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Ost und West · 1914-07-01 · Heft 7 (Juli 1914) · p. Seite 513 - 514

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Journal
Ost und West
Volume
14 (1914)
Issue
Heft 7 (Juli 1914)
Article
Ein altjüdisches Prachtwerk
Date
1914-07-01
Page
Seite 513 - 514 (sequence 3)
Language
German
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513 Zur jüdischen Emigrationsfrage. 514 den Textes mit den ältesten Editionen sowie mit den von Alfasi überlieferten, vertrauenswürdigsten Versionen äußerst wichtige, sachliche und insbesondere sprachwissenschaftliche Tatsachen festgestellt. Das talmudische Lexikon ist um zahlreiche Wörter bereichert, die in unseren Ausgaben entstellt oder verschrieben, jedenfalls falsch gelesen wurden. Manche von den Späteren vorgenommene und mit großem Scharfsinn durchgeführte Harmonisierungsversuche und Emendationen erweisen sich durch diese Richtigstellungen des Textes als überflüssig. Andererseits, werden manche Wörter verschwinden oder aber eine neue Bedeutung gewinnen. Leider hat Goldschmidt in seiner Polemik ^egen andere Fachmänner oft über die Stränge geschlagen. Es war z. B. ganz überflüssig, von Kohut im spöttischen Ton als von „Rabbi Alexander, dem Perser" zu sprechen, weil er die Marotte hatte, die meisten schwierigen Wörter aus dem Persischen herzuleiten. Kohuts Aruch bleibt trotzdem ein Monumentalwerk, und Goldschmidt wäre wohl auch nicht sehr erbaut, wenn ein Spaßmacher über seine Talmudübersetzung Witze machen wollte, was bei allem kritischen Verhalten kein ernster Mann tun würde. Alles in allem wird man dem Herausgeber nur zustimmen können, wenn er mit stolzer Genugtuung betont, daß „dieses Werk ein Produkt eignen Schaffens, eignen Fleißes und eigner Geldopfer" ist. Es ist ein wahres Monumentalwerk als wissenschaftliche und technische Leistung, wenigstens auf seinem Gebiet einzig in seiner Art, und wird jeder Bibliothek und jedem Museum zur Zierde gereichen. ZUR JÜDISCHEN Ei Die öffentliche Meinung hat sich in letzter Zeit, insbesondere in Rußland, sehr stark mit dem Problem der jüdischen Auswanderung befaßt. Besondere Veranlassung zu einer lebhaften Diskussion über diese Frage gab hauptsächlich das Auswanderungsgesetzprojekt der russischen Regierung, das ^ie der Duma eingereicht hat und das die russische Auswanderung gesetzlich zu regeln erstrebt. Im Anschluß an diesen Gesetzesentwurf sind in der russischen und russisch-jüdischen Presse eine Anzahl Publikationen erschienen, die die Frage der Ausvanderung aus Rußland behandelten und die Zubände und Verhältnisse in den Durchwanderungsmd Einwanderungsländern schilderten. Da Deutschland das Hauptdurchwanderungsland für die russisch-jüdischen Auswanderer ist, so bildete naturgemäß die Behandlung der jüdischen Auswanderer n Deutschland häufig Gegenstand der Erörterung n der jüdischen Oeffentlichkeit. Es wird seit langer 'eit hauptsächlich darüber Klage geführt, daß die Behandlung der jüdischen Auswanderer in den ogenannten deutschen Kontrollstationen an der ussisch-preußischen Grenze viel zu wünschen übrig asse, und daß eine Reihe von Unzuträglichkeiten n diesen Kontrollstationen herrschten, die einer Reform bedürfen. Diese Kontrollstationen an den vichtigsten Eingangspunkten der preußisch-russi-;chen Grenze bestehen seit dem Jahre 1894. Veranlassung zu ihrer Errichtung gab die' Cholerapidemie in Hamburg, die angeblich durch russische Vuswanderer nach Deutschland eingeschleppt worlen war. Hamburg, Bremen und Preußen verboten iamals den russischen Auswanderern den Durchzug lurch ihre Grenzen. Ein solches Verbot war selbsterständlich für die Interessen der deutschen Schiffahrtsgesellschaften sehr schädlich. Auf Anregung les verstorbenen Generaldirektors des Norddeutschen Lloyd, Dr. Wiegand, berief die preußische Regierung eine Konferenz zwischen den in Frage kommenden Regierungen und den Schiffahrtsgesellschaften, in der beschlossen wurde, sanitäre Konti'ollstationen an der preußisch-russischen Grenze sowie in Ruhleben bei Berlin zu errichten. In diesen Kontrollstationen mußten sich die russischen Auswanderer einer sanitären Untersuchung und im Falle von Epidemien einer Quarantäne unterziehen. Nur unter dieser Bedingung gestattete die deutsche Regierung' russischen Auswanderern das Ueberschreiten der preußischen Grenze, ihren Durchzug durch Deutschland und ihre Einschiffung in deutsche Häfen. Später wurden diese Kontrollstationen eine dauernde Einrichtung. Die Schiffahrtsgesellschaften verpflichteten sich, sämtliche Kosten für die Unterhaltung der Kontrollstationen zu tragen und der Regierung dafür Garantien zu bieten, daß sie alle der Regierung, den Gemeinden und Armenverwaltungen durch die russischen Auswanderer eventuell entstehenden Lasten und Kosten auf sich nehmen. Eine Anzahl Erlasse der zuständigen preußischen Minister regelten die Ordnung und den Betrieb in den Kontrollstationen. Diesen wird zur Pflicht gemacht, eine außerordentlich sorgfältige Aufsicht über die russischen Auswanderer zu üben. Die Notwendigkeit einer solchen Aufsicht wird begründet durch sanitär-polizeiliche Rücksichten. Später mußte sich der jüdische Auswanderer nicht nur den sanitären Anforderungen Preußens unterwerfen, um das Land passieren zu können, sondern auch den Anforderungen desjenigen Landes, nach dem er sich begeben wollte, besonders mit Rücksicht auf die rigorosen Gesundheitsvorschriften und Ansprüche, die die Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika an die Einwanderer stellt. Deutschland mußte befürchten, daß bei einer weniger strengen sanitären Kontrolle, große Massen von Auswanderern, die von der amerikanischen Regierung zur Landung nicht zugelassen worden sind, auf dem Rückwege Deutschland überfluten und den Gemeinden zur Last fallen würden. Die Meldung und Registrierung in einer Kontrollstation ,ist für jeden russischen Auswanderer obligatorisch und die Umgehung dieser Vorschriften kann die zwangsweise Zurückbeförderung an die russische Grenze nach sich ziehen. Die Auswan-

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