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Ost und West · 1914-06-01 · Heft 6 (Juni 1914) · p. Seite 429 - 430

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ost und West
Volume
14 (1914)
Issue
Heft 6 (Juni 1914)
Article
Jüdische Hochzeitsgebräuche im alten Frankfurt
Date
1914-06-01
Page
Seite 429 - 430 (sequence 2)
Language
German
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429 J. B. Levy: Jüdische Hochzeitsgebräuche im alten Frankfurt. 430 setzen, daß er ihr — je nach seinen Vermögens- Verhältnissen — Geschenke aller Art machte, ihr u. a. auch an jedem Sabbat Obst und während der drei Trauerwochen (zwischen dem 17. Tammus und dem 9. Ab) allerhand Gebackenes, Torten, Milchspeisen und dergleichen sandte. — Kam nun die „hohe Zeit" der Hochzeit heran, so durften weder Braut noch' Bräutigam acht Tage vorher das Haus verlassen, wahrscheinlich, um allen Gefahren mögliehst fern zu bleiben. Doch kamen die Freunde zum jungen Ehemann, die Jugendgenossinnen zur jungen Braut, um ihnen durch Kartenspiel, Sang, Tanz und Scherze aller Art die Zeit zu verkürzen. Zwei Tage vor der Hochzeit fand im Hause des Bräutigams das sogenannte ,,Mannesmahr' statt. Zu diesem Feste wurden Rabbiner, Vorn steher, Thoragelehrte, Freunde, männliche Veri wandte und die Trauzeugen eingeladen. — Auch der Freitagabend vor der Hochzeit1) wurde im Hause der Beteiligten durch Darbietung kulii narischer Genüsse in kostbaren Geräten besonn ders festlich begangen. Während die besten Freunde persönlich teilnahmen, wurde anderen Konfekt, dem Rabbiner eine volle Schüssel mit Leckerbissen ins Haus geschickt. — Am letzten Abend vor der Hochzeit sandten Braut und Bräutigam einander feierlichst durch den Rabbiner (Aw beß din) „Siwlaunauß", Ge-i schenke2), unter denen besonders die Gürtel hervorragten, und zwar erhielt der Bräutigam, außer dem Sterbehemd (Sargenes) und einem Gebetmantel (Talis), einen silbernen oder mit silbernen Buckeln besetzten Gurt, während er der zui künftigen Gattin, außer einem mehr oder weniger kostbar ausgestatteten Gebetbuche, meistens einen vergoldeten oder gar, wenn es seine Vermögensverhältnisse gestatteten, einen echt goldenen Gürtel verehrte3). Da jedoch solcher übertriebene Luxus nicht gern gesehen war, wurde er in der ,,Frankfurter jüdischen Kleider-Ordnung", gegeben den 17. Tammus des Jahres 5475, streng verboten4). — Auch an diesem oben bezeichneten Abend, heute Polterabend genannt, 'wurde beim Bräutigam fleißig pokuliert, um damit deutlich zu dokumentieren, daß mit dem Siwlaunauß-Senden noch keine „Anheiligung" der Braut vor sieh gehe, während der Genuß alles Berauschenden kurz vor dem1 *) Dieser Sabbat wurde „Schabbes Spinholtz" genannt. Die Herkunft dieser Bezeichnung ist unklar. 2) Siwlaunauß, wahrscheinlich von ßowal, tragen, gebildet, entsprechend dem Worte Maßo, Geschenk (1. B. M. 43, 34) aus noßo, tragen. — Doch wird das Wort auf das griechische Symbol zurückgeführt, wobei das m ausgefallen wäre. 3) In einigen Frankfurter Familien werden solche Gürtel noch heute bei Trauungen getragen. 4) Es scheint übrigens diese Sitte auch in christlichen Kreisen geherrscht zu haben, worauf zweifellos Schiller in seinem „Lied von der Glocke1' mit den Worten hinweist: „Mit dem Gürtel, mit dem Schleier u. s. w." Trauungsakt verboten war, denn „die Kidduschin eines Berauschten sind ungültig''. So kommt der Hochzeitstag heran. Der junge Ehemann besucht den Morgengottesdienst in Begleitung der Anverwandten und guter Freunde, die junge Frau verbringt den Vor-' mittag in andachtsvollem Gebet. Beide enthalten sich jeglichen Speisegenusses, denn, so sagen die Weisen, der Hochzeitstag ist den Eheschließenden ein ,,Tag der Versöhnung", und „es gibt keine Versöhnung ohne [vorherige Buße". Naht die Stunde der Trauung (Kopulation) — als Tag der Eheschließung wurde mit Vorliebe der Freitag, der sechste Schöpfungstag gewählt, an dem der Mensch ins Dasein gerufen —, so wird die Braut von den befreundeten Frauen geschmückt. Freilich' geht diesem Akt der des Haarabschneidens und Scheitelbedeekens voraus, „denn — so schreibt der Chronist — die verheurathete Juden-Weiber müssen ihre Haare des Hauptes verbergen, dahero sie entweder eine Schlafhaube oder Schleyer tragen oder bey anderem Hauptschmuck mit einem Band auf der Stirn ihre Haare verbergen, welches sie ven unziehret". — Während nun die Braut „frisiert, geflochten" und geschmückt wird, werfen die zum Feste Geladenen ihre Geschenke, meistens! silbernes Hausgerät, „Haussteuer" genannt, in ein bereitstehendes Becken. Die Trauung findet möglichst im Freien, und zwar meistens im Hofe der Synagoge statt. Der Trauhimmel — Chuppah —, von vier Knaben auf Stangen getragen, ist zur Hand. Bräutigam und Braut werden darunter, jener von den Männern, diese von den Frauen, unter dem Klange der Musik, ausgeführt von Geigen-» Spielern "und anderen Künstlern, herbeigeholt, bezeichnenderweise Leizim, d. h. „Spötter", Lustigmacher, Scherzende, genannt, da sie auch durch Scherze aller Art zur Belustigung der „Hochzeiter" beitrugen. Als berühmter Spielmann und Spaßmacher ist noch heute B. Mausche Schweizer, genannt „Mausche Narr", im Gedächtnis einiger Altfrankfurter. Die Hochzeitsmelodie hat sich' bis auf den heutigen Tag erhalten. Chuppah*Melodie <?«/'<t.j.; f+ .v< .TV'«- Unter den fröhlichen Zurufen der zahlreich versammelten Teilnehmer — Boruch habbo — und bei lustigen Gesängen, zu denen besonders auch die bekannte Hen - Melodie aus dem „deutsehen" Kolnidre - Gottesdienst herhalten mußte, wird zuerst der Bräutig*am von den

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