Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 9 (1909)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1909)
- Article
- Synagogen- und Gemeinde-Leben im Mittelalter
- Date
- 1909-10-01
- Page
- Seite 625 - 626 (sequence 8)
- Language
- German
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625 Leon Scheinhaus, Memel: Synagogen- und Gemeinde-Lehen im Mittelalter. 626 unter der Bedingung zum Rabbiner von Algier gewählt, dass er von der Regierung keine Amtsbestätigung nachsuchen dürfte, vermutlich weil sein Vorgänger zu selbständig aufgetreten war. Simon Duran, ein auch mit den profanen Wissenschaften vertrauter Mann, war der erste Rabbiner, der aus besonderen Gründen von der Gemeinde Sold bezog, was bis dahin in spanisch-jüdischen Gemeinden ohne Beispiel war.15) Eine eigene Gemeindeverwaltung, ohne äussere Einflüsse konnten die mittelalterlichen Juden nicht haben, so gern sie es auch mochten. Schon die Steuern Hessen das nicht zu, die die Regierungen bestimmten und durch die diese in dauernder Beziehung zu den Juden standen. An jedem Ort und zu jeder Zeit finden wir die Gemeinden mit Abgaben belastet, so dass die Steuer Verhältnisse in der jüdischen Geschichte ein überaus grosses Kapitel bilden. Meistenteils war die Steuer dreifach: Kopf- und Gemeindesteuer und noch Privatsteuer, die jeder für besondere Privilegien zahlte, und alle diese Steuern sind seitens der Krone grösstenteils von der Gemeinde mit einemmal eingezogen worden, während den Vorstehern oblag, die Beiträge von den einzelnen nach Verhältnis einzuziehen. Es sind häufig auch christliche Steuereinnehmer bestellt, und die reichen Juden mussten für die gesamte Summe, die sehr hoch war, garantieren. In England, wo der Juden verschwindend wenige waren, haben sie ein Zwölftel der Staatseinnahmen geleistet, und in einem anderen Lande, wo sie ein Zehntel der Gesamtbevölkerung bildeten, steuerten sie zu den Lasten des Landes ein Viertel bei. Den grössten Teil der Abgaben haben selbstredend die Reichen geleistet, und die Folge davon war, dass nach und nach die Leitung der Gemeinde, die bis dahin durch Männer der Gelehrsamkeit geschah, dem Reichtum übertragen werden musste. Nach und nach begannen die das Gemeindewesen zu verwalten, die mit ihrem Vermögen sich nützlich erweisen konnten. Das zeigt uns am deutlichsten die historische Tatsache, dass die früher gelehrte Gemeinde in Avignon (Provence) später, im Jahr 1779, in drei Kategorien eingeteilt wurde: die ein Vermögen von 30000 besassen, die von 15000 und die von 5000; und der, dem nicht vergönnt war, auch nur 5000 sein eigen zu nennen, mag er sonst gelehrt sein, durfte bloss wählen, aber nicht in die Vertretung der jüdischen Gemeinde gewählt werden. Neben den Staatssteuern wurden auch Gemeindeabgaben für Gemeindezwecke erhoben: von Fleisch und Wein, von Häusern und Schmucksachen, von ") Grätz Bd. VIII (1864) p. 110. Ein- und Ausgang der Waren. Und selbst diese eigenen Gemeindesteuern boten oft für die Regierung einen Anreiz, die Steuern an sich zu ziehen, ganz so wie die Kaiser Roms nach Zerstörung des IL Tempels die heiligen Gelder, die die Juden ihrem Gotteshause in Jerusalem sandten, konfisziert und zu Staatszwecken verwendet haben. Eine derartige Steuer mussten die Juden Roms zur Erhaltung der Religionsschule der römisch-katholischen Kirche leisten.16) Auch zu Militärzwecken und für die Marine erhob man jüdische Gelder. In Portugal mussten die Juden eine Zeitlang zu jedem neuen Schiff Anker und Taue liefern, und auch an den Reiseentdeckungen von Columbus nahmen die Juden pekuniär und in Person keinen geringen Anteil. Die Einquartierung der Soldaten in Friedenszeiten war vorzugsweise den Juden aufgebürdet. In Rom mussten sie jährlich mit ihrem Geld die Volksvergnügungen veranstalten und auch selbst dabei mitwirken, und in Spanien die Tafel für den König leisten. So zahlreich waren die Abgaben, die den Juden ausschliesslich zur Last fielen, dass sie gar nicht aufzuzählen sind. Bei jedem erdenklichen Anlass mussten sie bezahlen, für Ein- und Ausgang, für die Durchfahrt durch die Tore und über die Brücken, für die Ueberfahrt der vielen Landesgrenzen am Rhein, für Kaufen und Verkaufen, für Hochzeiten und Begräbnisse, denn auch vor der Begräbnisstätte stand in der Kurpfalz ein Steuerbeamter und Hess nicht die Leiche der Erde übergeben, bis die Steuer von 2. Florin entrichtet war. In Granada zahlten die Juden im Jahr 1440 die Fremdensteuer, trotzdem sie in Andalusien viel länger als die Herren Steuererheber selbst wohnten. Unter allen Ländern ragte Deutschland mit unzähligen Steuern hervor, und die famose Kopfsteuer währte hier länger als überall sonst, bis zum Jahr 1803. Dass die Juden gegen die vielen Verfolgungen und die vielen Abgaben Stand hielten, ist nicht minder ein Verdienst der Grossrabbiner wie der Gemeindeverbände, die allezeit bedacht waren, in ihren „Tekanot" den Verfolgten und Bedrängten Erholung und Sammlung zu bieten. Von der Notwendigkeit geleitet, orientalische Verhältnisse mit denen des¬ Okzidents in Einklang zu bringen, wichtige Fragen, für deren Erörterung die Vergangenheit keinen Anlass geboten" hatte, zu entscheiden, hielten die geistigen Führer Wache über die alte reine Gesittung des Judentums, damit sie unverdorben fortbestehe.17) (Schiuss folgt.) 16) Berliner, Geschichte der Juden in Rom. 17) Grätz VI. (1861) k214 Güdemann I (1880) Nota I 255.