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Ost und West · 1916-01-01 · Heft 1 (Januar 1916) · p. Seite 49 - 50

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Journal
Ost und West
Volume
16 (1916)
Issue
Heft 1 (Januar 1916)
Article
Jüdische Kämpfe um Freiheit und Recht
Date
1916-01-01
Page
Seite 49 - 50 (sequence 2)
Language
German
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49 Die Reaktion. 50 geworden als im Jahre 1812. Nur ihre Gleichstellung* mit den übrigen Bürgern, das^ Neue, das in dieser Aenderung lag, und dem sich die Masse psychisch nicht so rasch anpassen konnte, war es, welches dieses Auflodern eines fanatischen Hasses bewirkte. Es gab nicht etwa, wie heutzutage, eine judenfeindliche Partei, die ihr Unwesen trieb, sondern es hätte scheinen mögen, daß das ganze deutsche Volk von einer unheilbaren, tief eingewurzelten, niemals auszurottenden Abneigung gegen die Juden durchdrungen wäre. Es ist nicht zu leugnen, daß die regierenden Kreise von damals in der Erniedrigung der Juden voranschritten und dem Volk «ein böses Beispiel gaben. Lübeck vertrieb die vierzig Judenfamilien, die in seinen Mauern wohnten, ganz nach dem Muster der verflossenen Jahrhunderte. Frankfurt a. M. wollte seine Juden wieder ins Ghetto und in die sogenannte Judenstättigkeit von 1614 (nach dem Fettmilchschen Aufstand geprägt) zurückdrängen, führte die schlimmsten Schikanen aus alter Zeit wieder ein, unter anderem auch die Beschränkungen und Erschwerungen des Schließens von Ehen. Am schroffsten und unbegreiflichsten jedoch war der Umschwung in Preußen. Der König hatte unzweideutig versprochen, daß alle Freiwilligen, ohne Unterschied der Konfession, nach dem Kriege, ihren Fähigkeiten entsprechend, einen Anspruch auf Anstellung im Staatsdienst haben sollten. Allein das Staatsministerium lehnte die jüdischen Bewerber ab. Schlimmer aber als die Ablehnung mußte deren Begründung wirken. Der Finanzminister Bülow wollte nur die mit dem Eisernen Kreuz Ausgezeichneten begünstigt wissen, „denn von den 'mit diesem Ehrenzeichen belohnten Freiwilligen jüdischer Religion' läßt sich annehmen, daß sie in Absicht ihrer Sittlichkeit höher stehen, als gewöhnlich und darum sei weniger Nachteil von einer Anstellung derselben zu befürchten!" Der Justizminister dagegen erklärte, daß auch die Träger des Eisernen Kreuzes nicht zugelassen werden dürfen, er kenne den Widerwillen des Königs gegen diese Tendenz. „Die sehr triftigen Ursachen dazu wird die Erhaltung des Eisernen Kreuzes zum mindesten nicht überwiegen. Anderer Gründe gar nicht zu gedenken, ist die Vermutung weniger (geringerer) Moralität durch temporäre Tapferkeit nicht entkräftet/' Der Minister des Inneren schloß sich diesem schroff ablehnenden Standpunkt rückhaltlos an. „Der Mut, den dieser Orden (das Eiserne Kreuz) bezeichnet, ist nicht die einzige Tugend, die zum Staatsdienst notig ist, und haben wir nur erst Ausnahmen, so ist es dem savoir faire dieses Volkes zuzutrauen, daß sie in weniger Zeit zur Regel werden." Der Polizeiminister versicherte, „daß die Zulassung von Juden zu seinem Ressort besonders die' Meinung der niedrigen Volksklasse ganz gegen sich haben würde." Noch feindseliger und beleidigender waren die Aeußerungen der Minister in späterer Zeit (1816/17). Der Minister des Innern schrieb: es gebe gewiß auch vereinzelte achtbare Juden, „aber der Charakter dieses Volkes im Ganzen ist doch noch fortwährend aus niederträchtiger Eitelkeit, schmutziger Fiabsucht und listiger Gaunerei und Intrige zusammengesetzt und es ist