Reichstages in auswärtigen Angelegenheiten geltend, da es sich nicht um Reichsangehörige handelte, die in Rumänien zu schützen waren. „Man verlange demnach lediglich ein Einschreiten im Interesse der Humanität, also die völkerrechtliche Vertretung des Reiches, die nach Artikel 11 der Verfassung allein dem Kaiser zustehe/' „Demgegenüber wurde von verschiedenen Seiten ausgeführt, daß. die auswärtigen Angelegenheiten nicht bloß unzweifelhaft dem Reiche unterständen, sondern ebenso unzweifelhaft der Behandlung im' Reichstage und durch den Reichstag... Die Unterscheidung zwischen Reich und Reichstag . . . paßt nicht mehr zu den mehrfach veränderten gegenwärtigen Verhältnissen und sei in der letzten Zeit fast vollständig verklungen." Nun entspann sich eine Debatte darüber, „welche Behandlung der Petition zu geben, welch ein Ausspruch des Reichstags über die ohne Zweifel einmütig verabscheuten Gewaltszenen in Rumänien zu beantragen wäre." Es wurde hervorgehoben, daß; die Judenverfolgungen vom einer politischen Partei ausgingen, welche die ohnehin schwache Regierung, ja den Fürsten Karol unerbittlich bekämpfte. Deshalb erschien es bedenklich, einen Ausspruch des Reichstages herbeizuführen, der, anstatt das rumänische Ministerium in seinem Streben nach rechtschaffener Handhabung der Gesetze zu unterstützen, umgekehrt dessen Schwäche nur noch mehr am den Tag brächte, und seine Stellung zu erschweren geeignet wäre. Andererseits wurde es doch „als1 Pflicht erachtet, dem auf den Anforderungen der Menschlichkeit beruhenden Vorgehen der Reichsregierung in dieser traurigen Angelegenheit aufrichtige Anerkennung auszusprechen." Hier ergriff der Vertreter des Fürsten Bismarck, Geheimer Rat Dr. A b e k e n, das Wort und legte dar, welche Schritte der Reichskanzler in der Sache bereits getan hatte. Gleich nach' den Pogriomen, am 8. Februar, sowie Ende März, hatte er dem Generalkonsul in Rumänien, Herrn von Thiel au, Auftrag gegeben, gemeinsam mit den anderen Vertretern der dortigen Regierung Vorstellungen zu machen, dadurch seien die befürchteten Exzesse vor Ostern ausgeblieben; „dann kam die unglückliche Verurteilung der angeklagten Juden. Gegenüber dem Urteil der Gerichte sei nur übriggeblieben, die Unglücklichen der Gnade des Fürsten zu empfehlen; hierzu sei Herr von Thiel au angewiesen worden, im Augenblick, als die erste Nachricht hier ankam." „Warum die Begnadigung nicht bei allen, sondern aur bei zweien vollständig erfolgt sei, und bei den anderen nur zu einer Strafmilderung geworden, darüber sei hier nichts näheres bekannt." (Wir wollen hier gleich" bemerken, daß; für die Begnadigung der verurteilten Juden ein viel größerer als Herr von Thielau sich beim Fürsten Carol verwendete, nämlich Kaiser Wiilhelm I. in eigener Person. Am1 8. Mai schrieb er an den Fürsten: „Wenn in den neuesten Ereignissen bei Dir die Schuld der Juden, nach Ausspruch Deines eigenen Gouvernements, gar nicht so groß: war, als man anfänglich glaubte, und nun dennoch die harte Strafe erfolgt ist, so ist allerdings Gnade wohl angebracht und andererseits die nicht stark und schnell genug angewendete Reprimierung von Aufläufen und Judenverfolgungen zu bedauern." Ueber die Schuldfrage war der Kaiser offenbar nur sehr oberflächlich informiert. Vom diesem erst 1894 bekanntgewordenen Brief konnte damals Geheimrat Abeken natürlich keine Ahnung haben.) Der Regierungsvertreter machte nun einen feinen Unterschied zwischen „einer Intervention oder gar Einmischung in die Gesetzgebung des fremden Landes und Forderimg einer Abänderung derselben, und einer Interzession oder Verwendung, um im Namen der Prinzipien der Humanität, welcher schließlich alle Regierungen dienen sollen., die Stimme zu erheben." Von Seiten der Reichsregierung sei nun nichts versäumt worden, was' die Humanitätsrücksichten von ihr verlangten; damit sei aber auch alles1 erschöpft, wozu der Fall Veranlassung gab, alles darüber hinaus wäre eine Einmischung in Angelegenheiten anderer Länd er. Die Kommisision stimmte einmütig diesen Ausführungen bei, daß) nämlich freundschaftliches Eintreten für die Unterdrückten und Verfolgten streng zu scheiden sei von der Einmischung in die inneren Zustände eines fremden Staates. Eine Minderheit von fünf Stimmen erachtete nun die Petition als ungeeignet zur Verhandlung im Plenum; die Mehrheit dagegen einigte sich auf folgenden Antrag: Der Reichstag" wolle beschließen: unter Anerkennung derjenigen Schritte, welche seitens1 des Reichskanzlers bisher zum Schutze der seit Jahren in verschiedenen Teilen Rumäniens verfolgten Israeliten geschehen sind, über die Petition der Synagogen-Gemeinde Lyck zur Tagesordnung Überzugehen. Wäre der Antrag in dieser Form angenommen worden, so wäre das allein schon ein großer Erfolg gewesen, denn der Deutsche Reichstag hätte damit seine Ansicht über die Zustände in Rumänien gesagt. Allein der Reichstag ging über •die Petition nicht zur Tagesordnung über, sondern beschloß auf den Antrag Ludwig Bambergers: „Den Reichstag aufzufordern, in gleicher Weisie wie bisher bestrebt zu bleiben, auch ferner alles zu tun, was nach der Sachlage statthaft erscheinen mag, der Wiederholung der jüngst vorgekommenen Ausschreitungen für die Zukunft nachdrücklich vorzubeugen." DAS RECHT DER SCHWACHEN UND DIE PFLICHTEN DER STARKEN. Der Verlauf der Debatte ist für uns besonders interessant, angesichts der beiden Verhandlungen über die rumänische Judenfrage, welche am 21. Mai und am 4. Juli 1. J. im Deutschen Reichstag stattgefunden haben. In der Vollsitzung vom 2. Mai 1872 ergriff Bamberger das Wort zur Begründung s eines Antrages und schilderte in erschöpfender Weise die Lage der Juden in Rumänien im Zusammenhange mit den äußeren und

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