Mannheim
Compact Memory

Ost und West · 1911-06-01 · Heft 6 (Juni 1911) · p. Seite 515 - 516

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ost und West
Volume
11 (1911)
Issue
Heft 6 (Juni 1911)
Article
Soziale Gerechtigkeit im alten Judentum
Date
1911-06-01
Page
Seite 515 - 516 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2583875-2584006-2584013-2603041--11809-2603088
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

515 Dr. Felix Perles, Königsberg i. Pr.: Soziale Gerechtigkeit im alten Judentum. 516 rühmen. Es sollte das zugleich auch eine Antwort auf die schon damals beliebte Verunglimpfung des Judentunis sein, das seine - Feinde der Misanthropie, das heisst des Menschen nasses, beschuldigten. Philo war indes im griechischen Gedankenkreise derart befangen, dass er wohl selbst sich nicht darüber klar war, dass Gerechtigkeit etwas unendlich Schwereros und Höheres bedeute als blosse Menschenliebe. Derselbe verhängnisvolle Irrtum beherrschte dann auch die ganze christliche Moral, bewirkte eine Umwertung der moralischen Begriffe, und indem die Gerechtigkeit entthront, ja fast als Sünde erklärt wurde, während man die Liebe auf den Schild erhob, wurde die wahre Sittlichkeit für fast zwei Jahrtausende zurückgeworfen, bis das erlösende Wort von der Erklärung der Menschenrechte wieder an die altjüdische Anschauung anknüpfte, und so der Boden, geschaffen würde, auf dem die Saat jüdischer Gedanken reifen und zur herrlichen Frucht sich entwickeln konnte. Nur wenige von den grossen Sozialreformern waren sich indessen bewusst, dass sie mit ihren Bestrebungen auf den Spuren jüdischen Geistes sich bewegten, und es war erst einem der modernsten und weitschauendsten Nationalökonomen, es war erst Henry George, dem Verfasser von „Fortschritt und Armut", vorbehalten, den Anteil des alten Judentums . an der sozialen Erziehung der Menschheit aufzuweisen und in Moses gleichsam den grossen Heros wiederzuentdecken, den die Welt als ihren wahren Befreier segnen muss. Es ist erhebend, aber zugleich auch beschämend für uns, dass gerade ein II e n r y George, der nicht unserer Gemeinschart angehört, klarer als irgendeiner vor ihm die ganze Grösse der sozialen Gesetzgebung des alten Judentums erfasst, dargestellt und als vorbildlich noch für unsere Tag..1 erklärt hat. Wenn ich eben sagte, es ist beschämend für uns, wenn gerade ein Nichtjude als erster die volle Bedeutung der altjüdischen sozialen Gesetzgebung erkannt hat, so dachte ich an die betrübende Tatsache, dass ein grosser Teil unserer modernen J 11 d e n von jenen Gesetzen ihrer eigenen Vorfahren überhaupt nichts weiss. Dieselben Juden, die rastlos mitarbeiten, an allen sozialen Aufgaben, die gerade darin sich als so moderne Menschen fühlen und eben deshalb vielleicht es verschmähen, sich mit der Vergangenheit ihres Volkes vertraut zu machen, dieselben Juden stehen auf einmal sehr überrascht da, wenn sie durch einen Vortrag, oder durch eine Broschüre, oder — was wohl am seltensten vorkommt — durch eine Predigt erfahren, dass die Urkunden des Judentums auch in unserer Zeit nicht bloss für den Kultus oder höchstens für die Altertumsforschung Bedeutung haben. Ich entsinne mich noch des erstaunten Gesichtes eines hochgestellten Gemeindemitglieds, das nach Anhörung einer Predigt über Sabbat- und Jobeljahr erklärte: Das hätte ich doch nicht geglaubt, dass die alten Juden schon Boclenreformer waren! Da diese mangelnde Kenntnis wahrscheinlich noch öfter anzutreffen ist, ohne dass es zu einem so freimütigen Bekenntnis kommt, soll im Folgenden die soziale Gerechtigkeit im alten Judentum besprochen werden. Es ist wohl allgemein bekannt, dass nicht nur die christliche Theologie, sondern auch die