Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 9 (1909)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1909)
- Article
- Die Israeliten in Russland
- Date
- 1909-12-01
- Page
- Seite 749 - 750 (sequence 1)
- Language
- German
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749 750 N\vyv» "•""twffi MITTEILUNGEN m aus dem Deurschen Bureau der nra nr o^-iy SERLIM.M 2*». Alliance Jsraelite UniveiseHe bxivr Oianienfturgcrstr^ä DIE ISRAELITEN IN RUSSLAND. Wie es in dem Bulletin mensuel des Central- Cornites geschehen ist, übernehmen wir auch in unsere Mitteilungen aus dem Londoner „Jewish Chronicle" ein Geheimdokument von höchster Bedeutsamkeit: das Protokoll der Verhandlungen des russischen Ministerrates über die Judenfrage vom 27. und 31. Oktober und 1. Dezember 1906. Das Dokument war dem Zaren überreicht worden., der die Bemerkung anfügte: „Der Duma vorzulegen". Aus der nachstehenden Uebersetzung ist zu ersehen, dass nach dem Zugeständnis der russischen Regierenden selbst die den Israeliten Russlands bereitete Lage unerträglich ist und tiefgreifende Aenderungen verlangt. Das ganze Dokument verdient weiteste Verbreitung. Trotz aller herkömmlichen Verleumdungen, die eine übervorsichtige Politik oder Unkenntnis den russischen Ministern in die Feder diktiert hat, stellt es die beste und unwiderleglichste Verteidigungsrede zugunsten jener Bevölkerung dar, die seit Jahrhunderten das Opfer der Vorurteile der russischen Regierungsmänner gewesen ist. Unglücklicherweise hat die Denkschrift nur dokumentarischen. Wert, da der Zar die Bestätigung der schüchternen Vorschläge seiner Minister abgelehnt hat. Das Dokument lautet: Unter der Regierung der erlauchten Urgrossmutter Eurer Majestät, der Kaiserin Katharina der Grossen, heiligen Angedenkens, und infolge der ersten Teilung Polens im Jahr 1772 wurde das ehemals russisch als Weiss-Russland bezeichnete Gebiet Russland zugewiesen, die gesamte Bewohnerschaft dem russischen Staat einverleibt. So kamen auch die in Weiss-Russland angesiedelten Juden gleich den anderen Nationalitäten zu Rüssland. Zu diesem Zeitabschnitt muss man zurück gehen, um zu dem Ursprung der Judenfrage in unserm nationalen Leben zu gelangen. Sobald sie sich mit dieser Frage zu beschäftigen hatte, beschloss die jederzeit vom Geist weitestgehender Toleranz gegenüber den verschiedenen nach und nach in das Reich aufgenommenen Nationalitäten beseelte russische Regierung, auch den Juden gegenüber von ihren überlieferten Grundsätzen nicht abzuweichen. Durch kaiserlichen Ukas vom 16. August 1772 an den Generalgouverneur von Weiss-Russland, Grafen Tschernischew, wurden die Bewohner der von Polen abgezweigten Provinzen benachrichtigt, dass „Ihre huldreiche Majestät geruht habe, jedem ihrer Untertanen das Recht freier Religionsübung und freier Vermögensverfügung zu bestätigen. Sie nehme die Bewohnerschaft in den Kreis ihrer Untertanen auf und befehle, dass man sie ohne jede Ausnahme alle Rechte, Freiheiten und Privilegien gemessen lasse, die auch ihre alten Untertanen gemessen. Jede Bewohnerklasse der annektierten Gebiete trete alsbald in den Genuss aller Vorteile, die den Untertanen des russischen Nachdruck mit Quellenangabe gestattet Reichs eingeräumt sind". Bezüglich der Juden gab die Herrscherin die besondere Erklärung ab: „Die Gefühle der Menschlichkeit Ihrer Kaiserlichen Majestät gestatten ihr nicht, hinsichtlich ihrer eine Ausnahme zu machen und sie, solange sie unter ihrer gesegneten Herrschaft sein würden, der Vorteile zu berauben, die ihre landesherrliche Huld gewährt." — So genossen die Juden vom Jahre 1772 an die nämlichen Rechte wie die übrigen russischen Untertanen. Es ist nicht überflüssig, festzustellen, dass Russland mit der Erteilung der Rechtsgleichheit an die Juden den anderen europäischen Staaten voraufging. Indes lehrte die Erfahrung bald, dass die angenommene Lösung nicht beibehalten werden konnte, angesichts der besonderen Charakterzüge dieser Nation, die sich sehr deutlich von der eingeborenen Bevölkerung unterscheidet, überall die christliche Bevölkerung schnell ausbeutet und unterdrückt. Diese üblen Eigenschaften der jüdischen Rasse mussten die Regierung bestimmen, von der bürgerlichen Emanzipation, die sie kürzlich eingeführt hatte, wieder abzusehen. Gegen Ende der Regierung der Grossen Katharina wurden die Juden vom Militärdienst ausgeschlossen, verboten ihnen mehrere Verwaltungsverfügungen den Aufenthalt im Innern des Reichs, wurden sie auf die Bezirke beschränkt, in denen sie zur Zeit der Annexion gewohnt hatten. So wurde mit der Ansiedlungszone für die Juden die Spezialgesetzgebung für sie eingeleitet, die bis auf den heutigen Tag angedauert hat. Unter der Regierung Alexanders I. wurde ein" neuer Versuch in Aussicht genommen, die Juden zu emanzipieren und sie mit der übrigen Bevölkerung zu verschmelzen. Ein Ukas vom 9. November 1802 setzte ein Spezialcomite zur Prüfung der Judenfrage ein. Das Ergebnis ihrer Arbeiten war die Aufstellung des Judenstatuts vom 9. Dezember 1804, dessen Grundzüge in folgenden Zeilen enthalten sind: „Alle in Russland ansässigen oder neuerlich aus dem Ausland zu Handelszwecken übergesiedelten Juden sind frei und stehen gleich den anderen russischen Untertanen unter dem Schutz der Gesetze." — Dieser Grundsatz wurde aber nicht immer konsequent angewendet. Ein Reglement desselben Datums bestätigte die Abgrenzung des Niederlassungsgebiets für, die Israeliten auf Litauen, Weiss-Russland, Klein-Russland, Neu-Russland, die südwestlichen Gouvernements, den Kaukasus und den Bezirk Astrachan. Dort war ihnen auch gestattet, unbewohntes Land zu erwerben. Im Jahr 1807 wurden die Juden aus den Dörfern und Marktflecken in die Städte verwiesen. Diese Verfügung wurde durch einen Ukas vom 9. Januar 1809 abgeschafft. In den folgenden Jahren kam es zu neuen einschränkenden Massnahmen. Vom Jahr 1821 an wurden die Juden aus den ländlichen Bezirken des Gouvernements Tschernigow, Pultawa, Mohilew und Witebsk vertrieben. Am 30. Juni 1825 wurde ihnen durch die Centraibehörde verboten, sich innerhalb einer Zone von 50 Werst an der westlichen Grenze niederzulassen, ausgenommen in den Städten und Flecken, in denen es jüdische Gemeinden gab. Gleichzeitig nahm man ihnen das Aufenthaltsrecht im Gouvernement Astrachan und im Kaukasus, unter dem Vorgeben, dass „die Juden, der Landwirtschaft fremd", zur Werterhöhung des Bodens nicht beitragen würden.