Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 13 (1913)
- Issue
- Heft 4 (April 1913)
- Article
- Das Lehrlingswerk der Alliance in Tunis
- Date
- 1913-04-01
- Page
- Seite 335 - 336 (sequence 1)
- Language
- German
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- Tunis 1× ep/1048155
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335 336 '"""ff/Ii MITTEILUNGEN r//- des Central-Comites der ® AI liance Jsrd^lite Universelle nnnTD^ny P^eau des Central Comires:ParisA5.RuelaBruyere^ ^Deutsches Bureau: Charlottenburg, Grolman Str.1 DAS LEHRLINGSWERK DER ALLIANCE IN TUNIS. Die Alliance Israelite Universeile, die im Jahre 1878, drei Jahre vor der Einführung des Protektorats, ihre bedeutende Schule in Tunis gegründet hat, ist gleichzeitig darauf bedacht gewesen, die den Schülern erteilte Unterweisung im Handwerk nach den Bedürfnissen des Landes auszugestalten. Im Jahre 1879 sind der Schule in der Malta Srirastrasse Tischlerei-, Weberei- und Schuhmacherwerkstätten angegliedert worden. Die Schüler, die ein Handwerk erlernen wollten, brachten hier einige Stunden des Tages zu und widmeten sich so gleichzeitig ihren Studien und ihrer Berufsbildung. Diese Werkstätten jedoch, die hohe Unterhaltungskosten erforderten, erzielten keine befriedigenden Resultate und mussten nach, zweijähriger mühevoller Existenz geschlossen werden. War auch das bisher angewandte System unpraktisch, so war doch die Idee selbst, -die israelitische Jugend zur Erlernung eines Handwerks anzuregen, vortrefflich. Ohne sich durch diesen ersten Misserfolg entmutigen zu lassen, prüfte die Direktion der Schule nochmals die Frage und nach mancherlei Versuchen und Erwägungen ging sie an die Organisierung unseres Lehrlingswerks für Knaben und junge Mädchen, wie es noch heute unverändert besteht. Lehrlings werk für Knaben. Auswahl der Lehrlinge. Von dem Grundsatz ausgehend, dass das Handwerk keine Zufluchtsstätte der Unfähigen sein darf, sondern als Abschluss des in der Schule genossenen Unterrichts anzusehen ist, nehmen wir nur Lehrlinge zur Ausbildung an, die die Ober-, mindestens aber die Mittelklasse unserer Schule absolviert und ausserdem sich gut geführt haben. Tatsächlich hat die Erfahrung gelehrt, dass der junge Mann, der ein guter Schüler war und der seine Studien beendet hatte, immer auch ein guter Lehrling wurde, der alle erforderlichen Eigenschaften besitzt, um einmal ein ausgezeichneter Handwerker zu werden. Der mittelmässige Schüler dagegen überträgt seine Trägheit und Nachlässigkeit in die Werkstatt, verbringt dort in der Regel nutzlos seine Zeit, und wir unsererseits haben unsere Mühe vergebens aufgewendet. Unterbringung der Lehrlinge. Die Lehrlinge werden von uns in den Werkstätten der Stadt zu ihrer Ausbildung untergebracht. In der Regel geben wir den Zweigen des Handwerks den Vorzug, in die das israelitische Element noch nicht so sehr eingedrungen ist. So lassen wir das Schneider-, Schuhmacher- und Klempnerhandwerk nicht erlernen, auch Friseure und Sticker usw. bilden wir nicht aus. Die Meister sind nicht verpflichtet, unseren Lehrlingen Lohn zu zahlen, wir überlassen es ihnen, nach eigenem Ermessen und nach Massgabe ihrer Fortschritte im Handwerk unsere jungen Leute zu entlohnen. Mit den Meistern gewisser schwierigerer Handwerksbetriebe, die befürchten lassen, dass der Lehrling lange Zeit hindurch nur als Handlanger verwendet wird, ohne etwas Richtiges zulernen, schliessen wir einen Lehrvertrag und bewilligen den Meistern* eine Entschädigung, die je nach den Verhältnissen und den Bedingungen, die wir ihnen auferlegen, variiert. Ueberwachung der L e h r 1 i n g e. Einer unserer Lehrer ist beauftragt, täglich die Werkstätten zu besuchen und unsere Lehrlinge zu kontrollieren. Seine Aufgabe ist es, sich über die Arbeit eines jeden, über sein Betragen gegen Meister und Kameraden, über seinen Eifer und Fleiss, wie über seine handwerklichen Fähigkeiten überhaupt zu unterrichten. Der überwachende Herr hat auch gleichzeitig hei vorkommenden Streitigkeiten zwischen Meister und Lehrlingen zu entscheiden und ferner darauf zu achten, dass unsere Zöglinge nicht zu Arbeiten verwendet werden, die mit dem von ihnen gewählten Handwerk nichts zu tun haben. Abendkurs ii s. Am Abend, nach dem Verlassen der Werkstätten, kommen die Lehrlinge in die Schule, um ihre Kenntnisse zu vervollkommnen. Die Abendkurse, die viermal wöchentlich stattfinden,, umfassen drei Abteilungen. Die Unterrichtsgegenstände sind: Französisch, Rechnen und Zeichnen. Der Besuch dieser Kurse ist für alle Lehrlinge obligatorisch. Den Lehrlingen gewährte Vergünstigungen. Die ersten Monate der Lehre sind besonders hart, und unsere Schüler würden sehr bald vor den Schwierigkeiten zurückschrecken, die jeder Anfang mit sich bringt, wenn wir sie nicht durch Gewährung einiger Vergünstigungen ermutigten. Die ärmsten unter ihnen erhalten in der Schulküche unentgeltlich ihr tägliches Mittagsmahl. Alle bekommen alljährlich zu Anfang des Winters einen Arbeitsanzug aus blauem Leinen und ein paar Stiefel. Auch werden einige von ihnen mit Werkzeug versehen. Endlich wird jedem Lehrling eine monatliche Beihilfe von 5 Francs gewährt: dieser Betrag erhöht sich auf 7 Francs für die jungen Leute, die mit einem Elementarschulzeugnis versehen sind, und die vorgezogen haben, lieber ein gutes Handwerk zu erlernen, als einer kleinen oft sehr unsicheren Stellung nachzujagen. Indem wir so die besten Schüler unterstützen, versuchen wir,