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Ost und West · 1913-08-01 · Heft 8 (August 1913) · p. Seite 603 - 604

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Journal
Ost und West
Volume
13 (1913)
Issue
Heft 8 (August 1913)
Article
Das Interesse der Juden am V. internationalen Kongress zur Bekämpfung des Mädchenhandels
Date
1913-08-01
Page
Seite 603 - 604 (sequence 2)
Language
German
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603 Bertha Pappenheim, Frankfurt a. M.: Das Interesse der Juden am V. Internationalen Kongress usw. 604 zehnt wissen, welche Schmach unserem Volk anhaftet, Juden, die sich so gerne Kulturjuden nennen, gebildete Menschen, deren sittliches Empfinden nicht durch Hunger verroht ist, — deren Selbstachtung nicht unter Ausnahmegesetzen geschwunden ist, — deren moralische Kraft nicht von der Knute zerschlagen ist, — dass diese Juden fast nichts zur Bekämpfung des Mädchenhandelstun! Auch dieses ßewusstsein muss uns den Kongressteilnehmern gegenüber mit Beschämung erfüllen. „Schöne Reden" und „gute Berichte" zählen nicht, wo es der Anspannung ethischen Wollens, praktischer Energie und vor allem der Bereitstellung grosser Geldmittel bedürfte. Und so habe ich denn wieder mit schwerem Herzen die Fahrt nach London zum V. Internationalen Kongress zur Bekämpfung des Mädchenhandels angetreten. Die Tagesordnung bot von vornherein wenig Interessantes und nichts Neues, und bis auf einen Punkt (question 4 and 5) keine Veranlassung, für uns Juden eine besondere Stellungnahme vorzusehen. Um so beunruhigender wirkte es, als der Chief- Rabbi in seiner Begrüssungsansprache, die er auf Einladung des Internationalen Bureaus gleich den Geistlichen der anderen Bekenntnisse halten sollte, hart zugespitzt den Russen die allbekannte Tatsache vorhielt, dass „der gelbe Zettel" der Jüdin in Russland ein Wohnrecht verschafft, das sie als Frau von ehrbarem Lebenswandel ausserhalb des Ansiedlungsrayons nicht erwerben kann. Ich bedauerte es nicht, dass diese russische Ungeheuerlichkeit auf dem Kongresse wieder ausgesprochen wurde. Es hätte aber in der Diskussion geschehen müssen; an unrechter Stelle schadete die Aeusserung mindestens so viel wie sie nützte — vor allem demjenigen, der sie getan. Die wichtigen Fragen 4 und 5, die seitens des Antragstellers. bewusst die vielbetonte interkonfessionelle Gerechtigkeit der Kongresse verletzte, lautet: „Welche Massnahmen können ergriffen werden, um — eventuell mit Hilfe der Regierungen — für Ausländerinnen schlechten Charakters die Rücksendung nach der Heimat (repatriation) herbeizuführen und zu erleichtern?" und „eine Methode zu finden, die Prozedur der Rücksendung zu erleichtern." Diesen Antrag hatte das Internationale Bureau schon auf der Brüsseler Vorkonferenz (1912) zur Besprechung gebracht und ich musste mich dort schon gegen ihn wenden. Es ist als eine Folge der grossen Anzahl von „Ausländerinnen schlechten Charakters" (zum grossen Teil Jüdinnen) anzusehen, die die Strassen Londons durchziehen und die der Nachfrage der Millionenstadt nach Prostitutionsmaterial ein entsprechend grosses Kontingent von Angebot entgegenbringen. Wenn die Angelegenheit nicht so ernst und traurig wäre, könnte man Alexander Cootes schutzzöllnerische Anstrengungen belächeln, denn die Londoner Männerwelt würde durch die Ausführung der von ihm vorgeschlagenen Massnahmen nicht „sittlicher" werden, es würden nur andere Rekruten vorrücken. Es ist auch nicht anzunehmen, dass Mr. Coote so naiv ist, mit einer Polizeimassregel die Frage des „social evil" für London lösen zu wollen; er will sicher nur einen Teil der Ausländerfrage fassen, und zwar unter dem kleidsamen Mäntelchen christlicher Humanität. Der in Frage stehende Antrag ist von zwei Seiten anzugreifen. Zuerst von der allgemeinen, die es als eine Härte empfinden lässt, irgendeine des unsittlichen Lebenswandels überführte, oder auch nur verdächtige weibliche Person mit „dem Stigma der Prostitution an die Grenze ihres Heimatlandes abzuschieben. Abgesehen davon, dass mit solchen Gummiparagraphen die Denunziation förmlich aufgerufen wird, ist es für die der Heimat entfremdeten, der dortigen Sprache oft nicht mehr kundigen Mädchen und Frauen fast unmöglich, sich „zu Hause" wieder aufzurichten, wenn sie einmal auswärts den Boden unter den Füssen verloren haben. Es wären ideale Zustände, die es aber nirgends gibt, wenn man generell auf die Bereitwilligkeit der Familien und Gemeinden rechnen könnte, verlorene Töchter, deren Rehabilitierung auch meist noch Geld kostet, einfach mit offenen Armen aufzunehmen. Für die jüdischen Mädchen, bei denen es sich vorwiegend um polnische, russische und rumänische handelt, liegt es so, dass die russische und die rumänische Jüdin nie „repatriiert" werden kann, denn sie kann nach den bekannten politischen und Passverhältnissen nie die Grenze ihres Geburtslandes überschreiten. Cootes Antrag, auf die jüdischen „Ausländerinnen schlechten Charakters" angewendet, würde also nicht nur bedeuten, dass sie aus dem Lande, das sie los sein will, ausgewiesen werden (Aus-

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