Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1908)
- Article
- Jüdische Bücher-Sammlungen in alter und neuer Zeit
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 33 - 34 (sequence 3)
- Language
- German
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33 A. Uencsra: Jüdische 'ttflehersaiiimhingen. in alter und neuer Zeit. 34 Bücher viel gelesen und abgenutzt werden, als dass sie im Verborgenen aufbewahrt daliegen. Wenn jemand dem andern Bücher zum Aut bewahren gibt, so darf, nach talmudischem Gesetz, der Aufbewahrer in ihnen nicht lesen, damit sie nicht verdorben werden. Der Fromme jedoch ist verpflichtet, über das strenge Gesetz binauszugehen, und wenn er jemandem Bücher zum Aufbewahren gibt, ihm deutlich die Erlaubnis zu geben, nicht nur dass er sie selber benütze, sondern sogar, dass er sie denjenigen Personen ausleihe, denen er seine eigenen Bücher verleiht. AVer aber Bücher in Verwahrung nimmt, soll dies nur unter den genannten Bedingungen tun. Hat einer zwei Söhne, von denen einer gern, der andere ungern an Fremde seine Bücher verleiht, so soll er seine Bibliothek dem ersteren vermachen. Ein Mann besass Bücher, die er gern andern auslieh, damit sie daraus lernen. Auf dem Sterbelager empfahl er seinen Söhnen folgendes: Wenn einmal zwischen euch und andern Leuten Streit und Hader ausbricht, so hütet euch wohl davor, dass ihr ihnen fortab missgüQStig eure Bücher vorenthaltet. Armen Leuten leihet eure Bücher eher als Eeichen (da diese sich ja selber Bücher anschaffen können). Wenn ihr seht, dass eine Büchersammluug ein Raub der Flammen wurde, so wisset, dass es zur Strafe dafür geschehen ist dass die Bücher widerrechtlich in die Hände ihres Besitzers gelangt sind, oder aber, dass dieser seine Bücher Lernbegierigen nicht ausleihen wollte. Ferner erzählet uns Rabbi Jehuda Hachassid, wie fromme Frauen ihre geizigen Männer zu bewegen wussten, Wohltätigkeit zu üben und Bücher bei Abschreibern zu bestellen, um sie Dürftigen zu leihen. Häufig bedienten sie sich dazu recht drastischer Mittel. Andere verwendeten das ihnen von den Männern für Toiletten gegebene Geld zum Ankauf von Büchern (hier dürfte der ehrwürdige Rabbi schon etwas übertreiben, meine Damen!), wofür sie Gott mit gelehrten und frommen Kindern segnete. „Wer seine Bücher Würdigen vorenthält," lehrt der Regeusburger Rabbiner, „dessen Bibliothek fällt in die Hände Unwürdiger/* ,,Bücher sind nicht zum Aufbewahren da, sondern dazu, dass man sie zum Studium benutzt und abschreibt." Mit diesen Worten wies Rabb. Jehuda Hachassid einen Mann zurecht, der aus Furcht, dass seine Bücher verdorben werden könnten, nicht erlauben wollte, dass man Abschriften von ihnen anfertige. (Vor Gutenberg wurden Bücher durch Kopieren vervielfältigt.) j^StE» BP^^PH K-kr- ' jfl ■Pcs™ BtS- >; 'v'~-'v.3B mt* ■>..',-> ^'"JH . .. MIm^H >;>$nH x: Bk^IH W ' * Sv9 ^IHPKpI m&sb -V; '-^llf JÄT^H B 1 SGL J. SOLOMON. Im Felde. OELGEMAELIvE. Aus derselben Epoche, aber aus einem anderen Lande besitzen wir ein anderes Dokument, das sich auf unsern Gegenstand bezieht. Das ist der Brief, den der im Jahre 1190 zu Luncl in Südfraukreich verstorbene Jehuda ibn Thibbon an seinen Sohn Samuel richtete. Es ist eigentlich eine Art Testament, in dem der Vater seinem Sohn sozusagen seine Lebenserfahrung überliefert. Südfrankreich stand damals unter dem Einfluss der arabischen Kultur und Jehuda hatte sich durch die Uebersetzuug der Werke Saadias, Ibnpgannachs und Jehuda Halevis aus dem Arabischen ins Hebräische grosse Verdienste erworben, sein Sohn Samuel hat sich durch die im Jahre 1201 fertiggestellte Uebersetzuug des „Moreh" von Maimonides einen guten Namen gemacht. Jehuda richtet nun an seinen Sohn u. a. folgende Ermahnungen: . . . ,.Indem ich dir eine reichhaltige Bibliothek hinterlasse, bewahre ich dich vor der Notwendigkeit, bei anderen Bücher zu entleihen, wie es sonst die Jünger der Wissenschaft zu tun gezwungen sind, die häufig um eines einzigen Buches willen lange und beschwerliche, oft auch vergebliche Reisen unternehmen. Du aber wirst, Gott sei Dank, in der Lage sein, anderen Bücher auszuborgen. Zu dem