Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 14 (1914)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1914)
- Article
- Der Judeneid
- Date
- 1914-07-01
- Page
- 481 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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OSTJÄeSTT ILLUSTRIERTE MONATSSCHRIFT^/ FÜR DAS GESAMTE JUDENTUM. Herausgegeben und redigiert LEO WINZ. Alle Rechte vorbehalten. Heft 1. Juli 1914. XIV. Jahrg. DER JUDENEID. Von Binjamin Segel. Ein angesehener und verdienter deutscher vriminalist, Prof. Groß in Graz, hat vor einiger Zeit in seinem Archiv für Knminialanthropologie nd Kriminalstatistik die Frage nach der Glaubwürdigkeit des jüdischen Eides wieder aufs Tapet ebracht. Er veröffentlichte einen Aufsatz von; inem Herrn Hellwig unter der Ueberschrift: [üdischer Meineidsaberglaube?", worin dargetan urde, daß bei den Juden sich abergläubische Vorsehungen über den Eid fänden, die manchen zum leineid verleiten könnten. Sogar die jüdische Region begünstige eine laxe Auffassung des Eides urch das „Kolnidregebet", das am Vorabend des ersöhnungstages in der Synagoge mit großer Zierlichkeit verrichtet wird. Ganz besonders sei > erlaubt, Andersgläubigen gegenüber einen ilschen Eid zu leisten. — Bald darauf "schien in derselben Zeitschrift unter dem leichen Titel ein Artikel eines Herrn Schütze, ieser zitierte das vielberufene „Kolnidregebet" ) der dem Antisemiten - Katechismus von ritsch entnommenen, bewußt gefälschten ersion und knüpfte daran die Aufforderung, laß von jüdischer Seite die in Betracht kommen- -ii Quellen nicht verheimlicht oder verschleiert erden mögen, damit die Prüfung ruhig und sachii geführt werden möge". Dieser Aufforderung im einer der tüchtigsten unter unseren jüngeren; gelehrten auch bald nach, es war dies Rabbiner r. jur. Max Eschelbacher. In einer gründ- -hen und sachlichen Abhandlung legte i' das Wesen des sogenannten „Kolnidregebetes" ur, stellte den authentischen Text dem gemischten gegenüber, zeigte, daß im „Kolnidre" on persönlichen Gelübden die Rede ist, die mit igentlichen Eiden und Schwüren nichts gemein uiben, beleuchtete die ungewöhnlich strengen Vorschriften der jüdischen Religion über den Eid, daß alle Ausführungen der Herren Hellwig und Schütze in Nichts zusammenfielen. Den Ausführungen Eschelbachers die Aufnahme zu verweigern, war dem Prof. Groß unmöglich; er half sich aber, indem er an sie •eine längere Bemerkung der Redaktion anfügte, die mit leeren Redensarten und Sophismen die Abwehr schwächen und die Verdächtigungen Hellwigs und Schützes aufrechterhalten sollte. Nun ergriff einer der ersten Juristen Deutschlands, der Geheime Justizrat Dr. Eugen Fuchs in Berlin, das Wort und beleuchtete in einem angesehenen Berliner Blatt die ganze Frage vor einem weiten Publikum in überaus würdevoller und vornehmer, aber nicht minder schlagender Form. So wurde die Frage nach dem „Judeneid", die schon um die Mitte des 13. Jahrhunderts durch Rabbi Jechiel von Paris in öffentlicher Diskussion behandelt wurde, von neuem aufgerollt. Es wäre indessen ein Irrtum, zu meinen, es handle sich hier um einen Gelehrtenstreit, der aus rein akademischem Interesse innerhalb der heiligen Hallen der Wissenschaft ausgetragen wird. In der Sache liegt Plan und Methode. Gerade jetzt, da die Juden in Deutschland sich den Zutritt zum Offizierskorps erkämpfen wollen, da die russischen Reaktionäre die Juden aus dem Heere auszuscheiden bestrebt sind, da die rumänische Regierung ihren jüdischen Soldaten das Bürgerrecht verweigert, schickt sich eine gewisse Sorte von Wissenschaftlern an, dem internationalen Antisemitismus eine wirksame Waffe zu schmieden. Denn wenn die jüdische Religion dem Juden in bezug auf den Eid ein „Kautschukgewissen" macht, wenn sie ihm gestattet, insbesondere gegen Andersgläubige, einen Schwur zu brechen, oder gar Meineide zu leisten, was ist dann der Treueid des jüdischen Soldaten oder Offiziers wert? Dabei vergesse man nicht, daß Groß' Archiv von vielen Richtern, Juristen und staatlichen Justizbeamten eifrig gelesen und als Quelle der Belehrung angesehen wird. Man male