Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 14 (1914)
- Issue
- Heft 8 (August 1914)
- Article
- Kol Nidrê
- Date
- 1914-08-01
- Page
- Seite 573 - 574 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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573 Binjamin Segel: Kol Nidre. 574 frohlockend, jauchzt es auf in einer Aufwallung tröstlicher Zuversicht, um dann wieder demütig und zerknirscht sich zu ergießen und dahinzuströmen und leise zu verklingen, wie in eine Unendlichkeit. Jetzt tritt eine kurze Pause ein, nur einen Augenblick lang, dann steigt der Sänger in die Tiefen des eigenen Gewissens hinab, und wie von einem leisen Schauer erfaßt, schreit er laut auf und ruft den Unsichtbaren dort hoch oben an. Und darauf antwortet es, wie eine Stimme aus fernen Welten, tröstend und liebreich, feierlich und kraftvoll, mächtig zu tragen und zu verzeihen. Hoffnungsvolle Töne erklingen jetzt, wie Seufzer der Erlösung und Befreiung, schwellen immer kräftiger an, kosen und hüpfen und weinen und girren, um mit einem starken Hall, der wie ein Schwur oder eine Verheißung klingt, abzuschließen. Dreimal wiederholt sich der Gesang, immer lauter und fester, und schließt mit einem dreifachen großen, in die Höhe empordringenden Ruf: ,,Es möge vergeben werden der ganzen Gemeinde Israel und dem Fremdling, der unter ihnen wohnt, denn das ganze Volk hat aus Irrtum gesündigt!" Die Melodie des Kol Nidre sowie der ganze danach benannte abendliche Gottesdienst übt einen ganz unbeschreiblichen Zauber auf jedes jüdische Gemüt aus. Die ausgedörrtesten Seelen und verhärtetsten Sünderherzen schmelzen dahin und werden wenigstens für zwei, drei Stunden aus dem Pfuhl der Gemeinheit und der Laster herausgehoben. Für so manche ist dieser Abend vielleicht der einzige, in dem sie mit der Welt des Reinen in Berührung kommen und einen fernen leisen Hauch des Göttlichen verspüren, und ihm verdankt es vielleicht mehr als einer, daß er im Drange der Begierden, von der eignen Schwäche hinabgezogen, doch nicht ganz zum Tiere geworden ist. . . . An diesem Abend kann man längst getaufte Juden und Jüdinnen heimlich die Synagoge umschleichen und sich behutsam ins Innere stehlen sehen, um einen der alten lieben und. ergreifenden Töne zu erhaschen. In Osteuropa besuchen gebildete Christen und Christinnen die Synagogen am Kol- Xidre-Abend in Scharen, überlassen sich häufig den starken religiösen Emotionen, die ihn durchschauern. In Lemberg habe ich einmal den Oberstkommandierenden Herzog von Württemberg, einen greisen Soldaten, beim Kol Nidre in der großen Synagoge vor Ergriffenheit weinen sehen. Keiner beachtet den Text, alle sind von der Melodie verzaubert. Aber der fremdartige und feierliche Klang des aramäischen Idioms trägt noch :ur Erhöhung der Wirkung bei, etwa wie die lateinischen Sätze in den katholischen Gebeten. In Wirklichkeit ist der Text nüchtern und trocken, eine einfache juristische Formel nach Art des -Kol chamira wachamia", bei welchem das Gesäuerte am Rüsttag des Pesach verbrannt wird: Alle Gelübde, Verbote, Verschwörungen (Gelöbnisschwüre), Bannungen, Verzichtungen, Versagungen und deren Kinnujim1), die wir geloben oder verschwören oder bannen oder verbieten werden auf unsere eigne Person2) von diesem bis zum nächsten. Versöhnungstag, der über uns komme zum Guten — sie alle bereuen r) Siehe weiter unten. 