Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 14 (1914)
- Issue
- Heft 8 (August 1914)
- Article
- Die Israeliten in Rumänien
- Date
- 1914-08-01
- Page
- Seite 603 - 604 (sequence 2)
- Language
- German
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603 Die Israeliten in Rumänien. 60 außerdem die Aufgabe gestellt hat, die öffentliche Meinung aufzuklären, nicht aufgehört, seine Aufgabe mit Mut und Vertrauen durchzuführen. In anhaltender methodischer Arbeit bleibt er am Werk, organisiert Versammlungen, vermehrt die Proteste unü Aufrufe, macht auf begangene Ungerechtigkeiten aufmerksam und weist auf die Undankbarkeit hin, die die den Juden gegenüber geübte Politik des Ostrazismus mit sich bringt, die sich durch keinerlei Gründe rechtfertigen läßt. Die Forderung der eingeborenen Israeliten auf Gewährung der Bürgerrechte wird ganz formlos mit der Behauptung zurückgewiesen, daß ein solches Zugeständnis die fundamentale Aenderung des Artikels 7 der Verfassung von 1879 voraussetze, nach dessen Wortlaut die ,,Fremden" nur auf Grund individueller Naturalisation das rumänische Bürgerrecht erwerben dürften, und an diesen Artikel 7 dürfte augenblicklich nicht gerührt werden. In den letzten Eingaben, die der „Verband der eingeborenen Israeliten" an die Abgeordneten gerichtet hat, erbrachte er den Beweis, daß der Artikel 7 für die Verbesserung der Lage der Juden' gar keiner Aenderung bedürfe. Dieser berühmte Artikel 7 spricht von den „Fremden", die Juden des Landes aber sind Eingeborene. Nur durch •einen greifbaren Irrtum würde dieser Artikel auf die Juden angewendet. Es ist auch gesagt worden, daß die Juden, sobald sie Bürger werden, die Majorität der Wähler und den größeren politischen Einfluß in einigen Landstrecken der Moldau gewinnen und einen großen Teil des Landbesitzes an sich reißen würden. Der „Verband" hat bewiesen, daß diese Befürchtungen nicht zutreffen. Wenn erst die Wahlreform, die jetzt auf der Tagesordnung steht, Gesetz geworden sein wird, werden die Stimmen der jüdischen Wähler sich unter der Masse der Tausende von rumänischen Wählern verlieren. Und da nach dem in Vorbereitung befindlichen Gesetze der größte Teil des Landbesitzes ausschließlich den rumänischen Bauern vorbehalten bleiben soll, so ist es kein ehrlicher Krieg, jetzt davon zu sprechen, daß die Juden den Landbesitz an sich reißen würden. Das Memorandum, das der „Verband" vor dem Zusammentritt der Konstituante an sie gerichtet hat, schließt folgendermaßen: „Unsere Ausnahmestellung ist ein Ueberrest aus vergangenen Tagen und bildet einen in der Welt einzig dastehenden Fall. In anderen Ländern ■erinnert man sich gar nicht mehr der Zeiten, da die Juden eine besondere Kategorie bildeten und besonderen Gesetzen unterworfen waren. Die Tatsache, daß wir uns in einer demütigenden, untergeordneten Stellung befinden, kann den Glauben •erwecken, daß wir uns in bösem Sinne nicht nur von unseren rumänischen Mitbürgern, nicht nur von «den anderen Fremden, die dieses Land mit einer löblichen Duldung aufnimmt, sondern auch von 'unseren Glaubensgenossen in der ganzen Welt •unterscheiden. Diese durften in ihren entsprechenden Heimatländern vollgültige Bürger werden, und wir sollten der gleichen geistigen und sittlichen Erhebung nicht fähig sein? In unserer Tätigkeit, in unserem öffentlichen und privaten Leben gibt es nichts, das eine so niederziehende Meinung