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Ost und West · 1916-02-01 · Heft 2-3 (Februar-März 1916) · p. Seite 137 - 138

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Journal
Ost und West
Volume
16 (1916)
Issue
Heft 2-3 (Februar-März 1916)
Article
Jüdische Kämpfe um Freiheit und Recht
Date
1916-02-01
Page
Seite 137 - 138 (sequence 8)
Language
German
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137 Die Juden in Rußland unter der allgemeinen Wehrpflicht. 13S sonders taten dies die Magnaten, die oft auf beiden Seiten der Grenze begütert waren. In zahlreichen Volksliedern und gruseligen Geschichten lebten die Abenteuer dieser Epoche noch bis vor kurzem fort. Vor wenigen Jahren noch konnte man in Galizien häufig Juden antreffen, die zu diesen Schmuggelkindern gehörten, deren Zahl auf mehrere Tausend angegeben wurde. Die bedeutende Vermehrung der jüdischen Bevölkerung in diesem Lande 'um die Hälfte des verflossenen Jahrhunderts ist zum Teil auf diese Knabenimmigration zurückzuführen. In Polen blieben die Juden von dem schlimmsten verschont. Die Gesetze des Landes, die der Zarismus erst in den sechziger Jahren anzutasten wagte, schützten sie vor der ganzen nikolaitischen Grausamkeit und Roheit. Hier wurde die persönliche Dienstpflicht der Juden erst 1843 eingeführt und ebenfalls den Gemeinden auferlegt, durfte aber nicht nach dem mongolischen System gehandhabt werden, wie in Rußland. DIE JUDEN IN RUSSLAND UNTER DER ALLGEMEINEN WEHRPFLICHT. Alexander IL, welchen Disraeli den mildesten Herrscher nannte, der in Rußland je regierte (o, das will viel heißen!) verbot mit dem Ukas vom 26. August 1856, dem Tage seiner Krönung, achtjährige Kinder der Juden zum Militärdienst zu nehmen, und ordnete an, daß die Juden kein höheres Kontingent zu stellen hätten, als die Christen. Diese Erleichterung nach dreißig Schreckensjahren wirkte auf die Juden derart begeisternd, daß sie diesen Zaren als eine Art Befreier und Erlöser ansahen. Alexander erließ noch eine Reihe liberaler Gesetze, und erweckte die Hoffnung auf völlige Gleichstellung; 1858 wurden den jüdischen Soldaten alle jene Grade der Auszeichnung zugänglich, die auch für Muhammedaner erreichbar waren; seit 1860 durften sie in der Garde dienen, ausgediente Soldaten erwarben das Wohnrecht in Petersburg. Seit 1861 durften sie zu Unteroffizieren und Regimentsschreibern ernannt werden. Seit 1867 wurde den ausgedienten Soldaten das Wohnrecht außerhalb des Ansiedlungsrayons verliehen. Die Erfolge der deutschen Waffen 1870/71 verhalfen dem Prinzip der allgemeinen'Wehrpflicht zum Siege. In Rußland wurde sie durch den Ukas Alexanders II. vom 1. Januar 1874 proklamiert. Die Juden fürchteten; das neue Gesetz würde für sie Ausnahmebestimmungen bringen, und waren beglückt, als dies nicht der Fall war. Die Weiterblickenden sahen hierin einen Vorboten der bürgerlichen Gleichberechtigung. Und da sie das Grauen kannten, mit dem der Militärdienst die jüdische Masse seit Nikolaus erfüllte, so bemühten sie sich durch Reden, Aufrufe und Broschüren, dem Volke die Angst vor dem Unbekannten auszutreiben. Der Baron Josef Josel Günzburg, der sich bei der Regierung eines großen Ansehens erfreute und wegen seiner, bedeutenden jüdischen Kenntnisse und seines oftmaligen mutigen und opfervollen Eintretens für seine Glaubensgenossen von den Juden sehr verehrt wurde, erließ einen offenen Brief an die jüdischen Gemeinden. Dieser ist in hebräischer Sprache im „Hammaggid" und