2) „AI naphschathatia"; in Deutschten! und Litauen lautet die Aussprache ,. al nafschossono '*, in Polen ,. al nafschuss.inu". wir, alle mögen aufgelöst sein, erlassen und erlaubt, annulliert und aufgehoben, nicht bindend, nicht bestehend, unsere Gelübde seien keine Gelübde, unsere Verbote keine Verbote und unsere Gelöbnisschwüre keine Gelöbnisschwüre. Wie ist es gekommen, daß diese wundervolle ergreifende Melodie, welche die tiefsten und sehnsüchtigsten religiösen Gefühle ausdrückt, einer so farblosen, alles Intim-Religiösen entbehrenden Formel untergelegt wurde? Und zu welcher Zeit ist das geschehen? Darauf hat die wissenschaftliche Forschung noch keine Antwort gefunden. Um so besser sind wir über die Wandlungen, wenn auch nicht über die Entstehungszeit des Kol Nidre unterrichtet. * * * Will man Wesen und Bedeutung dieser Formel richtig erfassen, muß man sich erinnern, daß ein Gelübde nach biblischer Vorschrift annull iert und nach der alten mündlichen Ueberlieferung von Berufenen gelöst werden kann. Es wird ein sehr deutlicher Unterschied gemacht zwischen dem erstgenannten Akt, der Hapharah, und dem anderen, der Hatharah (Nedarim 77b, 78a, Maimuni, Schebuoth VI, 5, Thosaphoth zu Bechoroth 37a, s. v. Mephirin). Erstere bedarf keiner Begründung, letztere bedarf einer solchen (Haggahoth Maimimijjoth zu Schebuoth VI, 5) und hat beinahe die Dignität eines richtigen Prozesses. Die alte Tradition von der Zulässigkeit der Hatharah wird durch das Bibelwort gestützt (Jeruschalmi Nedarim 111,1; Chagigah I, 8) und die Kompetenz hierzu den ,,Oberen" übertragen, ebenfalls in Anlehnung an das Bibelwort (Jeruschalmi ibidem, Babli Nedarim 78a) als die,,Oberen" gelten ein qualifizierter Einzelrichter oder, in Abwesenheit eines solchen, drei Laien, die einen gewissen Grad von Fachkenntnissen besitzen müssen. (Bechoroth 36b; Themurah 3a). Ob ein gelöbnisartiger Schwur (schebuath bittuj; gleich einem gewöhnlichen Gelöbnis gelöst werden kann, darüber ist ein Streit zwischen den Schammaiten und den Hilleliten; erstere verneinen es, und noch in der Amoräerzeit huldigte Rab Asse dieser Ansicht. (Nedarim 21 b.) Es wurde jedoch nach den Hilleliten entschieden (ibid. 28a), denen sich schon R. Josua angeschlossen hatte, und zwar gleichfalls in Anlehnung an ein Bibelwort (Jeru. Ned. 111,1). Die nachgesuchte Lösung kann gewährt werden, wenn der Gelobende bekennt, inzwischen anderer Gesinnung geworden zu sein, und infolgedessen bereut, das Gelübde überhaupt getan zu haben (charata me'ikkara), was dem Richter die Befugnis gibt, das Gelübde zu ,,entwurzeln", es vom Ursprung an als nie dagewesen zu behandeln (Nazir 21a ff.), oder aber, wenn sich bedrohliche Folgen des Gelübdes zeigen (pethach mimmakom acher); neu entstandeneVerhältnisse (nölad) können jedoch nur dann als Grund des Verlangens angeführt werden, wenn sie nicht außerordentlich sind (schechiach). Man fragte also den Gelobenden, ob er es bedaure, sein Gelübde überhaupt je getan zu haben; wenn er dies nicht bejahen konnte, fragte man ihn, ob er bedrohliche Folgen des Gelübdes befürchte; wenn der Nachweis hierfür erbracht war, konnte dieses gelöst werden. Auch über diesen Punkt herrschte lange Zeit Meinungsunterschied; Rabban Gamliel z. B. (Erubin 64b, Nedarim 77b) und lange nach ihm der be-