Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 8-9 (August-September 1916)
- Article
- Zum inneren Streit
- Date
- 1916-08-01
- Page
- Seite 311 - 312 (sequence 1)
- Language
- German
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311 Die Legende vom gelben Schein und Anderes. 312 ZUM INNEREN STREIT. Von Binjamin Segel. DIE LEGENDE VOM GELBEN SCHEIN UND ANDERES. Es, gibt viele Bücher über die Legenden der Juden — vielleicht würde es sich lohnen, einmal die Legenden über die Juden zu sammeln und ihrem Ursprung nachzugehen. Das könnte ein interessantes und tief lehrreiches Buch ergeben. Eine von diesen Legenden neuerer Herkunft sei hier herausgegriffen und näher beleuchtet. Sie betrifft ein recht unerquickliches und widerwärtiges Thema, aber sie muß eingehend analysiert werden, bevor sie sich einnistet und unausrottbar wird. Die „Kölnische Zeitung", die seit Kriegsausbruch das den russischen Juden von ihrer Regierung zugefügte blutige Unrecht sehr schmerzhaft empfindet, brachte einmal die einem älteren englischen Zeitungsblatt entnommene Schilderung des Schicksals einer jungen russischen Jüdin, die Studentin werden möchte, aber das Wohnrecht in der Universitätsstadl nicht besitzt. Dieses wird ihr von der Polizei nur unter der Bedingung gewährt, daß sie einen „gelben Schein" nimmt, d. h. sich als Prostituierte eintragen läßt. In der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" tentspann sich im Anschluß an diese Notiz eine erregte Diskussion über die Moral — nicht etwa der russischen Verwaltung, sondern der jüdischen Studentinnen! Besonders ein Jurist, ein Landrichter aus Elberfeld, goß die volle Schale seines Zornes auf diese Verworfenen aus. „Wenn sie sich die Wissenschaft nur um den Preis ihrer Ehre und Selbstachtung aneignen können, wie sollen sie da sittlich höher gebracht werden, da sie sich zuerst auf die unterste Stufe der Menschheit gestellt haben müssen, bevor sie zu den Vorlesungen zugelassen werden? . . Man hört immer wieder von der Willkür russischer Polizeibeamten. Wie soll ein solcher Achtung vor einer Jüdin haben, die selbst in alle Welt hineingerufen hat: „Ich bin Dirne!" —1 Er kam zu dem Schluß, „daß wir jede Gemeinschaft mit den anderweit bewunderten Studentinnen ablehnen müssen." Es war sehr aufregend — und man konnte an dieser ganzen Diskussion am besten ersehen, mit wie geringer Sachkenntnis und mit wieviel Leichtfertigkeit man über diese Dinge mitzureden sich herausnimmt, und Ansichten zu verbreiten wagt, die die Ehre und den Ruf weiter Kreise der russischen Juden arg herabzusetzen geeignet sind. Wer sich mit der Lage der Juden in Rußland befaßt, müßte wissen: 1. daß die russische Gesetzgebung in bezug auf das Wohnrecht außerhalb des Ansiedlungsrayons keine Ausnahme zugunsten jüdischer Prostituierten macht, der gelbe Zettel also kein Wohnrecht außerhalb des Ansiedlungsrayons gewährt; 2. daß jüdische Studierende, die das Recht zum Besuch einer höheren Lehranstalt erhalten haben — um welches sie sich ja in jedem einzelnen Falle gesondert bewerben müssen — eo ipso auch das Wohnrecht in der betreffenden Stadt für die Dauer ihres Studiums erhalten; 3. daß höhere Frauenkurse auch innerhalb des Ansiedlungsrayons existieren, so daß die Studentinnen es gar nicht nötig haben, nach Kiew, Petersburg oder Moskau überzusiedeln, wenn sie studieren wollen; 4. daß diese ganze Angelegenheit im März 1913 in der Duma erörtert wurde, wobei die daran geknüpften Auseinandersetzungen in der Presse ergaben, daß die Geschichte von der Studentin mit der gelben Karte ein Märchen ist! Es bedarf übrigens nur einer leichten Ueberlegung, um dies einzusehen. Die Unterrichtsbehörden in Rußland sinnen stets auf Mittel und scheuen vor keiner Gesetzesumgehung zurück, um den jüdischen Studierenden die Möglichkeit zu benehmen, von ihrem kärglichen Rechte Gebrauch zu machen. Würde da nicht jede mit einem gelben Schein versehene Studentin sofort aus der Universität gewiesen werden? Es ist ja bekannt, welch strenge Kontrolle die Polizei in Rußland direkt und indirekt über die Studentenschaft ausübt, und welch intimer Verkehr zwischen ihr und den Universitätsbehörden besteht. Der erste, der diese Geschichte erzählte, war Anatol Leroy-Beaulieu. Im dritten Bande seines Werkes „L'empire des Tsars et les Russes" berichtet er von einem jüdischen Mädchen, das nach Moskau gekommen war, um die Stenographie zu erlernen, und gezwungen ward, einen gelben Schein zu nehmen, trotzdem aber von der Polizei ausgewiesen wurde, weil diese festgestellt hatte, daß die angebliche Prostituierte ihr Gewerbe gar nicht ausübte. Bei der schrankenlosen Willkür der russischen Polizei dürften derartige Erpressungen oder Erpressungsversuche, insbesondere an schutzlosen armen Personen, wie Arbeiterinnen, Dienstmädchen, schon vorkommen. (Es läuft ja am Ende alles auf ein fortgesetztes Bakschischzahlen hinaus.) Man denke an die Geschichte des Polizeimeisters...von Charbin, die beim Ausbruch des japanischen Krieges •durch die Zeitungen ging. Dieser Wächter der Staatsordnung unterhielt in der mandschurischen Stadt nebenbei auch — ein öffentliches Haus, und zwang jede weibliche Person, deren Papiere „nicht in Ordnung" waren, in sein Institut einzutreten, im Weigerungsfalle machte er von den gesetzlichen Vorschriften Gebrauch, und ließ sie „etappenweise" in ihren Heimatsort abschieben. Daß aber einer Studentin gegenüber ein solches Verfahren versucht worden wäre, Ist ausgeschlossen. Die Studierenden stehen ja auch in Rußland unter dem Schutz der Universitätsbehörden und der öffentlichen Meinung, besonders der Studentenschaft; und könnten ja gegen derartige polizeiliche Uebergriffe leicht ihr Recht finden. Anfang der Achtziger Jahre erschien eine (künstlerisch völlig wertlose) Novelle, in der von einem Juden erzählt wird, der sich taufen läßt, um eine Anstellung bei der Petersburger Polizei zu erhalten; durch diesen Schritt entfremdet er sich seiner Familie; in den Polizeipapieren blätternd, findet er den Namen seiner Schwester unter den Besitzerinnen des gelben Scheins: sie war hergekommen, um zu studieren und konnte nur durch dieses extreme Mittel die Aufenthaltsbewilligung erwerben. Aus Verzweiflung nimmt er sich das Leben. — Man sieht, hier ist eins oft bearbeiteter novellistischer Stoff (unter anderen hat ihn auch Maupassant behandelt) in das jüdische Milieu übertragen, aber um den Fall