Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- Heft 11 (November 1908)
- Article
- Der Alenu-Erlass König Friedrichs
- Date
- 1908-11-01
- Page
- Seite 681 - 682 (sequence 2)
- Language
- German
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681 Dr. M. L. Bam"bergerDer Alenu-Erlass König Friedrichs. 682 sie auch überall zu Abschwerung des aufs schärffste projectirt gewesenen und ihnen vorgelesenen Eydes sich erboten / so haben Wir dennoch / aus Landes-Väterlicher Sorgfalt gegen alle Unsere Unterthanen / mehr Liebe vor sie / als sie selbst des Erbarmens über sich gehabt und daher unsern Commissarien allergnädigsten Befehl ertheilet / zu Ablegung des Eydes sie nicht anzuhalten / in mehren Erwegung / dass wir doch dadurch bis auf den Grund der Sachen nicht kommen würden / die Entheiligung aber des allerheiligsten Nahmens GOttes sehr zu besorgen stünde / bey einem Volck / dass den Eyd nach der Lehre einiger unter ihnen zu vernichten / und hier / insonderheit aus Furcht der unausbleiblichen Gefahr / vor zulässig halten dürffte. Weil aber dabey die Ehre Unsers GOttes / HErrn und Heylands Christi JEsu / verthädiget / erhoben / und vor allem Volk erkannt werden muss / und zum Preiss der Majestät Unsers GOttes / weit sicherer sein will / dasjenige / so verdächtig ist / und als Gottes-lästerlich angegeben worden / schlechterdings abzuschaffen / als mit Gefahr über das gantze Land / und alle seine Einwohner / längerhin zu dulden! So wollen / setzen und ordnen Wir hiermit / und in Krafft dieses / dass von nun an / bis zu ewigen Zeiten / kein Jude / Mann oder Weib / Jung oder Alt/in Unsern Landen /bey Verlust daraus alsofort gejaget zu werden /weder in der Schule/noch in seinem Hause die oben angeführten Worte des Gebets rtri» shh c^cnai pm hzrh c-r.irai c^t.d cntr r,zvb yfy Alenu leschabeach schehem coreim umischtachawim le hevel varik, umispallelim lelo joschia brauchen / beten und aussprechen / dabey ausspucken und hinwegspringen / auch den Kindern nicht beybringen solle: Und damit man dessen so viel mehr versichert sey / so soll hinführo das Gebet irSy Alenu, welches sonst von jedem in der Stille in der Schule gebetet worden / von einem aus der Gemeine laut und deutlich gesprochen / und von den übrigen nachgebetet werden / dazu Wir gewisse Aufseher verordnen wollen / die deshalb die Juden-Schulen öfters besuchen werden: Da aber zu Hause / oder anders wo / ein oder mehr Juden / sich gelüsten lassen solten / wider dieses unser ernstliches Gebot zu handeln / und die verdächtigen Worte dennoch zu beten / und dabey zu speyen und zu springen / oder den Kindern ein solches beyzubringen / so soll wdder den- oder dieselbe / alsobald es in Erfahrung gebracht wird / mit der angedroheten Straffe unverzüglich verfahren werden: Diejenigen aber / welche / ohne dass man es erführe / solches thun/und insgeheim mehr berührte Worte / zur Schmach unseres Heylandes / mit dem Munde / oder auch in ihren Hertzen sprechen möchten / wollen Wir der göttlichen Allmacht / die auch die verstockten Herzen rmdern und erweichen kan / überlassen haben / und wird Christus JEsus / Unser HErr und Erlöser / seine Ehre zur rechten Zeit schon zu retten wissen. Wir versehen Uns aber allergnädigst / dass die Juden diesem Unserm Gebot / welches Wir / in allergnedigster Erwegung / dass sie ehemals GOttes geliebtes Volck gewesen / und dass sie nach dem Fleisch die Befreundten Unseres Heylandes sein / mit Liebe / Mitleiden und Erbarmung gegen sie verknüp fet haben / sonsten aber die Ehre Unsers GOttes von Uns unumgänglich erfordert / so vielmehr allerunterthänigsten Gehorsam bezeigen werden / weil ihnen darin nicht das geringste wider ihre Religion / Ceremonien / Aufsätze oder Gebräuche angemuthet wird / massen sie nicht allein selbst / von vielen Jahren her / in ihren gedruckten Büchern die mehr angezogenen Worte/wegen Beysorge einiger Gefährlichkeit / so ihnen an Heydnischen Orten / oder ihrem Vorgeben nach / aus Missdeutung bey den Christen / erwachsen könte / auszulassen gewohnet sind / sondern selbst einige ihres Mittels vor Unsern Commissarien bezeuget / dass weder sie solche Worte gelernet / noch ihre Kinder lernen lassen / ja dass solche Worte nicht von allen Juden gebetet würden / auch sie zu beten / nicht nötig wäre / darum / weil dieselbe nicht zu GOtt gerichtet wären / und eigentlich kein Lob GOttes in sich hielten: Das Ausspeyen aber bey dem Gebet Alenu, gemäss ihren bey der Commission producirten Büchern / vor eine sündliche Sache zu halten wäre / welche von Unser Judenschafft zu Halberstadt bereits 'freywillig abgestellt worden / übrigens sie von dem Hinwegspringen gar nicht wissen wollen. * Die nun hierin Unserm Allergnädigen und ernst - lichsten Willen gehorsamst nachleben werden / haben sich Unsers Landes Schutzes und Schirms / wie andere getreue Unterthanen / noch fernerhin allerunterthänigst zu erfreuen / die Uebertreter aber die obangedeutete / ja nach Befinden der Umstände / gar Leib- und Lebensstraffe unausbleiblich zu gewarten. Massen Wir hiermit allen in Unserm Königreich und Landen vorhandenen Regierungen / Justiz-Collegiis, Hohen undNiedrigen / Geist- und Weltlichen Gerichten / Obrigkeiten in Städten und auf dem Lande / auch dabei Unsern fiscalischen Bedienten allergnädigst und zugleich ernstlich anbefehlen / hierüber ein wachendes Auge zu haben / und so lieb ihnen ist schwere Verantwortung bey Uns / oder vielmehr bey dem strengen Richterstuhl JEsu Christi zu vermeiden / über dieses unser ewiges Edict treu-eifferigst zu halten. Uhrkündlich unter Unser eigenhändigen Unterschrifft / auf gedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben zu Cölln an der Spree den 28. Aug. 1703. L. S. Friderich. P-F. v. Fuchs.