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Ost und West · 1908-02-01 · Heft 2 (Februar 1908) · p. Seite 135 - 136

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Journal
Ost und West
Volume
8 (1908)
Issue
Heft 2 (Februar 1908)
Article
Leroy-Beaulieu über die europäische Einwanderung nach Amerika
Date
1908-02-01
Page
Seite 135 - 136 (sequence 3)
Language
German
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135 Mitteilungen der Alliance Israelite Universelle: Leroy-Beaulieu über die europäische Einwanderung etc. 136. dauerlicherweise sehr schwierig, denn die russischen Auswanderer werden hauptsächlich von den grossen deutschen Schiffahrtsgesellschaften, der „Hamburg- Amerika - Linie" und dem „Norddeutschen Lloyd" befördert, deren ungeheure Dampfer direkt nach New York gehen. Trotzdem hat man angefangen — neben den Einwanderern, die man nach Amerika schickt — jüdische Einwanderer direkt nach den Südstaaten transportieren zu lassen, zum Beispiel nach Galveston in Texas. Von dort aus, so hoffen die jüdischen Komitees, werden die Ankömmlinge allmählich die Weststaaten erreichen können. DIE GEGENWAERTIGE LAGE Bukarest, 15. Januar 1908. Es war der rumänischen Eegierung nicht genug, dass die Juden in der Moldau bei den Märzunruhen, die eine Folge der unter wohlwollender Duldung der Behörden betriebenen antisemitischen Hetzereien waren, zum grossen Teile um Hab und Gut kamen, sondern sie nahm diese Unruhen, die sich dann wie durch ein Gottesgericht in weit ärgerer Weise gegen die rumänischen Gutsbesitzer und Pächter in der Müntenia kehrten, als äusserst erwünschten Anlass, die seit langen Jahren mit behördlicher Genehmigung in den Ruralgemeinden wohnenden Juden aus diesen zu vertreiben. Die Eegierung begründete die Ausweisung der eine derartige Genehmigung besitzenden Glaubensgenossen aus den Dörfern, die ohne jede gesetzliche Handhabe erfolgte, damit, dass die blosse Anwesenheit der Juden dort die Bauern in steter Erregung halte, und so neuerliche Unruhen zu befürchten seien. Man ging sogar soweit, selbst Juden, die das rumänische Bürgerrecht besitzen, aus den Landgemeinden auszuweisen, und es ist Tatsache, dass jüdische Reservisten, die zur Mitwirkung bei der Niederwerfung des Bauernaufstandes einberufen worden waren, bei ihrer Bückkehr vom Militär zuhause einen Ausweisungsbefehl für sich und ihre Familien vorfanden. Am wildesten wurde die Ausweisung der Juden aus den Dörfern im Distrikt Bacau, dessen Präfekt zu jener Zeit der berüchtigte Feuerantisemit Radu Porumbaru — ein zweiter Graf Pückler — war, betrieben, und diese Ausweisungen wurden in der herzlosesten Weise vollzogen. Auch im Distrikte Vaslui wurden die Ausweisungen der Juden aus den Dörfern in grossem Massstabe betrieben, und diese Ausweisungen dauern noch jetzt in allen Distrikten der Moldau in grösserer oder geringerer Zahl an. Die Behörden kümmern sich dabei nicht um den eingetretenen Winter, und so hat erst dieser Tage die Familie Favel Klein aus einem Dorfe bei Eoman den Befehl erhalten, die Gemeinde innerhalb fünf Tagen zu verlassen. Selbst Witwen wurden von der Vertreibung aus den Dörfern nicht verschont; so hat die Golda Eisenstein aus einer Gemeinde bei Paschkany (Distrikt Suczawa) einen Befehl erhalten, in dem es hiess, dass die „Jüdin" Golda Eisenstein mit ihren Kindern das Dorf zu verlassen habe. DER JUDEN IN RUMAENIEN. Nachdruck verboten. Von den unmittelbar nach den Märzunruhen aus den Dörfern vertriebenen Glaubensgenossen waren von dem Vertreter der „JCA" ca. 320 Familien zur Beförderung nach Canada vorgemerkt worden. Bis jetzt sind ca. 200 Familien dorthin gesandt worden; die anderen befinden sich in der grössten Notlage, da infolge der in Nordamerika herrschenden Krise ihre Expedierung bis auf weiteres nicht erfolgen kann. Eine sehr arge Verschlechterung der allgemeinen Lage der Juden in Rumänien ist durch eine Verfügung des Domänenministers erfolgt, wonach bei allen Industrie- und anderen Gesellschaften und Etablissements, die sich der Begünstigungen zur Förderung der Nationalindustrie erfreuen, — und das sind fast alle — nicht nur 2/3 der Arbeiter, sondern auch des technischen und des Verwaltungspersonals Eumänen sein müssen, die sich im Besitze der politischen Eechte befinden. Obgleich diese Verfügung ungesetzlich ist, da das Gesetz zur Förderung der Nationalindustrie nur verlangt, dass 2/z der Arbeiter Rumänen sein müssen, und von dem übrigen Personale nicht spricht, werden sich die Gesellschaften und Etablissements zur Vermeidung von Chikanen seitens der Behörden gezwungen sehen, sie einzuhalten, und dann werden tausende jüdischer Angestellter, Handlungsgehilfen und Fabrikarbeiter sowie auch Handwerker, die bei diesen Beschäftigung haben, brotlos werden. Die in Rede stehende Verfügung wird derart gehandhabt, dass man auch von den Pächtern von Staatsgütern und von Gütern der Akademie, der Spitäler und anderer Stiftungen verlangt, dass 2/3 ihres Personals Eumänen sein müssen. Die hiesige Gasgesellschaft ist vom Bukarester Magistrat unter Androhung einer Geldstrafe von 999 Frs. per Tag der Verzögerung aufgefordert worden, sich der Verfügung zu unterwerfen; die Gesellschaft sah sich gezwungen, es zu tun, antwortete aber, dass sie die Gesetzlichkeit der Verfügung nicht anerkenne. Eine direkte Folge dieser Verfügung ist, dass bei den Gesellschaften und Etablissements, die mit Behörden zu tun haben, Juden nur sehr schwer Stellung finden; einige haben sogar beschlossen, in Zukunft überhaupt keine Juden mehr anzustellen. Doch nicht nur auf dem industriellen Gebiet will die rumänische Regierung die jüdischen Angestellten verdrängen, sondern sie geht sogar

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