im „Haschachar" 1875 erschienen; in letztgenannter Zeitschrift hat der Herausgeber ihm ein Nachwort folgen lassen. Dieses Schriftstück verdient wegen seiner Weisheit, Güte, vornehmen Gesinnung und selbstlosen Hingabe, wegen der Schlichtheit und Kraft des Ausdrucks, verewigt zu werden. Man kann es heutzutage nicht ohne schmerzliche Gefühle lesen. Der Schreiber ermahnt seine Brüder mit großer Energie, sich fortab der Dienstpflicht nicht zu entziehen, da sie dadurch die heilige Last der Vaterlandsverteidigung auf die Schultern ihrer christlichen Mitbürger abwälzen, was ein schweres Unrecht sei; er appelliert an ihr Solidaritätsgefühl und legt dar, daß jeder, der sich der Wehrpflicht entzieht, Schmach über den jüdischen Namen bringe und andere ins Unglück stürze; endlich spricht er die zuversichtliche Hoffnung aus, daß der gleichen Wehrpflicht auch das gleiche Bürgerrecht folgen werde. Er warnt die Juden und beschwört sie, die alten Praktiken der Matrikelfälschung und der Verheimlichung von Knabengeburten zu unterlassen und den Behörden vertrauensvoll entgegenzutreten, um die dann sicher nicht ausbleibende Beseitigung aller rechtlichen Beschränkungen redlich zu verdienen. Nicht minder eindringend ist die Sprache P. Smo- Ienskis, der damals besonders auf die jüdische Jugend in Rußland einen sehr großen Einfluß hatte. Diese Kundgebungen machten auf die Juden einen tiefen Eindruck. Natürlich änderte sich ihre Gesinnung nicht im Handumdrehen, aber schon im russisch-türkischen Kriege sank die Zahl der Dienstentziehungen unter ihnen sehr bedeutend. Noch mehr war dies im russisch-japanischen Kriege der Fall. Aber die bürgerliche Gleichberechtigung blieb aus. Umgekehrt. Seit 1876 schlug die Regierung abermals einen reaktionären Kurs ein. Man forderte von den Juden, die auf eine Erleichterung (legota) Anspruch erhoben, vielerlei Bedingungen, die für Nichtjuden nicht galten. Seit 1878 wurden die Erleichterungen noch mehr eingeschränkt, seit 1888 wurde den Juden das allen anderen Rekruten zustehende Recht, sich die Ortschaft für die Abdienung der Militärjahre frei zu wählen, entzogen. Seitdem infolge der Pogrome die Emigration stark zugenommen hat, wurde den Familien eines nicht zur Musterung Erscheinenden eine Geldbuße von 300 Rubeln auferlegt, die auch von entfernten Verwandten eingezogen wird. Im jetzigen Kriege haben sich zahlreiche jüdische Freiwillige gemeldet. Graf Tolstoj, der Vorsitzende der Petersburger Stadtduma, hat eine umfangreiche Untersuchung vorgenommen und festgestellt, daß, die jüdischen Soldaten Tin diesem Kriege viel zahlreicher sind, als ihrer Bevölkerungszahl entspricht, daß sie somit in viel höherem Grade die Blutsteuer entrichten, als die „echten" Russen. Trotz der schweren Verfolgung und der systematischen Verleumdung von Seiten der Regierungsorgane ist die Gesinnung der erwerbstätigen Bevölkerung, wie die Beschlüsse zahlreicher wirtschaftlicher Verbände beweisen, der Emanzipation der Juden durchaus geneigt. Nur die reaktionären Parteipolitiker und die Bureaukratie, für die die Judengesetze eine Quelle der Bereicherung und ein Mittel zur Befriedigung ihrer Herrsch gelüste bilden, sind für deren Aufrechterhaltung. Darum ist Hoffnung vorhanden, daß, wenn die Reaktionäre, an ihrer Spitze die Großfürstenpartei, durch die Bedingungen des Friedensschlusses nicht gestärkt werden, die Lage der Juden in Rußland sich bedeutend bessern werde.

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