Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 17 (1917)
- Issue
- Heft 11-12 (November-Dezember 1917)
- Article
- Rumänien und seine Juden
- Date
- 1917-11-01
- Page
- Seite 577 - 578 (sequence 7)
- Language
- German
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577 Rumänien und seine Juden. 578 die Stetigkeit des Großgrundbesitzes verbürgte; zumal ja in Rumänien der bäuerliche Grundbesitz nach dem Gesetz auf dreißig Jahre hinaus unverkäuflich war. Auch in dem benachbarten Ungarn und Galizien sträubte man sich lange gegen die Zulassung der Juden, zum Bodenerwerb. Aber um dieselbe Zeit, als man. in Rumänien darüber debattierte, ob die dort seit Generationen lebenden Familien Heimatrecht im Land beanspruchen dürfen, waren in den beiden genannten Ländern Hunderte von Juden im mittleren und im großen Grundbesitz als Landwirte tätig, und das war nicht nur niemandem zum Unglück geraten, sondern umgekehrt, die Juden hatten sich als treffliche Landwirte und Viehzüchter bewährt, waren mit unter den ersten, die neue Methoden der Bodenmeliorationen und der rationellen Bewirtschaftung anwandten; sie führten landwirtschaftliche Industrien ein, und ihre kaufmännische Begabung brachte in den Betrieb einen neuen frischen Zug hinein. Ihre hochgeborenen adligen Gutsnachbarn ,die sie anfangs natürlicherweise etwas scheel und von oben herab ansahen, hatten sie längst wegen ihrer Tüchtigkeit, ihres Fleißes und der Liebe zum Beruf des Landmannes hochachten gelernt. Die Furcht, daß die Juden, die ja vom Handel herkamen, mit dem Boden Spekulation treiben würden, hatte sich längst als grundlos erwiesen. * * * Indessen, so hinfällig das Argument des Fürsten Carol ist, es zeigt uns doch den richtigen Weg zum Verständnis der rumänischen Judenpolitik. Die starke Verschuldung des Großgrundbesitzes war eines der Motive, den Juden die Möglichkeit zu versperren, Grund und Boden zu erwerben. Dadurch wurde eine zahlreiche, kapitalskräftige, betriebsame und fleißige Klasse von der Konkurrenz ausgeschlossen;, der Preis wurde künstlich auf einem niedrigen Niveau erhalten und den nichtjüdischen Bewerbern leicht gemacht, Großgüter für geringes Geld zu erstehen. In Rumänien war es aber (und ist es auch noch bis heute) der Traum aller politischen Streber und Agitatoren, die am Staatsbudget auf die eine oder andere Art zehrten, aller höheren und niederen Beamten, Parteiführer und Volksredner, die sich durch Empfang von Bestechungs- und Schweigegeldern, von Provisionen bei Lieferungen, öffentlichen Unternehmungen, Staatsanleihen und dergl. bereicherten — in den Besitz eines Landgutes zu gelangen. Auch, die Industrieritter aller Art und emporgekommenen Händler sehnten sich darnach. Dadurch stieg man nämlich gewissermaßen automatisch in die Adelskaste empor und wurde sozusagen hoffähig. Außerdem sicherte der Besitz eines großen Rittergutes ein angenehmes arbeitsloses Einkommen. Man gab sich nämlich nicht etwa damit ab, den heiligen nationalen Boden im Schweißte des eigenen Angesichtes zu bebauen, sondern man verpachtete ihn nach guter .alter rumänischer Sitte an die kleinen landarmen Bauern und preßte aus ihnen den letzten Blutstropfen heraus, selber aber verweilte man den größten Teil des Jahres an den Quellen westeuropäischer Kultur, in Paris oder London; man machte als Diplomat hohe Politik im Dienste des Vaterlandes oder vertrieb sich auf ähnliche kurzweilige Art die Zeit. (Das war auch der Grund, weshalb all diese Gesetzgeber so streng darauf achteten, daß' die Juden von dem Recht, Staatsdomänen zu pachten, ausgeschlossen waren. Diese blieben, solchen Großpächteni vorbehalten, die „geborene oder naturalisierte Rumänen" waren, und wurden von ihnen an kleinbäuerliche Unterpächter mit enormem Gewinn weiterverpachtet.) Es lag also im Interesse dieser Elemente, die den regierenden Klüngel bildeten, daß. der Bodenpreis nicht stieg, und daß* die Güter im freien Verkauf von Hand zu Hand gingen. Ein Fideikommißgesetz wäre bei ihnen auf heftigen Widerstand gestoßen, wie hatten alle ^geheiligten Prinzipien der Freiheit und Gleichheit beschworen, und mit der größten Energie gegen einen solchen Rückfall in die barbarische Feudalzeit angekämpft. Auch der Fürst Carol hatte ein lebhaftes Interesse an der Verkaufsfreiheit der Großgüter. Er hat nämlich während seiner langen Regierungszeit enorme Güterkomplexe in seinen Besitz gebracht — nicht etwa aus gewinnsüchtigen Motiven, sondern lediglich, damit seine Dynastie, diese Hoffnung der Nation, im heimischen Boden Wurzel fassen und sich auf „altem, befestigten Grundbesitz" aufbauen sollte, und damit er sein kleines Land im Rate der anderen gekrönten Häupter würdig repräsentieren konnte. Von den akademischen Berufsarten war den Juden nur die des Arztes zugänglich, die, mühselig, anstrengend und verantwortlich, im besten Falle zu einem mäßigen Wohlstand führen kann, dagegen durften sie die Advokatur nicht ausüben. Abschreckend wirkte hier das Beispiel des Auslandes, sogar Rußlands, wo jüdische Juristen durch Befähigung und Rednergabe als Anwälte und" Verteidiger es zu Reichtum, Ansehen, Ruhm und sogar politischem Einflußi gebracht hatten. Davor mußte Rumänien bewahrt werden. Wenn ein Deputierter versicherte, ihm graute vor dem Gedanken, einen jüdischen Kollegen in der Kammer begrüßen zu müssen, so wird man ihm das nachfühlen können, wenn man bedenkt, daß der jüdische Reichstags^ abgeordnete Eduard Lasker es gewesen, der einige Jahre zuvor den. Gründerschwindel entlarvt und seine Urheber unmöglich gemacht hatte. Was hätte ein rumänischer Lasker in ähnlicher Richtung für eine Tätigkeit entfalten können!