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Ost und West · 1914-02-01 · Heft 2 (Februar 1914) · p. Seite 111 - 112

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Journal
Ost und West
Volume
14 (1914)
Issue
Heft 2 (Februar 1914)
Article
Das Gottesreich
Date
1914-02-01
Page
Seite 111 - 112 (sequence 4)
Language
German
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111 Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hermann Cohen: Das Gottesreich. 112 daß die Bedürfnisse des materiellen Lebens den Pflichten der geistigen Kultur keine Hemmung mehr bereiten dürfen. So wird in unserer Glaubenslehre das soziale Problem in aller seiner Schärfe wohl erkannt und aus dem ethischen Schwerpunkt heraus gelöst. Kann es noch bezweifelt werden, daß dieses messianische Reich, das Gottesreich, der Leitstern der Sittlichkeit für alles natürliche, für alles geschichtliche Dasein der Menschen und der Völker ist? Die Sozialität ist aus der Sozietät entstanden: beide aber setzen nur das Verhältnis von Mensch zu Mensch voraus. — Bei dieser Voraussetzung bleibt das jüdische Denken nicht stehen: ihm ist der Brennpunkt für alle Verhältnisse der Menschen untereinander doch überall'und immer der einzige Gott. Ein Wort, welches der Gesellschaft entspringt, mithin dem bloßen Verhältnis von Mensch zu Mensch, ein solches Wort könnte unser religiöses Gefühl für Staat und Gesellschaft nicht befruchten. Unser religiöses Denken und Fühlen bewegt im letzten Grunde beständig der Gedanke, der Glaube an das Gottesreich als den Zweck der Weltgeschichte, den kein Zeitalter und keine Verirrung vereiteln und vernichten kann. Unsere Ethik ist sozial, weil und sofern sie messianisch ist. Und die Bezugnahme unserer Ethik auf das soziale Leben ist begründet in der Urkraft, welche das Gottesreich über alles Tun und Streben des Juden ausstrahlt. So erklärt sich auch die rabbinische Bestimmung, daß bei dem Ausrufen des Bekenntnisspruches „Höre, Israel" im einzigen Gotte zugleich mitgefühlt werden soll der Wille zur Hingabe des Lebens an ihn. Und diese Hingabe muß nicht allein die des Martyriums sein, sondern ebenso innig die Durchdringung aller menschlichen Aufgaben und Geschicke mit dem Gedanken: Gott und sein Reich. ZUR GESCHICHTE DES CHI Von Dr. S. M. M Durch die neue Besetzung des englischen Chief- Rabbinats und durch die der Wahl des Herrn Dr. Hertz vorausgegangenen Streitigkeiten innerhalb der englischen Judenheit ist die Oeffentlichkeit wieder auf eine jüdische Institution aufmerksam gemacht worden, die in der ganzen Diaspora nicht ihresgleichen hat. Das englische Chief-Rabbinat ist nicht sowohl die religiöse, als vielmehr die soziale und politische Vertretung der englischen Judenheit und erinnert vielfach an die einstige Institution des Resch Galuta. Dem traditionellen religiösen Judentum ist eigentlich die episkopale Idee fremd. Nach jüdischem Recht ist jeder Rabbiner seinem Kollegen an Rang gleich. Das System einer Subordination kennt das Judentum, im Gegensatz zum Katholizismus, nicht. Selbst die Auslegung des Gesetzes wird nach talmudischem Recht nicht von der Autorität, sondern von der ekklesiatischen Majorität bestimmt. ,,Kein Gerichtshof kann das Urteil eines anderen Gerichtshofes anullieren, es sei denn, dass der zweite Gerichtshof nicht nur an Weisheit, sondern auch an Zahl der Mitglieder überlegen ist," heisst es im Talmud. Trotzdem hat sich gerade im konservativen englischen Judentum eine Institution erhalten, die theoretisch dem jüdischen Geist fremd ist. Diese Erscheinung ist teilweise durch das englisch-religiöse Milieu zu erklären. Die herrschende Kirche in England hat die ganze episkopale Ordnung der katholischen Kirche beibehalten; sie hat ein religiöses Oberhaupt, das auch zugleich ihr soziales und politisches Oberhaupt ist, in der Person des Erzbischofs von Canterbury, der den Titel Primate of All-England führt, und infolge seiner hohen kirchlichen Würde mit Grace (Durchlaucht) angesprochen wird. iF-RABBINATS IN ENGLAND. lamed London. In der höfischen Rangordnung nimmt er etwa die Stellung eines Herzogs ein und hat bei offiziellen Anlässen Sitz und Stellung nächst der königlichen Familie. Dieses Oberhaupt der englischen Hochkirche ist aber weder der bedeutendste englische Theologe, noch ein grosser Gelehrter. Was man von ihm in erster Reihe verlangt, ist Fähigkeit zum Repräsentieren, diplomatische Klugheit und die Qualitäten eines Führers. Die gleichen Ansprüche stellt die englische Judenheit an ihren Chief-Rabbi, weil in England jede religiöse Gruppe oft nach ihrem, offiziellen Oberhaupt beurteilt wird, und das religiöse Oberhaupt allein der anerkannte Gesandte seiner Gemeinde bei der Gesellschaft und bei dem Staate ist. Die Institution des Chief-Rabbinats ist aber nicht allein eine Nachahmung der englischen Kirche, sondern hat sich gleich allen höheren sozialen Gebilden geschichtlich entwickelt. Diese Entwicklung war durch eine Reihe von Zufällen und Ereignissen bestimmt, durch welche sie mehr befestigt wurde, als durch das Beispiel der englischen Kirchenorganisation. — Bevor ich zur Darstellung der eigentlichen Geschichte des Chief-Rabbinates, wie es die sogenannten aschkenasischen Juden ausgebildet haben, übergehe, muss ich daher auf die angedeuteten Zufälle und Ereignisse, die sich später zur eigentlichen Grundlage dieser Institution verdichtet haben, kurz hinweisen. Um die Mitte des siebzehnten Jahrhunderts setzte die jüdische Einwanderung in England ein. Die ersten Emigranten waren aber keine armen, abgerissenen Juden, sondern sephardische Grosskaufleute aus den Handelszentren Italiens und auch aus Holland, die

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