unmöglich, daß ein Volk, welches mit Nationalgeist sich selber achtet, sie für seinesgleichen achten kann/' Zum Beweis dafür führt er das Verlangen des Publikums nach Aufführung der erbärmlichen Posse an, die unter dem Titel „Unser Verkehr" damals die Runde machte. Es ist hier der seltene Fall, daß ein preußischer Minister vor der Straße eine Verbeugung macht. „Die Landwirtschaft verstehen die Juden nicht." Er will ihre Emanzipation zwar nicht wieder aufgehoben, aber beschränkt wissen. Das Merkwürdigste jedoch ist das im Finanzministerium ausgearbeitete Gutachten, welches sogar einen philosophischen Anstrich trägt und einen 'Rat namens Wolfart zum Verfasser hat. Der Staat müsse, um vollkommen zu sein, aus Mitgliedern bestehen, „die in den Grundideen, so ihnen am teuersten sind, nämlich den religiösen, sich nicht trennen." Die Juden aber bringen in diese Einheit eine Spaltung hinein. „Die Juden, wie sie uns jetzt erscheinen, sind ein Uebel . . . Die herrschenden Nationen haben, durch das Quälen, Verachten und Drücken dieser armen Flüchtlinge, sich selbst strafend, diesen Krebsschaden bereitet . . ." Wären die Juden wirklich das, wozu man sie so sorgfältig hat machen wollen, d. h. unverbesserlich im gehässigen Sinne des Wortes, so gäbe es für den Staat nur einen klar vorgezeichneten Weg: sie auszurotten. Aber da sie doch das Malzeichen höherer menschlicher Würde tragen, so gelte es, sie zu erziehen. Das aber müsse "nach folgenden Grundsätzen geschehen: 1. Es wäre zu wünschen, wir hätten gar keine Juden im Lande, 2. Die wir einmal haben, müssen wir dulden, aber unablässig bemüht sein, sie unschädlich zu machen. Er will die Juden in einige Kasten geteilt wissen, ihre Vermehrung solle beschränkt, und sie sämtlich unter polizeiliche Kontrolle gestellt werden. Um diese zu erleichtern, sollten die Juden gezwungen werden, wie im Mittelalter gelbe Flecke an der Brust und andere Abzeichen zu tragen. Bezeichnend ist, daß Wolfart die Beibehaltung, und da, wo sie nicht existiert, die unbedingteste Einführung der Militärpflichtigkeit der Juden fordert. Er gesteht zu, daß die Juden in dieser wichtigsten Pflicht dem Staat gegenüber voll ihren Mann gestanden haben. „Alles, was man ehedem gegen die Möglichkeit ersprießlicher jüdischer Kriegsdienste aus den Grundsätzen ihrer Religion hat aufstellen wollen, ist durch einige (einheitliche) Erfahrung bereits widerlegt." Die allgemeine1 Meinung des Ministeriums geht dahin, daß die Emanzipation vom 11. März 1812 (die seit dem Jahre 1786 schrittweise vorbereitet und unendlich diskutiert worden war), „ein übereilter Schritt" gewesen sei. * * Diese Grundsätze blieben nicht auf dem Papier, sondern wurden schrittweise in die Tat umgesetzt. Das Emanzipationsedikt wurde, wie gesagt, nicht aufgehoben, sondern „abgebaut", durch eine Reihe von Spezialgesetzen und Verordnungen zunichte gemacht. Einige mögen hier aufgeführt werden: Im Jahre 1820 erklärte ein Ministerialreskript die Juden für unfähig, das Gewerbe eines Feldmessers auszuüben. 1822 wurde ihnen das Recht, höhere Militärchargen zu bekleiden, abgesprochen; in demselben Jahre wurden sie für unwürdig erklärt, akademische Lehr- und Schulämter auszuüben; 1823 wurden sie von der Wählbarkeit zum Abgeordnetenhaus ausgeschlossen. Verschiedene Reskripte aus demselben Jahre, sowie aus dem Jahre 1825 beschränkten ihr Recht, Grundeigentum zu erwerben, indem sie ihnen die Befugnis absprachen (nach Bodenschätzen) zu schürfen und zu muten, so daß sie -keinerlei

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