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Ost und West · 1913-07-01 · Heft 7 (Juli 1913) · p. Seite 577 - 578

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Journal
Ost und West
Volume
13 (1913)
Issue
Heft 7 (Juli 1913)
Article
Die Juden in Rumänien
Date
1913-07-01
Page
Seite 577 - 578 (sequence 2)
Language
German
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577 Die Juden in Rumänien. 578 begehrten Vorteilen auch die etwaigen Lasten und Unannehmlichkeiten auf sich nehmen müsse.'' Er sagte weiter: ,,Die Schwierigkeiten werden viel leichter überwunden werden, wenn diese Prinzipien in Rumänien anerkannt sein werden und wenn das jüdische Volk wissen wird, dass es nur von seiner eigenen Tüchtigkeit und von der Solidarität seiner Interessen mit denen der eingeborenen Bevölkerung Erfolge zu erwarten hat." Die Delegierten nahmen den Antrag des Herrn Waddington einstimmig an. Selbst Fürst Gortschakoff erklärte, dass ,,er sich dem Antrag gemäss dem Wortlaut, mit dem er begründet worden, vollständig anschliesse.'' Der Antrag fand seinen Ausdruck im Artikel 44 des Berliner Vertrags, aus dem ich Folgendes anführe: ,,In Rumänien darf der Unterschied des religiösen Glaubens oder des Bekenntnisses kein Grund dafür sein, jemanden vom Genuss der politischen und Bürgerrechte auszuschliessen und die Zulassung zu öffentlichen Stellen, Aemtern und Ehren oder die Ausübung der verschiedenen Berufe zu hindern, an welchem Orte immer es sein mag." Da die offizielle Anerkennung Rumäniens Seitens der Mächte von der Ausführung dieses Artikels abhängig gemacht wurde, hätte Rumänien seine innere Gesetzgebung im Sinne dieser Forderung zu ändern gehabt. Rumänien erhob den Einwand, dass es die Juden nicht zur rumänischen Nationalität zulassen könnte, weil sie nicht nur durch die Religion Fremde wären, sondern auch durch Sprache, Kleidung, Gebräuche und Bestrebungen. Sie wären unkultiviert und fanatisch, wären fremden Einflüssen besonders zugänglich und deshalb im Hinblick auf ihre grosse Anzahl im Stande, der Homogenität des Nationalcharakters einen empfindlichen Stoss zu versetzen. Endlich, so wurde von Rumänien behauptet, wäre die Nation jeder allgemeinen Emanzipation der Juden durchaus abgeneigt. Gegenüber der Beharrlichkeit der Mächte entschloss Rumänien sich schliesslich doch zu einer Revision des Artikels 7 der Verfassung, der die Nichtchriston von dem Vorzug der rumänischen Nationalität aussehloss und am 13.—25. Oktober 1879 spezifizierte ein neues Gesetz, dass alle Fremden ohne Glaubensunterschied die rumänische Naturalisation erwerben durften, die allerdings nur durch ein jedesmaliges Votum des Parlaments bewilligt werden sollte. Mit Hilfe des Ausdrucks „Fremde", den Rumänien immer weiter auf die Juden anwenden könnte, selbst auf solche, deren Voreltern schon vor Jahrhunderten im Lande gelebt hatten, konnte Rumänien die Mächte prellen und sich seinen Verpflichtungen entziehen. Zuerst schienen die Mächte sich mit diesem Schattenbild einer Gesetzesänderung nicht zufrieden geben zu wollen, Rumänien aber bemühte sich, sie durch Uebermittlung der formellen Erklärung zu befriedigen, dass es dem Artikel 44 des Berliner Vertrages seine Zustimmung gäbe. Oesterreich und Italien waren mit dieser Versicherung einverstanden und erklärten ihre Anerkennung des neuen Königreichs. Nach einigem Zögern folgten Grossbritannien, Frankreich und Deutschland diesem Beispiel, nachdem sie der