Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1908)
- Article
- Die Juden in Tunis
- Date
- 1908-02-01
- Page
- Seite 129 - 130 (sequence 2)
- Language
- German
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- Tunis 6× ep/1048155
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129 Mitteilungen der Alliance Israelite Universelle: Die Juden in Tunis. 130 sie eine barsche und unerbittliche Zurückweisung. Die französische Residentschaft verweigerte den tunesischen Juden grundsätzlich die Naturalisation, unter dem Vorwande, dass die Gewährung dieses Gesuches bei den Mohammedanern böses Blut machen würde. Unter deu tunesischen Juden gibt es jetzt Lizenziaten des Rechts und Doktoren der Heilkunde französischer Fakultäten, Ingenieure mit französischen Diplomen, aus der Sorbonne hervorgegangene Professoren, die in Tunis weder in die Anwaltskammer noch in den Aerztevereiu aufgenommen werden, keine Anstellung in einem öffentlichen Amt erhalten, vor den französischen Gerichten kein Recht nehmen dürfen, als Zeugen vor dem Kadi nicht zugelassen werden, und keinen Weg vor sich finden, um aus dieser Lage herauszukommen, es wäre denn, sie entschlössen sich kurzweg zur Auswanderung, Es ist genau wie in Russland. Um die Aehnlichkeit täuschender zu machen, fehlt es selbst an „ Pogrom "-Versuchen nicht, die ab und zu von den französischen Spahls und Turkos veranstaltet werden. Für tunesische Eingeborene gibt es satzungsgegemäss ein Mittel, das französisehe Staatsbürgerrecht zu erlangen: sie müssen zu diesem Zwecke nur drei Jahre lang freiwillig in einem französischen Regiment dienen. Dieses Mittels wollten die Juden sich bedienen. Aber die französische Militärbehörde wies jeden tunesischen Juden, der sich zum Dienst meldete, unerschütterlich ab, und Kraft des Rechtes militärischer Dienstleistung ist kein einziger tunesischer Jude naturalisiert worden. Der Studienausschuss berührt dieses Verhältnis. Er wirft schüchtern und nebenher die Frage auf, ob, wenn für die Eingeborenen die Dienstpflicht eu geführt wird, ein Unterschied zwischen Mohammedanern und Juden gemacht werden soll oder nicht. Eine Antwort zu geben, sieht er nicht als seine Aufgabe an. So weit wTird die heutige Regierung nicht gehen wollen, die eingeborenen Juden in einem Gesetz ausdrücklich anders zu behandeln, als die Mohammedaner; aber sie wird sich wohl anders zu helfen wissen, um ihre Unterdrückung weiterbestehen zu lassen; sie wird wahrscheinlich die Bestimmung aufheben, dass dreijähriger Heeresdienst Anspruch auf Naturalisation gibt. Dann kann man die Juden dienen lassen, ohne ihnen dafür die Staatsbürgerschaft zu gewähren; ganz wie im befreundeten und verbündeten Russland. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass an den Wahlen zu der Notabelnversanimlung, die zwar keine beschliessende, aber doch eine beratende Stimme hat, die Juden nicht teilnehmen dürfen. Alle diese Bestimmungen sind das Werk der Residentschaft, die seit 1882 nicht aufgehört hat, vom zuverlässigsten und gediegensten antisemitischen und klerikalen Geist beseelt zu sein und in der, wer immer an ihrer Spitze steht und welche Partei immer in Paris am Ruder ist, die tunesischen Mönchsorden und der Bischof von Karthago allmächtig herrschen, das heisst die Gewalten, die anderthalb Jahrzehnte vor dem Einmarsch der Franzosen die französische Besitzergreifung von Tunis systematisch vorbereitet haben und durch die Besitzergreifung anfangs zu den wirklichen Herren des Landes gemacht wurden. Jetzt ist diese Herrschaft nicht mehr so unbedingt und unbestritten; den Juden gegenüber jedoch besteht sie noch in voller Kraft." Das Central-Comite der Alliance Israelite in Paris steht seit Jahren in Unterhandlung mit dem französischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, damit diesem „Regime" ein Ende gemacht werde. Das Central-Comite ist eben an der Arbeit, eine diplomatische Note über die Lage der Juden in Tunis für dem dortigen Generalresidenten vorzubereiten, und es steht zu hoffen, dass dort baldigst bessere Zustände geschaffen werden. Bedeutende Fortschritte hat die Angelegenheit in letzter Zeit gemacht, wie aus dem Sitzungsbericht der französischen Deputiertenkammer vom 5. Dezember 1907 hervorgeht, den wir im Folgenden nach dem „Journal officiel" auszüglich wiedergeben: Abgeordneter für Algier, Maurice Colin: „Wir haben in Tunis eine grosse Anzahl tunesischer Untertanen, die nicht nur unsere Sprache sprechen, sondern auch unsere Denkweise, unsere Sitten und Gebräuche haben, und die in unseren Schulen eine absolut französische Bildung genossen, sie an unseren Gymnasien und Universitäten fortgesetzt und alle Wissenssrrade erworben haben, die unsere Universitäten verleihen. Die einen sind Advokaten, andere Aerzte und Ingenieure; das beweist wohl ihre vollständige Eignung und Würdigkeit, unter die Elite der grossen französischen Familien gerechnet zu werden. Diese eingeborenen Tunesen dürfen sich beliebig als Deutsche, Engländer, Italiener naturalisieren lassen; aber nach den allzu engherzigen Yorschriften des Gesetzes vom Jahre 1889 haben sie nicht die Möglichkeit, als Franzosen naturalisiert zu werden, und diese Unmöglichkeit hat Folgen gehabt, die mit den wesentlichen Grundsätzen unseres öffentlichen Eechts wirklich nicht vereinbar sind. In Tunis gibt es ebensowenig wie in anderen mohamedanischen Ländern ein Zivilstandsgesetz und Zivilstandslisten. Man ist in Tunis selbssverständlich Tunese, aber gleichzeitig entweder Mohamedaner oder Jude; und die Aufgabe, den Personen- und Familienstand festzustellen, fällt dem Religionsgesetz, dem mosaischen oder koranischen Gesetz zu. Durch seine Geburt ist jeder Tunese unauflöslich an eine bestimmte Religion gebunden, er ist Jude oder Muselmann, und wie immer es um seinen Glauben oder seine Glaubenslosigkeit stehen mag — so lange er Tunese bleibt, ist es ihm unmöglich, sich von den Vorschriften und dem Zwang eines Religionsgesetzes frei zu machen, das ihm die Tatsache seiner Geburt auferlegt .... .... Die gesamte tunesische Presse, ohne Unterschied der Partei, verlangt übereinstimmend eine in liberalem Sinn gehaltene Aenderung der Verordnungen über die Naturalisation tunesischer Untertanen. Ich will hier keine einzelnen Stellen zitieren, sondern mich damit begnügen, Sie an den Wunsch zu erinnern, den im vorigen Jahr der Kolonialkongress in Marseille formuliert hat. Sie müssen zugeben, dass er zu den Wünschen gehört, denen man Erfüllung gewähren muss: Der Kongress „gibt der Ueberzeugung Ausdruck, dass es angezeigt wäre, die Erlangung der Naturalisation „für solche tunesischen Eingeborenen zu erleichtern, „die sich durch ihie Bildung, ihr Talent, ihre „Anhänglichkeit an Frankreich und durch die „Frankreich geleisteten Dienste ausgezeichnet „haben, und spricht den Wunsch aus, dass die „Naturalisation den tunesischen Eingeborenen in „weiterem Umfange gewährt werde, und dass die