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Ost und West · 1917-05-01 · Heft 5-6 (Mai-Juni 1917) · p. Seite 177 - 178

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Journal
Ost und West
Volume
17 (1917)
Issue
Heft 5-6 (Mai-Juni 1917)
Article
Rumänien und seine Juden
Date
1917-05-01
Page
Seite 177 - 178 (sequence 8)
Language
German
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177 Geschichte und Pamphlet. 178 Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens förmlich zurückzuziehen. Indessen hatte dieser Streit der Fakultäten nur eine theoretische Bedeutung. Hören wir, was ein alter Praktiker dazu sagte. Der Vater des Fürsten Canol von Rumänien, Fürst Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen, der als Mitglied eines regierenden Hauses und ehemaliger preußischer Ministerpräsident besser als alle Professoren wußte, wie es' gemacht wird, schrieb am 18. Juli 1878, also kaum fünf Tage nach der Unterzeichnung des Berliner Vertrages an seinen Sohn die tröstenden Worte: „Der vom Kongreß oktroierte Judenparagraph ist eine allgemeine Humanitätsphrase. Es ist der Gesetzgebung allein überlassen, diese Verhältnisse zu regeln, und ich bin überzeugt, daß späterhin, abgesehen von der Alliance Israelite, kein Hahn danach krähen wird, wie jene Bestimmungen zur Ausführung gelangen mögen." Wie hat der alte Praktikus recht behalten! GESCHICHTE UND PAMPHLET. Von Simon Bernfeld. Die Frage, ob es eine völlig objektive Geschichtsschreibung! gibt und ob es eine solche geben kann, wird auch der Historiker bei ehrlicher Selbstprüfung entschieden mit Nein beantworten. Dies liegt schon im Begriff der Geschichte, die nicht eine chronikartige Erzählung und Anreihung der Geschehnisse und Ereignisse sein soll, sondern eine zusammenfassende Darstellung; nach einem bestimmten Gesichtspunkt, nach einer politischen oder ethischen Auffassung. Friedrich Schlegel hat den Geschichtsschreiber als einen rückwärtsschauenden Propheten bezeichnet, d. h. der Historiker beleuchtet die geschichtliche Vergangenheit prophetisch von einem sittlichen Gesichtspunkt aus gesehen. Die Geschichte, im höheren Sinne dieses Wortes, erhebt sich zum Weltgericht; der Historiker wird Richter. Auch der ehrlichste, nach Unparteilichkeit strebende Richter kann sich nur für die Aufrichtigkeit, nicht aber für die Richtigkeit seines Urteils verbürgen, da er unbewußt Einflüssen ausgesetzt ist, die er nicht zu kontrollieren vermag. Und in der Geschichtsschreibung ist der Richter, um bei dem Bilde zu bleiben, der Gefahr der Voreingenommenheit um so stärker ausgesetzt, als er selbst von den Ereignissen berührt ist. (Eine völlig objektive Geschichtsschreibung ist vielleicht — ich sage ausdrücklich: vielleicht — bei der Behandlung der ägyptischen oder assyrobabylonischen Vergangenheit möglich, da ihr Objekt unser materielles und geistiges Leben nicht mehr, wenigstens nicht mehr sichtbar, beeinflußt. Das ist jedoch nicht Geschichte, sondern Altertumsforschung. Aber zwei Forderungen können und müssen wir an die Geschichtsschreibung stellen: die der Wissenschaftlichkeit und die der Wahrhaftigkeit. Die wissenschaftliche Geschichtsschreibung setzt die größtmögliche Vertrautheit mit dem zu bearbeitenden Stoff voraus, eine klare und sichere Beherrschung der Quellen, einen geübten Blick für geschichtliche Ereignisse, denen bestimmte psychologische Gesetze zugrunde liegen, das Unterscheidungsvermögen, das Wichtige vom /Unwichtigen zu trennen, das Mögliche vom Unmöglichen zu sondern. Wo es sich um die Geschichte einer viel älteren, weit zurückliegenden Zeit handelt, muß man sich vor allem davor hüten, Verhältnisse, politische und geistige Strömungen der Gegenwart auf jene Epoche zu übertragen, um mit ihrem Maßstab die Vorgänge und Zustände der alten Zeit zu messen. Die Wahrhaftigkeit wiederum besteht darin, daß der Historiker sich wenigstens bestrebt, unparteiisch zu urteilen, die Tatsachen mit möglichster Genauigkeit zu ermitteln und treu wiederzugeben, auch dem Gegner, d. h. jener geschichtlichen Persönlichkeit, die ihm unsympathisch erscheint, gerecht zu werden und den eigenen Helden nicht auf Kosten der Wahrheit zu verherrlichen. Der echte Historiker muß sich vojr allem stets der Verantwortlichkeit bewußt bleiben, die er bei der Ausübung seines Amtes auf sich nimmt, wenn er nicht die Geschichte zum Pamphlet herabdrücken will. Wir Juden insbesondere dürfejn die höchsten Ansprüche an die Geschichtsschreibung stellejn, da wir das klassische Volk der Geschichte sind. Wir haben in der glänzendsten Weise Geschichte geschrieben wie Geschichte gemacht. Gerade in der letzten Zeit haben hervorragende christliche Forscher — ich nenne die Namen Moore, Bertholet, Gunkel, König — auf den hohen literarischen und wissenschaftlichen Wert der biblischen Geschichtsschreibung in ihrer klassischen Periode hingewiesen, die sich nicht nur durch glänzende, in ihrer Schlichtheit geradezu fesselnde Darstellung auszeichnet, sondern auch durch ihre Objektivität, durch ihre Wahrhaftigkeit. Man lese z. B. die beiden Bücher Samuel; im ersten wird, hauptsächlich die Geschichte Sauls und seiner'Kämpfe gegen David geschildert, das zweite enthält die Geschichte Davids in seiner Regierung und in seinem häuslichen Leben. Die Vorliebe des Verfassers für das Haus David ist unverkennbar.

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