Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 16 (1916)
- Issue
- Heft 2-3 (Februar-März 1916)
- Article
- Jüdische Kämpfe um Freiheit und Recht
- Date
- 1916-02-01
- Page
- Seite 123 - 124 (sequence 1)
- Language
- German
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123 Die Juden in Rußland unter Nikolaus I. 124 JUEDISCHE KAEMPFE UM FREIHEIT UND RECHT. II. Folge. Von B. SA PH RA. DIE JUDEN IN RUSSLAND UNTER NIKOLAUS I. DIE AUFKLÄRUNG. Die dreißig Jahre der Regierung Nikolaus I. {1825—1855) werden in der Geschichte der russischen Juden als eine Periode voll Grauen und mittelalterlichen Entsetzens dastehen. Alexander Herzen nannte diesen Zaren treffend Dschingis-Chan mit dem Telegraphen. Er hatte eine gewisse, auch bei manchen der verworfensten römischen Kaiser bemerkbare Schwäche für Literatur, Baukunst und Technik, war aber dabei in tiefster Seele grausam, brutal und stumpfsinnig, gleichwie jener berüchtigte Mongolenkaiser. Er war ein eifriger Diener seiner Kirche und träumte davon, die Juden seines Reiches sämtlich in deren Schoß aufgenommen zu sehen. Das dachte er zunächst durch eigenartige Freiheiten zu erreichen, die er den Juden gewährte. Es stand einem Juden oder einer Jüdin frei, sich taufen zu lassen, ohne daß das Eheband dadurch aufgelöst wurde (1825). Jeder zur Orthodoxie übergetretene Jude blieb drei Jahre lang von allen Steuern und Abgaben frei (1831). In Beßarabien, wo Juden zur Hebung des Handels und des Verkehrs nötig waren, blieb ein solcher sein Lebenlang von jeder Abgabe und vom Militärdienst verschont (1831). Es stand einem minderjährigen jüdischen Kinde frei, sich ohne Erlaubnis und gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern taufen zu lassen (1832). Trat der Vater zum orthodoxen Glauben über, so wurden eo ipso auch die Söhne, tat es die Mutter, so wurden die Töchter durch diesen Akt christlich (1842). Sonst war den Juden alles mögliche verboten. Seit 1831 sich in Finland anzusiedeln, seit 1833 in manchen Städten (z. B. Wilna) neue Häuser zu bauen, seit 1835 ein wählbares Amt beim Magistrat der Städte zu bekleiden, seit 1837 sich in. Kaukasien oder Transkaukasien anzusiedeln, sich in . den kurländischen Hafenstädten niederzulassen, die Gouvernements, wo die Militärkolonien sich befanden, zu betreten; die jüdischen Fuhrleute durften keine Lasten außerhalb des Ansiedlungsrayons transportieren; seit 1835 war Juden untersagt, christliche Dienstboten und Angestellte zu beschäftigen, seit 1839 sich in Beßarabien anzusiedeln (das Gesetz mußte jedoch 1841 wieder aufgehoben werden), Unternehmungen für den Schiffbau zu betreiben; sich in den neugegründeten Städten, die nicht über hundert Werst von der Grenze entfernt sind, niederzulassen; seit 1842 sich in Riga niederzulassen; den dort wohnenden Juden war verboten, Grundstücke zu erwerben; seit 1843 in den der Admiralität unterstehenden Kolonien am Schwarzen Meer zu wohnen, ferner jegliches öffentliches Amt, sogar das eines beeideten Taxators, zu bekleiden; seit 1845 das Gebiet der Asowschen Kosaken zu betreten; Synagogen innerhalb einer Entfernung von 100 Klafter von einer orthodoxen Kirche zu erbauen; seit 1846 in gewissen Städten, wie Kcwno, Häuser zu bauen. — Das ist eine kleine Blütenlese der Verbote Nikolaus I. Er hat aber auch viele Erlaubnisse (außer den eingangs gedachten) den Juden gegeben. O ja! 1830 wurde den nach Sibirien verschickten Juden, welche dort vierzig Jahre zugebracht hatten, erlaubt, dort für das ganze Leben Aufenthalt zu nehmen; 1834 wurde den Juden in Wilna erlaubt, Meth und Wein für Pessach zu bereiten und überall im Reich zu verkaufen. 