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Ost und West · 1908-11-01 · Heft 11 (November 1908) · p. Seite 679 - 680

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Journal
Ost und West
Volume
8 (1908)
Issue
Heft 11 (November 1908)
Article
Der Alenu-Erlass König Friedrichs
Date
1908-11-01
Page
Seite 679 - 680 (sequence 1)
Language
German
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679 6S0 DER ALENU-ERLASS KOENIG FRIEDRICHS. Von Rabbiner Dr. M. L. Bamberger in Schönlankc. Nachdruck verboten. Im Anschluss an die interessanten Ausführungen von Scheinhaus in No. 7 von „Ost und West44 teile ich den Erlass König Friedrichs vom 28. August 1703 mit: Wir Friderich von Gottes Gnaden / König in Preussen / Marggraf zu Brandenburg / des Heil. Römischen Reichs Ertz-Cammerer und Churfürst / Souveräner Prinz von Oranien / zu Magdeburg / Cleve / Jülich / Berge / Stettin / Pommern / der Cassuben und Wenden / auch in Schlesien / zu Crossen / Hertzog / Burggraf zu Nürnberg / Fürst zu Halberstadt / Minden und Camin / Graf zu Hohenzollern / der Marek / Ravensberg / Lingen / Moerss / Bühren und Lehrdam / Marquis zu der Vehre und Vlissingen / Herr zu Ravenstein / der Lande Lauenburg und Bütow / auch Arlay und Breda, Geben hiermit allen und jeden Prälaten / Grafen / Herren / denen von der Ritterschafft / Verwesern / Haupt- und Amtsleuten / Magistraten in Städten und Flecken / Gerichts-Obrigkeiten / Befehlshabern / Verwaltern / Schultzen in Dorf fern / wie auch insgemein allen Unsern Unterthanen / Gläubigen und Ungläubigen / über welche der allerhöchste GOtt Uns in Unserm Königreich / Churfürstenthum / Fürstenthümern /Graf- und Herrschafften / nach seinem allerhöchsten Rath und Willensgesetze / nebst Entbietung Unsers gnädigen Grusses / zu vernehmen / dass Uns gebühret Lob / Preiss / Ehr und Dank zu geben / dem / der Uns Königreich / Macht / Stärcke / Ehre und Herrlichkeit verliehen hat / und dass mit Uns alle / so auf Erden seine Stadthalter / und seines Reichs Amt Leute seyn / nebst der Verherrlichung des grossen Namens GOttes / auch diesen Haupt-Zweck haben müssen / dass sie nicht allein die zeitliche Wollfahrth Jhrer anvertrauten Unterthanen befördern / sondern / weil dieselbe nicht für diese Welt allein geschaffen / und in dem sterblichen Leibe eine unsterbliche Seele tragen / auch dafür nöthig zu sorgen haben / dass / wo sie nicht alle zu GOtt bekehrt / wenigstens doch ihr Gericht ihnen einsten nicht schwerer werde. Wann dann / in solcher Erwegung / Wir mit erbarmenden Augen das arme Juden-Volk / so Uns GOtt in Unsern Landen unterwürfig gemachet / ansehen / so wünschen / Wir woll hertzlich dass dis Volck / welches der HErr ehemals so hoch geliebet / und vor allen andern Völckern zu seinem Eigenthum erwehlet hatte / endlich von seiner Blindheit möchte befreyet / und mit Uns zu einer Gemeinschafft in dem Glauben an den aus ihnen selbst geborenen Messiam und Heyland der Welt gebracht werden: WTeil aber das grosse Werck der Bekehrung zu dem geistlichen Reich Christi gehöret / und Unsere weltliche Macht keinen Platz darinn findet / Wir auch die Herrschafft über die Gewissen der Menschen dem HErrn aller Herren einig überlassen / so müssen Wir Zeit und Stunde abwarten / welcher der barmhertzige GOtt / sie zu erleuchten / seinem allein gnädigen Willen vorbehalten hat / indessen sie mit Gedult ertragen / und die Mittel zu ihrer Bekehrung mit aller Liebe und Sanfftmuth anwenden lassen: W7ie Wir dann hiermit insonderheit die Geistlichen und Seelensorger ermahnet haben wollen / so offt sie Gelegenheit dazu ersehen / sich zu bemühen / wie sie dis ungläubige Volk mit Sanfftmuth gründlich überzeugen / und dem Messia / Unserm HErrn / zu führen mögen / und alle und jede / so den Namen Christi unter Uns bekennen / ernstlich dahin anweisen / ihnen Ärgerniss nicht zu geben / und keinen Stein des Anstosses in den Weg zu legen / dagegen Wir aber auch die Bosheit / da sie sich wider Christum JEsum / Unsern HErrn und Heyland / und sein Reich erheben wrollte / zu wehren / und sie mächtiglich zu stören / Uns höchst verpflichtet zu sein achten. WTeil dann Wir vor kurz verrückter Zeit mit vieler Wahrscheinlichkeit benachrichtiget worden / dass die Juden gross und klein / in ihrem Gebet / so sich r\2?b i:^;* Alenu leschabeach anfänget / und von ihnen sowol in den Schulen / als zu Hause gesprochen wird / abscheuliche Lästerungen wider Unsern Erlöser und Heyland der Welt führen / auch alsdann / wie vor einem Greuel / ausspeyen / und von dem Orte etwas hinwegspringen sollen! So haben Wir deshalb in verschiedenen Unsern Provintzien und Landen / eine genaue Inquisition angeordnet / und Unsern Regierungen und Commissarien unter andern mitgegeben / die Rabbinen und Aeltesten / mittelst eines wohl geschärfften Juden-Eydes / zu Bekänntnis der Wahrheit anzuhalten / nebst angehängter ausdrücklicher Bedrohung / daferne sie darunter einen.Mein-Eyd begehen würden / dass sie andern zum Abscheu / an Leib und Leben gestraffet werden solten. Als nun die Juden vernommen / dass die Lästerung in den Worten des ernennten Gebets bestünde: er.;??»cw M c^sr.si pm bzr\b anrnrai d^t.d Sehehem coreim umischtachawimlehevel varik, umitpallelimle lo; oschia, so haben sie nicht allein deme hefftig widersprochen / sondern auch sogar auf einen in den Jüdischen Sachen erfahrnen und gelahrten Christen sich beruffen / der sie deshalb in seinem in öffentlichen Druck herausgegebenen Buche entschuldige. Was aber den Verstand und Sinn der angeführten Worte anlanget / so haben sie vorgegeben / dass das Gebet rccS why Alenu leschabeach von Josua Zeiten herkommen / und von ihm / als er der Amoriter grosse Abgötterey / welche die Sonn / Mond und das Gestirn / ja noch andere gantz elende nichtige Dinge angebetet / gesehen hätte / sey gemachet worden / und wäre solcher Worte eigentlicher Inhalt und Verstand dieser: Welche kniende sich bücken vor Eytelkeit und Leerheit / das nicht helffen kan! Womit Josua auf die grosse und blinde Abgötterey der Heyden gezielet hätte / und folgends irrig wäre / dass sie / Juden / unter solchen Worten die Christen begreifen / oder solche Völcker verstehen solten / welche nebst ihnen den Schöpffer Himmels und der Erden (von dem in dem Gebet vorhin gemeldet worden) anbeten / oder dass sie selbige / Worte angeschuldigter massen / zu einer Lästerung des Heylands gebrauchen solten. Ob nun woll auch wegen des Ausspeyens / und Hinwegspringens / es ihnen an Ausrede nicht ermangelt'/

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