Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 17 (1917)
- Issue
- Heft 9 (September 1917)
- Article
- Rumänien und seine Juden
- Date
- 1917-09-01
- Page
- Seite 451 - 452 (sequence 7)
- Language
- German
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451 Kriegsliteratur. 452 höchsten, getreten, und hatte sich mit ihr verquickt. Nicht weniger Oel ins Feuer goß die unscheinbare, vorwiegend aufs breitere Publikum berechnete Notiz, die am 5. Juli durch zahlreiche deutsche Blätter ging und die Sache nicht ganz wahrheitsgemäß wie folgt darstellte - ■ „Nachdem-wir~so"die politische Seite der' letzten Kongreßverhandlungen besprochen haben, müssen wir noch eines Beschlusses Erwähnung tun, der zwar nur für idie kleineren Gebiete wie »Rumänien und Serbien von weittragender Bedeutung ist, aber doch, weil er von keinem geringeren als dem Fürsten Bismarck veranlaßt worden, allgemeine Beachtung verdient. Zugleich mit der Unabhängigkeit 'Rumäniens ist die Gleichstellung aller Kulte in Rumänien, wie schon zuvor in Serbien, erklärt worden. Wenngleich diese Bestimmungen sich bereits im Pariser Vertrage von 1858 befanden, so hatten die Großmächte bis jetzt noch keine Gelegenheit, diese Frage endgültig zu regeln. Der Kongreß hat nun, auf Veranlassung1 und ' lebhafte Fürsprache des Fürsten-Reichskanzlers, jene Entscheidung getroffen und damit einer gewiß gebotenen Forderung der Zeit Genüge geleistet. Was der „Allgemeine Israeliten-Bund" unter Vorsitz des früheren französischen Ministers Cremieux seit langer Zeit durch Memoranden, Petitionen und persönliche Fürsprachen erstrebt, aber nicht erreicht, das hat das Machftwotrc des Fürsten Bismarck, des Kanzlers des Deutschen Reiches, mit einem Schlage herbeigeführt. Die Juden Rumäniens 'und auch Serbiens, — die bis jetzt zwar alle Pflichten als Angehörige jener Staaten zu erfüllen hatten, sie sind jetzt auch in iden Vollbesitz der daraus resultierenden Rechte gelangt und nun in jeder Beziehung ihren christlichen Mitbürgern rechtlich gleichgestellt." Der Fürst notiert am 3. Juli, daß die Fassung der Rumänien betreffenden Artikel im Berliner Vertrag „höchst verletzend" gefunden werde. Die aus Rumänien in den ersten Tagen des Juli eingetroffenen Nachrichten ließen auf einen förmlich krankhaften Gemütszustand'schließen. Es hieß, man wäre entschlossen, die Dobrudscha nicht anzunehmen, da Rumänien sich nicht imstande fühlte, diesen „unfruchtbaren Landstrich" zu verwalten und sich zu assimilieren. In den Kammern sollte ein -diesbezüglicher Beschluß gefaßt werden. Die Vossische Zeitung brachte am 10. Juli einen Brief aus Bukarest, in dem es u. a. hieß: „Es läßt sich schwer mit Worten schildern, welchen fürchterlichen Eindruck die aus Berlin signalisierten Beschlüsse des Kongresses bezüglich Rumäniens in allen Schichten des rumänischen Volkes hervorgerufen haben. Man war zwar auf den Verlust Beßarabiens so ziemlich gefaßt, hatte jedoch noch immer die Hoffnung — wenn auch nur künstlich — genährt, daß es zu diesem Verluste denn doch nicht kommen werde. In regierungsfreundlichen Kreisen versichert man mit der größten Bestimmtheit, daß man Beßarabien niemals freiwillig abtreten und die Kompensation durch die Dobrudscha nicht annehmen werde." Eine kriegerische Stimmung regte sich und die Regierung machte große Bestellungen an Waffen und Munition in Oesterreich, Deutschland und England, entsandte eine Militärbommissiion ins Ausland, die für eine halbe Million Franken Pferde einkaufen sollte. Die „Romania Libera" schrieb: „Man hat uns Beßarabien gestohlen! Die Händler in Berlin haben ein geliebtes Kind Rumäniens den Klauen Rußlands ausgeliefert. Wenn wir auch dieser brutalen Gewalt nicht. Gewalt entgegensetzen, so muß doch unsere Regierung energisch gegen diesen Beschluß protestieren. Kein Staatsbeamter darf aus Beßarabien. abberufen werden, alle m'üssen auf ihren Posten ausharren, bis sie von den Russen verdrängt werden. Hoffen wir, daß statt des räuberischen Europa ein gerechtes Europa erstehen wird, wie dies zur Zeit Napoleons III. der Fall war. Solange dieser regierte, strahlte die Sonne der Gerechtigkeit in vollstem Glanz, mit seinem Tode brach die fluchwürdige Epoche der Raubwirtschaft an." KRIEGSLITERATUR. Ein Büchlein von unendlichem Reiz bietet der Verlag Dietrich Reimers in Berlin, „Kriegsgefangene", 100 Steinzeichnungen von Hermann Struck, Begleitwort von F. von Lusdhan. Das Büchlein verdankt seine Entstehung dem Grafen Oppersdorf, Mitglied des Reichstages und des Herrenhauses, der den Künstler für den Gedanken gewann. Es ist dies ein wahres Werk des Friedens im Kriege. In den Gefangenenlagern Deutschlands sind beinahe alle Menschenrassen der Erde vertreten. Es bot sich also Gelegenheit sowohl für den Porträtkünstler als für den Anthropologen, interessante 'Studien zu machen. Indem man die Charakterisierkunst Strucks bewundert, verbeugt man sich vor seinem tiefen menschlichen Empfinden, das ihn in jedem von diesen Gefangenen, die der Krieg aus den fernsten Erdwinkeln hierher verschlagen hat, den Menschenbruder sehen läßt. Mit wieviel Liebe und Sorgfalt sind alle diese Köpfe beobachtet und festgehalten! Und nirgends auch nur der leiseste Ansatz zu einer Karikatur, so oft auch der eine oder der andere dieser fremdartigen Typen den Pinsel des Zeichners dazu herausfordert. Abgesehen von dem großen Können, spricht aus jedem Stück dieser Zeichnungen nicht nur das herzliche Mitgefühl mit dem Schicksal der Gefangenen, sondern die tiefe Ehrfurcht vor dem Menschenantlitz als dem Ebenbild Gottes, welches noch aus der seltsamsten Bildung hervorleuchtet. Der Leser sagt sich: so konnte die Gesichter nur ein Sohn jenes Volkes schauen, das sich zuerst zu |der Einheit des Menschengeschlechtes bekannte. Diese Lehre hat übrigens auch in {der modernen Anthropologie den Sieg davongetragen. Das legt die ungewöhnlich interessante und fesselnd geschriebene Einleitung von Luschan ausführlich dar. Der berühmte Direktor des Museums für (Völkerkunde, einer der ersten Fachmänner auf seinem Gebiete, hat im Verein mit diesem erlesenen jüdischen Künstler ein Werk von dauerndem Wert geschaffen.