Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 18 (1918)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai-Juni 1918)
- Article
- Hermann Cohen
- Date
- 1918-05-01
- Page
- Seite 131 - 132 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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131 Hermann Cohen. 132 die Cohcnsche Erkenntnislehre näher einzugehen, ist hier nicht der Ort. In den ethischen P'ragen gewinnt Cohen eine eigene Stellung dadurch, daß er der Untersuchung; die Rechtswissenschaft zugrunde legt. Er stellt damit die Parallele zur Erkenntnistheorie her, die gleichfalls eine Einzelwissenschaft, die Mathematik, zur Grundlage hat. In der Rechtswissenschaft findet Cohen den Begriff der Handlung und der juristi sichern Person des Staates. Der Staat ist nicht eine empirische Einzelpersönlichkeit, nicht Einzelwille, sondern Gesamtwille, der sich in Gesetz und Kocht. im Ausgleich der Interessen, in den mannigfachen Kulturbestrebungen verwirklicht. Damit gewinnt Cohen die Möglichkeit, aus der Kan tischen Ethik die metaphysischen Begriffe des intelligiblen Charakters, der Einheit des Bewußtseins, der Willensfreiheit als Causalitätslosigkeit, der Unsterblichkeit zu beseitigen und an ihre Stelle die logischen Begriffe der Handlung, Einheit der Handlung, des reinen Willens und unendlichen Strebens zu setzen. Diese 'kurzen Andeutungen müssen genügen. Dagegen soll seine moralphilosophische Anschauung näher dargestellt werden, soweit sie zum prophetischen Judentum in Beziehung steht. — In seiner ethischen Grundanschauung schließt sich Cohen an Kant an. Er unterscheidet mit ihm die Gesetze des Seins, der Natur, von den Gesetzen des Sollens. der Sittlichkeit Die Moralgebote stammen nicht aus der Natur, sind aber auch nicht Satzungen eines höheren, göttlichen Willens, sondern notwendige und allgemeine Erkenntnisse der menschlichen Vernunft Sie dienen nicht dem menschlichen Nutzen und kommen nicht unserem eudämonistischen Streben entgegen, sondern besitzen eine von aller Nützlichkeit unabhängige unbedingte Geltung. Auf dieser Eigenart der sittlichen Welt Hermann Cohen kurz vor seinem Tode modelliert von Henryk Glicenstein beruht das Recht der Ethik als einer selbständigen Wissenschaft. Sie ist die Lehre vom Menschen, betrachtet aber nicht, wie die Psychologie das Individuum, sondern für sie ist der Mensch ein Teil der menschlichen ^Gesamtheit. Der ethische Begriff des Menschen vollendet sich erst in der) Allheit, im Begriff der Menschheit. In ihr sind alle Gegensätze der Interessen, aller Zwang, alles Unrecht beseitigt. Sittlichkeit ist demnach' Ueberwindung der Selbstsucht, die in der Sinnlichkeit ihre Wurzel hat. Sie ist nicht eine von Natur gegebene Tatsache, sondern eine Aufgabe, die dem Willen gestellt ist. In der sittlichen Handlung aber vollzieht sich der reine Wille, und in ihr gewinnt der Mensch seine Freiheit, entfaltet sich das Selbst, das eigentliche Wesen des Menschen. Nicht der