1837 wurde den Großmüttern der jüdischen Mafinesoldaten erlaubt, in Sebastopol zu wohnen. Seit 1839 durften sie zur Stadtduma gewählt werden, aber nur in jüdischen Angelegenheiten mitberaten. 1842 mirde den Juden erlaubt, auf einen Monat im Jahr zwecks Belebung des Handels nach Sebastopol zu kommen, seit i843 zeitweise sich in Kiew aufzuhalten, seit 1844 durften Handwerker in den Festungsstädten am Schwarzen Meere sich für kurze Zeit niederlassen, seit 1846 durften die jüdischen Straßenbauunternehmer in den Dörfern mancher Gouvernements kurzen Aufenthalt nehmen, jüdische Handwerker in gewissen ihnen bis dahin verbotenen süd- und neurussischen Gouvernements dauernd 'sich ansiedeln, ferner— den Frauen und Kindern jüdischer nach Sibirien verschickter Sträflinge wurde gestattet, diesen dorthin zu folgen, 1848 den Fuhrleuten erlaubt, auf ihren Lastwagen Waren auch nach inneren, den Juden verschlossenen Gouvernements zu bringen (was 1837 verboten worden war). Einer der besten Kenner Rußlands, Anatole Leroy-Beaulieu, sagte vor dreißig Jahren, das Komplizierteste und Verworrenste in Rußland sei die Judengesetzgebung. Betrachtet man indessen diese wenigen von den sehr vielen nikolaitischen Judengesetzen, so ersieht man daran ein bestimmtes Programm: den Juden als solchen das Leben so sauer als möglich zu machen, und sie zur Abtrünnigkeit von ihrer Religion zu veranlassen. Trotzdem mußte dieses Prinzip durchbrochen werden, so oft die Volkswirtschaft die Juden (Handwerker und Kaufleute) nicht entbehren konnte und Nutzen aus ihrer Tätigkeit und Arbeitskraft zog. Nikolaus baute gern und viel, so die ersten Eisenbahnen, viele Brücken, Paläste u. dgl.; in manchen Fällen zog er jüdische Bauunternehmer heran, die enorme Reichtümer erwarben. Dagegen haben die plötzlichen, unvermittelten Massenaustreibungen aus den Grenzgebieten gegen Preußen und Oesterreich, sowie vielfache Ausweisungen jüdischer Dorfinsassen, tausende und tausende Familien in Bettler verwandelt und auf die Landstraße gebracht. Die Ruinierten bildeten Jahrelang eine Gefahr und eine Sorge für die Oeffentlichkeit. Die Ausgetriebenen wandten sich ins Innere des Ansiedlungsrayons und vermehrten dort die Anzahl der um den magersten Bissen kämpfenden Proletarier. Man kann sagen, daß dieser Zar den Grund zu der unausrottbaren Armut der Juden Rußlands gelegt hat, indem er den verhältnismäßigen Wohlstand aus der polnischen Zeit ruinierte. Was hätten dagegen die paar jüdischen Unternehmermillionäre zu bedeuten! Ein ferneres Mittel zur Ausrottung der jüdischen Religion oder des „Fanatismus" der Juden, wie man sich offiziell ausdrückte, war die „Aufklärung"; die bestand in zweierlei Dingen: in der zwangsweisen Veränderung der jüdischen Haar- und Kleidertracht und in dem Eröffnen von Schulen für jüdische Kinder. Erstere Maßregel wurde (in der ersten Hälfte der Vierziger Jahre) so. durchgeführt,