rumänischen Regierung eine gleichlautende Note zugestellt hatten, die zwar die Zustimmung zur Anerkennung Rumäniens als unabhängigen Staat enthielt, aber gleichzeitig einen deutlichen Vorbehalt über die unzureichenden verfassungsmässigen Bestimmungen für die Ausführung des Berliner Vertrages aussprach. Eine am Iß. August 1880 allen diplomatischen Vertretern Frankreichs übermittelte Note des damaligen Ministers des Auswärtigen, Herrn von Freycinat betont diesen Standpunkt ganz ausdrücklich, Rumänien war von nun an Herr über sein Geschick und konnte beweisen, wie es seinen Verpflichtungen nachkam. Man urteile selbst. In den letzten vierzig Jahren haben kaum 200 Juden das rumänische Bürgerrecht erhalten. Die rumänischen Juden sind heute Fremde in dem Lande, in dem sie geboren wurden; sie sind Fremde, obwohl sie von Historikern des 13. und 14. Jahrhunderts ihre Niederlassung in den Donaufürstentümern festgestellt worden ist; Fremde inmitten eines Volkes,, in dessen Leben sie verwoben sind; Fremde trotz ihres Anteils an allen öffentlichen Lasten, auch an der schwersten, dem Militärdienst. Sie sind „Fremde", gehören aber keiner anderen Nation an, können folglich auch nicht den Schutz einer anderen Macht anrufen und stellen auf diese Weise vom internationalen Standpunkte aus die Ungeheuerlichkeit dar, dars sie keinem Lande zugehören. Sind sie wenigstens im Genuss jener Garantien, die alle zivilisierten Länder den bei ihnen wohnenden Ausländern gewähren? Durchaus nicht. Rumänien hat sich im Gegenteil bemüht, gegen diese angeblichen Fremden eine drakonische Gesetzgebung zu erlassen, die nur gegen die Juden gerichtet ist, obgleich sie an keiner Stelle direkt genannt werden und die ihnen denZutritt zu allen Berufen,. Aemtern u n d G e werben v ersagt und, was noch schlimmer ist. ihren Kindern und der he r a n wach senden Jugend die Pforten der Elementarschulen, der mittleren und höheren Schulen v e rschliesst. Der jüdische rumänische Soldat, der auf dem Schlachtfeld sein Blut für das Vaterland vergossen hat, kann in die Lage kommen, dass seine Aufnahme als Arbeiter in eine Werkstatt verboten wird, weil er Fremder ist. Seine Kinder werden von der Schule abgewiesen, weil sie Söhne von Fremden sind. Die Israeliten aus der im Jahre 1878 von den Rumänen annektierten Provinz Dobrudscha und die jüdischen Bewohner des kürzlich von Bulgarien abgetretenen Gebiets von Silistrien sind kraft eines Vertrages rumänische Bürger — aber die Juden Rumäniens, die seit Jahrhunderten das Land bewohnen, und keinem anderen fremden Lande zugehören, werden von der rumänischen Regierung als Fremde bezeichnet, obgleich sie alle Pflichten des rumänischen Bürgers zu erfüllen haben, bei jeder Gelegenheit ihre ausserordentliche Loyalität beweisen und die Entwicklung des Landes zum guten Teil ihrem Fleiss zu verdanken ist. Ich habe den Text der Gesetze vor mir, die diese Ungeheuerlichkeiten feststellen und bin bereit, sie wörtlich zu zitieren, falls irgend ein Zweifel sich in der Presse erheben sollte. „Die rumänischen Juden sind die letzten Sklaven, die noch in Europa existieren." schrieb der berühmte Luigi Luzzatti im „Corriere della Sera" vom 3. März 1913. Könnte nicht Herr Pichon bei den bevorstehenden Kammerdebatten Gelegenheit nehmen, über diese bedauerliche Frage zu sprechen und den Standpunktzu vertreten, den seinerzeit Herr von Freyeinet bekannt hat?

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