rechtfertigen könnte. Seit Jahren haben.wir unseren rumänischen Patriotismus bewiesen, haben uns gegen die Möglichkeit gewehrt, daß man uns vom Militärdienst ausschließen könnte, haben wir .gegen den Ausschluß unserer Kinder von den Staatsschulen protestiert und haben jede Freude und jedes Leid des Vaterlandes von ganzen Herzen geteilt. . . . Alle, die uns ohne Voreingenommenhei 'beurteilen, wissen sehr wohl, daß wir keine Fremder; sind, daß wir hier die Gräber von Generationei besitzen, die uns vorausgegangen sind, und di kein anderes Vaterland gehabt haben, wie wir keii anderes haben als das rumänische. ... Sie wissei •ebenfalls, daß man unsere Zahl überschätzt hat. die von ider offiziellen Statistik auf 259 000 angegeben wird; sie wissen, daß -wir keine landgierigen Menschen sind, da wir jüdischen Rumänen außer eine, ganz geringen Anzahl von gutsituierten Leuten nur aus Arbeitern und Kleinkrämern bestehen. Wer uns kennt, weiß auch, daß wir uns in bestem Einvernehmen mit der rumänischen Bevölkerung befinden, deren Ideal auch das unsere ist. Wir haben es bewiesen, als wir uns nicht vom Militärdienst .ausschließen ließen. Wir haben es ganz besonders bewiesen, als unsere Kinder aus den öffentlichen Schulen verdrängt wurden, zu deren Betrieb wir durch unsere Steuern beitragen, und wir unter ungeheuren Opfern selbst rumänische Schüler für sie geschaffen haben. . . . Die Konstituante kann die Judentragv lösen Die eingeborenen Israeliten, das heißt alle, die im Lande geboren sind und keinen fremden »Schutz beanspruchen, erhoffen von ihr die Gerechtigkeit, auf die sie seit langen Jahren harren. Erkennen Sie uns die rumänische Bürgerwürde zu! Sie werden damit das in der Verfassung ausgesprochene Prinzip der Gewissensfreiheit zur Wahrheit gemacht haben. Sie werden dem Lande neue Kräfte zuführen, Sie werden die sittliche Macht "Rumäniens erhöhen, wie ein großer nationaler Schriftsteller einst gesagt hat: es gibt nur eine Großmacht in der Welt — für die Völker und für die Individuen —, das ist die sittliche Macht." Der „Verband'' hat seitdem seine Wirksamkeit eifrig fortgesetzt. In einer von allen Lokalkomitees beschickten Versammlung, die am 14. Juni in Bukarest stattgefunden hat, ist beschlossen worden, eine Massenpetition zu organisieren, während de" Session der Konstituante Versammlungen zu veranstalten, im ganzen Land Aufrufe und Broschüre! zu verteilen und alle im Feldzug von 1913 mobiL sierten Juden nach Bukarest einzuberufen, dam:: sie gegen die ihnen angetane Ungerechtigkeit protestieren und ihre Solidarität mit der jüdischen Bevölkerung im Kampf um die Emanzipation beweiser. Schließlich hat der „Verband" bei Gelegenheit des Zusammentritts des Parlaments am 18. Jui i folgenden Appell an die Abgeordneten und Senatoren gerichtet: „Die Konstituante hat ihre Arbeiten begönnet Wir wenden uns in erster Reihe an sie, um vo ihr Gerechtigkeit zu erbitten. Das Ziel der Konstituante besteht in der Schatfung von Reformen, die das Land von Grund au; verändern sollen. Sie wird Tausende von Rumäne i zu einem neuen Leben, zu besserer materieller, politischer und sittlicher Lage erwecken. So werde t die alten Ungerechtigkeiten in den Nebeln der Veigangenheit verschwinden und ein neues, im Innern gekräftigtes Rumänien wird mit Vertrauen und mit 'weit größerer Macht an die Verwirklichung der Fortschritte gehen, die allen rumänischen Herze.i teuer sind.