Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 14 (1914)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1914)
- Article
- Zwei jüdische Generationen
- Date
- 1914-06-01
- Page
- Seite 427 - 428 (sequence 3)
- Language
- German
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427 J. B. Levy: Jüdische Hochzeitsgebräuche im alten Frankfurt. 428 Dieses Erziehungssystem hat aber ganz eigenartige Folgen gezeitigt. Schlechteste auf der einen, kleineren Seite; unerwartete auf der anderen, stärkeren. Auf der bösen Seite hat sich eine sittliche Verwahrlosung breit gemacht, die ernste Frauen und Männer längst mit stillem Grauen erfüllte, und auf die man von antisemitischer Seite mit gewohnter heuchlerischer Entrüstung als auf spezifische jüdische Merkmale hinzuweisen sich erdreistet, trotzdem gerade das Verlassen der altjüdischen Zucht und Sitte diesen Zuständen Tür und Tor geöffnet hat. Eine zügellose Genußsucht macht sich nach jeder Richtung hin geltend, die, von gewissen Zentren ausgehend, immer weitere Kreise ergreift. Man hält dieses Treiben für den Ausdruck einer Art Geistesfreiheit und vermeint, sie passe zum „Wesen des modernen Menschen", dessen Devise ist: „Sich ausleben!", und der sich von überkommenen Maximen unabhängig weiß. Solche Symptome der Fäulnis treten immer und überall in Epochen des Ueherganges auf. Man muß sie im Auge behalten, braucht sie aber nicht allzu tragisch zu nehmen. Auf der besseren Seite aber macht sich* den Eltern zum Trotz, eine Bewegung geltend, die gläubige Menschen für einen erneuten Beweis von der Ewigkeit des Judentums halten dürfen. Zunächst hat sich der sehnliche Wunsch der Erwerbsgeneration — Annäherung und Assimilation ans Christentum und seine Bekenner — nicht erfüllt. Die junge Generation blieb — mit verschwindenden Ausnahmen — wieder unter sich. Und ein nicht länger zu verkennender Zug zum Judentume macht sich in ihr geltend. Der Jude hat nun einmal auf die Dauer kein Talent zum Parvenü; er besinnt sich schließlich' immer wieder auf sich selbst und wird wieder er selbst, wenn auch manchmal in äußerlich1 veränderter Form. So ,auch hier: die Taufen in diesen Kreisen haben recht wesentlich' nachgelassen, allenthalben erwacht ein Bemühen, die Tradition zu ehren, die Geschichte und Ethik des Judentums neu kennen zu lernen und wieder, stolz und ehrlich', zu scheinen, was man ist. Und ich habe die feste Ueberzeugung, daß diese Bewegung nur geringer .äußerer Stützen bedarf, um so zu erstarken, daß die nächste Generation über jede Gefahr des Abfalls hinweg ist. Denn das ist eine alte Erfahrung: wenn zwei Generationen Kultur und Judentum nebeinander ausgehalten haben, bleiben sie dauernd beisammen! Aber diese äußeren Hilfen müssen gegeben werden. Wie, bleibt zu bedenken. Es geht jedenfalls nicht an, sich' mit der persönlichen religiösen Pflichterfüllung zu genügen und alle die als verloren zu betrachten, die nicht auf gleicher Höhe stehen. Retten wir, was zu retten ist: denn es ist unendlich viel zu retten. JUDISCHE HOCHZEITSGEBRAUCHE IM ALTEN FRANKFURT. Nach alten Quellen aufgezeichnet von J. B. Levy. In Frankfurt a. M., einer der ältesten jüdischen Gemeinden in Deutschland, haben sich einige merkwürdige Hochzeitsbräuche erhalten, die geschildert zu werden verdienen. Beginnen wir mit dem „Verlöbnis" oder Versprach'Dieses wurde hauptsächlich durch die Eltern des für einander bestimmten Paares vollzogen, die es, im Vereine mit Freunden und Verwandten, übernahmen, die pekuniäre Seite der Frage zu regeln1). Die Konditionen wurden richtig zu Papier gebracht, unterschrieben und von Zeugen gegengezeichnet. Darin wurde auch eine Konventionalstrafe festgelegt für den Fall, daß der Bräutigam etwa vor der Eheschließung zurücktreten wollte, denn — so verrät uns der Chronist — es möchte ,,durch lose Mäuler oder andere Zufälle zwischen den Verlobten einiger Widerwille oder Abneigung entstehen" —. Nach der Bezeichnung für diese Strafe, K'naß, nannte man diesen Akt „K'naßlegung" und die ganze *) Es ist bekannt, daß in früherer Zeit nicht etwa nur die Braut, sondern auch der Bräutigam eine bedungene Summe als Mitgift in die Ehe brachte. Verlobungszeit — als schwebe die etwaige Auflösung immer drohend über den Häupten der Verlobten — „K'naßzeit". — War nun auch dieser Punkt des Kontraktes besprochen und, in getreuer Erhaltung der heute so gern ver-* gessenen Vorschrift, die Verteilung des ,,Zehnten" an die Armen, richtig bestimmt, so wurde mit großem Geräusch der Nachbarschaft dadurch Mitteilung Von dem frohen Ereignis, daß die anwesenden, inzwischen versammelten jungen Leute irdene Töpfe zerbrachen und dabei laut in den Ruf ,,Masel tauw" ausbrachen. Das große Geräusch sollte wohl die bösen Geister vertreiben. Alle Teilnehmenden erhielten einen Trunk und Konfekt, der Rabbiner, der Schreiber des Ehepaktes, sowie die Zeugen (Vorbeter und Synagogendiener) und nächsten Anverwandten Kragen — Halskrausen — und Hemden, wie sie nach damaliger Sitte an den Sabbat- und Festtagen in der Judengasse getragen wurden. — Während der Verlobungszeit, die etwa ein halbes Jahr dauerte, lernten sich die Versprochenen näher kennen, und besonders der Bräutigam suchte sich bei der Braut ins beste Licht dadurch zu