moderne Religionswissenschaft mit Vorliebe den Gegensatz zwischen Judentum und Christentum und somit die Uoberlegenheit des letzteren auf die Formel bringt: das eine ist E r 1 ö s u n g s lvligion, während des andere nur Gesetzes rcligion ist. Nun, der Vorwurf kann uns ungekränkt lassen. Denn das Judentum ist gerade dadurch, dass es Gcsetzesreligion ist, zugleich auch Erlösungsrcligion, zwar nicht im mystischen Sinne, dass der Mensch erst einer Erlösung von der Sünde bedarf, die ihm nur durch höhere Gnade zuteil wird, sondern ganz im konkreten Sinn: das Judentum will die Menschen aus den unerträglichen Zuständen erlösen, die sie sich zum grössten Teil selbst gegenseitig bereiten und von denen sie auch wiederum nur selbst durch tätiges Eingreifen sich befreien können. Diesem Zweck dient ausschliesslich ein grosser Teil der Gesetzgebung. So ist es bezeichnend, dass Moses nach der (Joberliefcrung seine Tätigkeit als sozialer Befreier seines Volkes beginnt, lange bevor er ihm eine religiöse Botschaft bringt. Er geht, wie es in der Schrift heisst, zu seinen Brüdern hinaus und sieht ihre Lastarbeiten. Der als ägyptischer Prinz Erzogene, der durch die glückliche Verkettung verschiedener Umstände statt des elenden Sklavenlobens die Bildung und die Genüsse des Königshofs kennen gelernt hat, er betrachtet noch immer die unter der Frohnarbeit seufzenden Sklaven als seine Brüder und weiht ihnen sein Leben. So steht auch bezeichnenderweise die soziale Befreiung, der Auszug aus Aegypten, zeitlich vor der geistigen Befreiung, der Offenbarung am Sinai. Die Freiheit ist nicht die Frucht sondern die Vorbedingung der religiösen Erkenntnis. Und welches sind wiederum nach Auffassung der Schrift, und ich füge hinzu, nach Auffassung auch der radikalsten Bibelkritik, die ältesten und wesentlichsten Gesetze neben den zehn Geboten? Es sind fast nur soziale Vorschriften, und es ist um so wichtiger, auf diese Tatsache hinzuweisen, als das babylonische Gesetzbuch des H ammurabi, das in zivil- und kriminalrcchtlicher Beziehung manche Berührungen mit dem Pentateuch aufweist, so dass man an ein Abhängigkeitsverhältnis gedacht hat, gerade in sozialer Beziehung weit hinter demselben zurücksteht. Die erste Vorschrift in. unserem Abschnitt, der von den Kritikern das Bundesbuch genannt wird, betrifft die Behandlung der israelitischen Sklaven. Nach der Befreiung aus Aegypten sollte sich im neuen Lande nicht wieder eine neue Art von Sklaverei auftun, sollte die alte Unfreiheit sich nicht in anderer Gestalt fortsetzen. Die Freiheit der Person ist also das oberste Grundgesetz, das an einer andern Stelle des Pentatouchs in der Form erscheint1): „Meine Diener sind sie, die ich aus Aegypten herausgeführt liabe, darum sollen sie sich nicht wie Sklaven verkaufen." Da aber bei der damaligen Form des Wirtschaftsbetriebs die völlige Abschaffung der Sklaverei noch nicht möglich war, wurden eine Reihe von einschränkenden und mildernden Bestimmungen getroffen. So wurde derjenige, der einen Menschen stahl, um ihn in die Sklaverei zu verkaufen, mit dem Tode bestraft. Ferner durfte dor israelitische Sklave nicht länger als sechs Jahre im Dienst bleiben. Wollte er jedoch aus Anhänglichkeit an seinen Herrn über diese Zeit hinaus dienen, so wurde ihm zur Strafe für seinen knechtischen Sinn das Ohrläppchen durchstochen, damit gleichsam jeder daraus lerne, dass man nicht ungestraft die gebotene Freiheit verschmähen dürfe. Die geringste Körperverletzung, die der Herr dem Sklaven zufügte, genügte schon zu seiner sofortigen Freilassung. Hatte die Verletzung jedoch den sofortigen Tod des Sklaven zur Folge, so wurde sie am x) Loviticus 25, 42.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.