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Ost und West · 1911-12-01 · Heft 12 (Dezember 1911) · p. Seite 1073 - 1074

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Journal
Ost und West
Volume
11 (1911)
Issue
Heft 12 (Dezember 1911)
Article
Illustrationen zu Russlands Judenpolitik in den letzten Monaten
Date
1911-12-01
Page
Seite 1073 - 1074 (sequence 2)
Language
German
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1073 Illustrationen zu Russlands Jiulenpolitik in den letzten Monaten. 1074 fordorte er noch Namonlisten vom Börsenkomitee, vom Handwerkeramt und von der Advokatonkammer. Der Odessaer Stadtmagistrat erhielt den Auftrag, den Bühneninspektor des städtischen Theaters, Ruhen YYulich, sofort zu entlassen, und eine Liste aller in städtischen Diensten befindlichen Juden einzuliefern, ü'vi An den Vorstand der Chewra ICadischa wandte sich Tolmatschew mit der Forderung, ihm den Entwurf des Grabsteins vorzulegen, den die jüdische Gemeinde auf das gemeinschaftliche Grab der 300 Pogromgefallenen stellen wolle. Dabei erklärte er jeden symbolischen Schmuck und demonstrative Aufschriften für unzulässig. (Vor Schluss des Blattes erhalten wir die Nachricht, dass Tolmatschew wegen oiner Bestechungs-Angelegenheit seinen Posten verlassen muss.) « * * Der neue Kommandant des Kiewer Militärrayons, Iwanow, erliess ein strenges Verbot, an Juden Lieferungen von Materialien für die Armee zu übertragen. Ausserdem wird den christlichen Unternehmern die Bedingung auferlegt, nicht in Kompagnie mit Juden zu treten und keine jüdischen Arbeiter oder Angestellte zu beschäftigen. « * * Vielen getauften jüdischen R^chtsanwaltsgehilfen in Odessa wurde die Erlaubnis, selbständige Prozesse zu führen, mit der Begründung verweigert, dass sie sich nicht aus Ueberzeugung, sondern .nur der Karriere haibor getauft hätten. * 5!= * Das Jekaterinoslawer Gouverneinentalamt Für Vercinswesen hat die Eintragung der neugegründeten Leih- und Sparkasse für jüdische Kleiderhändler verweigert. , ° * * * Tin Gebiete von Kuban finden mannhaft Judenausweisungen statt. * si« Die seinerzeit vom Jekaterinoslawer Gouverneur verfügte Ausweisung der jüdischen Bevölkerung des Fabrikortes Jusowka geht nun ihrer Vollstreckung entgegen. Sämtliche Juden, die sich nach dem 3. Mai 1882 in Jusowka niederliesscn, müssen die Stadt verlassen. * * * Derselbe Gouverneur hat nun auch Ausweisungen aus anderen Orten seines Gouvernements vorfügt und obendrein eine geniale Methode ersonnen. Er verlangt von sämtlichen Juden, die auf Grund des bekannten Stolypinschen Reskriptes in den Dörfern wohnen dürfen, dass sie Aufenthaltsbewilligungen des Gouvernementalamtos vorlegen und lässt sie natürlich von diesem verweigern. Dieser Trick bringt über 1500 Juden das Ausweisimgselend. — Der Herr Gouverneur geht übrigens dabei mit wahrer Umsicht vor. Die lokalen Behörden haben die Opfcrlisten herzustellen, Beamte werden aufs Land geschickt, um dies? Herstellung zu überwachen, und die geringste Verfehlung wird mit Amtsentlassung bestraft. * * * Eine Anzahl jüdischer Aerzte, die im Auslande ihre Studien absolvierten, erhielt die Erlaubnis, sicli in Kasan den Examina zu unterziehen. Die Erlaubnis ist aber hinfällig, weil ihnen der Gouverneur von Kasan nicht den Aufenthalt in der Stadt gestattete und sie auswies. * * Der Stadthauptmann von Nikolajcw verbot den drei Schwestern Ljuboschitz die Veranstaltung eines Konzertes, weil sie kein Wohnrecht in Nikolajcw haben. * * Der Saratower Advokat Rafalowitscli, der nach Astrachan gekommen war, um dort die Interessen eines Klienten wahrzunehmen, wurde — in Verletzung des ihm als akademisch Graduierten zustehenden Wohnrechts in ganz Russland — von der dortigen Polizei ausgewiesen. — Ausserdem will der Polizeimeister von Astrachan die Rafalowitscli abgenommenen Dokumente diesem nicht zurückstellen. * * * Der Charkower Jude Mersch Portnoj war vom Gericht verpflichtet worden, die Stadt nicht früher zu verlassen, bis er nicht einem Gläubiger seine Schuld abgetragen haben werde. — Mittlerweile wies ihn die Polizei wegen mangelnden Wohnrechtes aus. Folge — eine doppelte Verurteilung: Wegen Verlassens von Charkow zu 50 Rubeln Strafe oder 10 Tagen Arrest, und wegen Wohnens in Charkow zu 15 Kopeken für jeden Tag ungesetzlichen Aufenthaltes daselbst. * * * Der Sohn des von dem Uralsker Polizeimeister mutwillig erschossenen Juden Benjamo witsch (s. die „Illustrationen" im vorletzten Heft von „Ost und West") wurde als nicht wohnberechtigt aus Uralsk a u s g e w i c s c n. Der Ausgewiesene ist jetzt der Erhalter der Familie seines ermordeten Vaters. * * * Entscheidung des Senats: Die Gouverneure sind berechtigt, die Annullierung von Käufen zu fordern, sofern es sich um unbewegliche Güter handelt, die von Juden ausserhalb der Städte und ausserhalb des Ansiedlungsrayons bei öffentlichen Versteigerungen gekauft wurden. * * * Also: Der Justizminister Schtschoglowitow gab im SDnatc seine Meinung dahin ab, dass eine jüdische Gemeinde Friedhofsgrund ausserhalb des Ansiedlungsrayons kaufen dürfe. ... * In Tscherkassi wurden zwei jüdische Privatschulen suspendiert. Die Verfügung hat der Kurator des Kiewer Schulbezirkes, Orlow, getroffen. * In der Minsker KomLnerzschulo, die von Juden gegründet und unterhalten ist, wird im neuen Schuljahr kein jüdischer Schüler aufgenommen werden. Die diesbezüglichen Gesuche wurden abschlägig beschieden.

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