Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 4-5 (April-Mai 1916)
- Article
- Das Urbild des Shylock
- Date
- 1916-04-01
- Page
- Seite 185 - 186 (sequence 5)
- Language
- German
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- Haiti 1× ep/1044690
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185 Aus der Geschichte einer alten deutschen Judengemeinde. 186 Zeit als das Jahr 1587 an, da Papst Sixtus V. regierte, und läßt die Begebenheit in Rom spielen. Dazumal soll nämlich in der ewigen Stadt ein christlicher Kaufmann namens Paolo Maria Secchi gelebt haben. Im Jahre 1585 eroberte der englische Admiral Dake die Stadt St. Domingo auf Haiti und machte viele Beute. Der genannte Kaufmann hatte ein Geschäftsinteresse daran, daß diese Nachricht große Verbreitung fand, und erzählte sie überall. Ihm trat ein angesehener Jude, Sansone (Samson) de Ceneda, entgegen, der behauptete, die Nachricht sei aus der Luft gegriffen. Er geriet in einen Wertstreit mit dem Christen, »und im Eifer ging er eine Wette ein, wonach der Gegner 1000 Skudi zu zahlen hätte, wenn die Kunde sich als trügerisch erweisen sollte, widrigenfalls aber er berechtigt wäre, ihm, dem Juden, ein Pfund Fleisch ans dem Leib zu schneiden. Ueber die Wette wurde eine schriftliche Urkunde aufgesetzt, von den Wettenden sowie von Zeugen unterschrieben. Als die Einnahme von St. Domingo derart allgemein bekannt wurde, daß der Jude sich für überwunden erklären mußte, bot er dem Gegner seinerseits 1000 Skudi, doch dieser verweigerte die Annahme, beharrte auf seinem Schein und schwor, die Operation vorzunehmen. Der Jude lief in seiner Angst zum Stadtkommandanten, dieser machte dem Papst davon Anzeige, und Sixtus V. ließ die Rivalen vor sich kommen. „,Du hast das Recht, dem Juden ein Pfund Fleisch auszuschneiden", sprach er, „aber nimm dich in acht, wenn du eine Drachme mehr oder weniger ausschneidest, bist du des Todes. Wetze nur das Messer, aber ich lasse die Wage dazu bringen'4. Secchi beteuerte zitternd, daß er nur gescherzt habe, der Papst aber verurteilte {beide Wettenden zum Tode, den einen, weil er den Tod des Juden beabsichtigt habe, den anderen, weil er sein Leben verwettet habe, das ja gar nicht ihm, dem Untertan, sondern dem "Herrscher gehöre. Durch die Fürbitte des Kardinals Möntalto wurde für beide die Todesstrafe in Galeerenstrafe verwandelt, auch diese wurde ihnen erlassen gegen eine Beisteuer von je 2000 Skudi zum Bau eines Spitals. Der Erzähler dieser Geschichte ist der römische Historiker Gregorio Leti, und sie steht in seinem Buche „Vita di Sisto quinto". Ueber deren Tatsächlichkeit wurde vielfach gestritten, sie ist aber keinesfalls unglaublicher als die aus dem Pecorone. Vielleicht findet sie einmal ihren Shakespeare, der sie zu einem munteren Lustspiel verarbeitet. Eins steht jedenfalls fest: ein wirkliches Urbild des Shylock hat es nie gegeben. Die einzige von einem Historiker beschriebene Persönlichkeit, die dabei in Betracht käme, war ein Christ, und nicht ein Jude. AUS DER GESCHICHTE EINER ALTEN DEUTSCHEN JUDENGEMEINDE. Von JULIUS BLASCHKE In den Landschaften östlich der Elbe ist, nach Brann, Glogau sehr wahrscheinlich die einzige Stadt innerhalb des Deutschen Reiches, in der Juden seit länger als sechs Jahrhunderten ohne Unterbrechung bis auf den heutigen Tag ansässig gewesen sind. Ihre älteste Niederlassung lag außerhalbder Stadt, wo sie bereits im 14. Jahrhundert eine eigene Begräbnisstätte und eine Synagoge besaßen. Unter den Herzögen, die über das Fürstentum Glogau regierten, wandte ihnen Wlodko seine besondere Gunst zu und erteilte ihnen i. J. 1450 einen auffallend günstigen Freibrief auf zwölf Jahre. Als sie 30 Jahre später von dem raublustigen Herzog Hans dem Grausamen hart bedrängt wurden, fanden sie auf dem Schlosse der Herzoginjwitwe Margarete von Cilly Zuflucht und siedelten mit ihr nach der Einnahme des Schlosses nach dem benachbarten Guhrau über. Die Treue, mit welcher die Juden der Herzogin in harter Prüfungszeit dankbar ergeben waren, strafte Herzog Hans 1484 mit Einziehung ihres Vermögens und einer schmählichen Verweisung der Juden aus Glogau. Trotz dieses Ausweisungsbefehls behaupteten sich einzelne Familien mit großer Beharrlichkeit und Zähigkeit in der Stadt oder wenigstens in der Umgegend. Selbst als durch wiederholte Fürstentagsbeschlüsse die Juden aus ganz Schlesien vertrieben wurden, »Glogau — eine Stadt, groß vor dem Herrn und voll von Weisen und Schriftgelehrten.« gelang es 1598 dem reichen jüdischen Handelsherrn Israel Benedikt, für sich und seine beiden Schwägerinnen nebst ihrer gesamten Nachkommenschaft nicht nur das Wohnrecht zu behalten, sondern auch weitere außerordentliche Vergünstigungen zu erwerben. Dazu gehörte das Recht, überall in Schlesien „an Ort und Enden, Städten, Märkten oder Flecken nach Erforderung der Gelegenheit und Notdurft mit Weibern, Kindern und Gesindern" zu wohnen und mit beliebigen Waren Handel und Wandel zu treiben, ferner die Zusicherung, mit Zöllen nur in gleichem Umfange wie die übrigen Landesbewohner beschwert zu werden, und vor allem die Befugnis, alle Religionsgebräuche in der Stille frei ausüben zu dürfen. Entscheidend für die Duldung der Juden durch Kaiser Rudolph II. war wohl hauptsächlich die Wahrnehmung, daß die Glogauer Juden beträchtliche Hypotheken auf Rittergütern besaßen. Aus der ältesten Niederlassung der Glogauer Juden ist noch ein Stein mit einer hebräischen Inschrift erhalten, aus welcher hervorgeht, daß der Stein im Jahre 1282 oder 1372 zur Erinnerung an einen Hausbau im Ghetto zum ewigen Angedenken gesetzt und 1770 beim Abbruch des alten Hauses an seine jetzige Stelle gebracht wurde. Die Inschrift lautet: