Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 18 (1918)
- Issue
- Heft 3-4 (März-April 1918)
- Article
- Rumänien und seine Juden
- Date
- 1918-03-01
- Page
- Seite 125 - 126 (sequence 8)
- Language
- German
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125 „A Fröhlich's'. 126 leicht 'zu neuen Verhandlungen Anlaß geben konnte, die besser vermieden wurden. Es konnte auch die Fassungdes Zusatzes Bedenken wachrufen, denn die jüdischen Rumänen brauchen nicht erst die rumänische Nationalität — verschieden von dem (vollen., politischen) Staatsbürgerrecht — zu erwerben, sie haben dieselbe von Rechts wegen, •da sie keine andere Staatsangehörigkeit haben/' Zu der bevorstehenden Verfassungsreform übergehend, sagt Bluntschli: „Der Berliner Kongreß hat sich darüber nicht näher ausgesprochen, in welcher Form Rumänien die Bedingung seiner Unabhängigkeitserklärung zu erfüllen habe. Der Kongreß wollte und konntedas nicht tun, weil es Sache der Rumänen selber war, den Weg izu finden und einzuschlagen, welcher zum Ziele führt. Die europäischen Mächte konnten ruhig abwarten, bis Rumänien den Nachweis führe und das Vertrauen erwecke, daß es aufrichtig und vollständig den Unterschied des Glaubens mit Bezug auf bürgerliche und politische Rechtsfähigkeit und Rechtsgleichheit beseitigt und die Glaubensfreiheit rückhaltslos anerkannt haben werde. i Erst nachdem das geschehen, sind die Mächte veranlaßt und verpflichtet, Rumänien als einen unabhängigen europäischen Kulturstaat anzuerkennen. Unbedingt notwendig ist zu diesem Behuf die Streichung des zweiten Absatzes im Artikel 7 der rumänischen Verfassung, weil dieser Absatz ganz ausdrücklich die christliche Religion als ein Erfordernis der an Fremde zu erteilenden Naturali-, sation vorgeschrieben habe und. eine verfassungsmäßige Handhabe gewährte, (die rumänischen Juden von dem Erwerb des Staatsbürgerrechtes auszuschließen. Aber diese Aenderung der Verfassung genügt für sich allein nicht, um außerhalb Rumäniens Glauben zu erwecken, daß die rumänischen Juden nun wirklich den rumänischen Christen gleichgestellt werden und alle jene gesetzlichcjn und polizeilichen Beschränkungen, welche bisher in Rumänien zum Nachteile der Juden eingeführt waren, in Wahrheit aufgehoben seien. Es genügt jene Verfassungsänderung um so weniger, als noch immer angesehene rumänische Staatsmänner und Juristen an der unhaltbaren Fiktion festzuhalten scheinen, die Juden Rumäniens seien keine Rumänen, sondern Landesfremde, selbst wenn sie keinem fremden Staate angehören, sondern nur dem Staate Rumänien verbunden und von diesem Staate allein abhängig! sind. Es ist undenkbar, daß die europäischen Mächte eine solche Fiktion, welche allem in den zivilisierten Staaten Europas geübten Rechte widerspricht und mit der Bestimmung der Berliner Kongreßakte durchaus unvereinbar ist, gutheißen werden. Rumänien wird daher, solange dieselbe nicht aufgehoben wird, immer auf Schwierigkeiten stoßen, wenn es als Staat von den Mächten anerkannt [werden will. Es wird diese Schwierigkeiten erst an dem Tage überwinden, an welchem es die rumänischen Juden als Rumänen anerkennt und ihnen gleiches Recht mit den rumänischen Christen gewährt. Eher würde Rumänien Vertrauen finden, wenn es sich entschlösse; den Artikel 44 der Berlincr Kongreßakte wörtlich in seine Verfassung" aufzunehmen. Aber selbst dann würde Rumänien, um jeden Zweifel an die aufrichtige Erfüllung der ihm auferlegten Bedingung zu heben, nicht umhin köninen. jene gesetzlichen Privilegia odiosa der rumänischen Juden ohne Verzug ausdrücklich aufzuheben. „A FROEHLICH'S." S. Schnell r. Die nachstehende Melodie ist eine der populärsten unter den Melodien der sogenannten „Chabader" Chassidim und wird, wie fast alle ihresgleichen, in der Gegend von Lubavvitsch dem Urheber der ,,Chabad"-Richtung, R. Salmon Schneursohn zugeschrieben. Sie wird gesungen an allen Festtagen, beim Tisch des Rabbi, bei Familienfeierlichkeiten und ähnlichen Gelegenheiten, wenn das Bedürfnis nach seelischem Aufschwung" erwacht. Einen eigenen Text hat die Melodie nicht. Fast jede musikalische Phrase beginnt mit einem tieftönenden „ba-ba-bam" und geht langsam und rhythmisch in ein weiches ,,ra-i-rom-rom" über. Das „Fröhliche" weist, im ganzen genommen, drei Uebergänge auf. Es beginnt gedehnt mit einer leichten, mystischen Melancholie, wie fast alle chassidischen „Niggunim". Allgemach erklingen heitere Töne, wie wenn man leicht über die Saiten eines Violoncello gleitet, dabei wird zum Takt mit den Fingern geknallt, daß es wie Castagnetten klingt. Immer höher steigt die Begeisterung, und oft legt manch ein besonders lebhafter Chassid seinem Nebenmann die Arme auf die Schultern und sie beginnen einen Rundtanz; zu ihnen gesellen sich weitere Tänzer, und alsbald ist ein großes dichtes „Rad" gebildet, von tanzenden, singenden, klatschenden Menschen. Der dritte Teil der Melodie wird einigemal nacheinander, immer mit steigender Glut wiederholt. Indessen ist der Tanz nur Nebensache. Die Melodie ist unter den breiten chassidischen und nichtchassidischen Massen sehr heimisch. Oft kann man sie von Gerbern beim Ausklopfen und Walken der Häute vernehmen, von Schneidern an der Nähmaschine, von Fuhrleuten, während sie die Pferde im Rhythmus mit der Peitsche lenken.