Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 14 (1914)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1914)
- Article
- Ein denkwürdiges Dokument
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 49 - 50 (sequence 3)
- Language
- German
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49 Ein denkwürdiges Dokume.it. 50 habe und Maßregeln gegen alle erdes Oberstleutnant Iwanoff bestätigen und Kosagriff, die ihren Standpunkt nicht tschenkos Geständnis seiner meineidig abgegebenen teilten; dieser Zeuge wird auch den Standpunkt Aussagen bezeugen." EIN EPILOG ZUM BEILIS-PROZESS. Von Nicolai Krassowsky. Im Zusammenhang mit dem Auftreten Schulgins wird man sich der Haltung des oben erwähnten Zeugen Krassowsky entsinnen, der nicht wenig ,zur Freisprechung des Beilis beigetragen hatte. Herr Krassowsky ist bekanntlich jener in ganz Rußland berühmte Detektiv, der von der Regierung ursprünglich mit der Untersuchung der Mörderspur in ihrem Sinne betraut worden war. Als der Gang seiner eigenen unparteiischen Nachforschungen ihn weitab von Beilis mitten in die verbrecherische Umgebung der Wera Tscheberjakoff führte und er als ehrlicher Wahrheitssucher seine objektiven Schlußfolgerungen der Justizbehörde mitteilte, erntete er keinen Dank, sondern eine scharfe Zurechtweisung, und als er ein festes Rückgrat zeigte, eine Maßregelung. Die Anklagebehörde, die in seinem Material den vollständigen Zusammenbruch der Ritualmordlegende erblickte, setzte, anstatt dieses Material zu prüfen, Krassowsky selbst auf die Anklagebank, indem sie plötzlich in seinem Verhalten angebliche Verstöße gegen die Dienstordnung entdeckte. Der Prozeß endete indessen mit einem glänzenden Freispruch. Da Herr Krassowsky als der beste Kenner dieser verwickelten Affäre gilt, haben wir ihn ersucht, sich über den bevorstehenden Schulgin-Prozess in „Ost und West" zu äußern, und bringen nachfolgend das Schreiben, das er an uns in liebenswürdiger Weise gerichtet hat. (Die Redaktion.) Die Affäre Schulgins ist nicht etwa eine selbständig entstandene Anklage gegen einen Herausgeber wegen Uebertretung des Preßgesetzes, sondern eine natürliche Fortsetzung der dunklen Beilisaffäre, deren Krone und Vollendung. Gerade in der Schulgin-Sache sind, wie in einem Brennspiegel, all jene geheimen Künste vereint, die den ganzen Mechanismus der Beilisaffäre in Bewegung gesetzt hatten. Noch zur Zeit der Vorerhebungen in Sachen des Mordes an dem Knaben Jutschinsky, als ich von der offiziellen Stelle die Aufforderung erhielt, die Mörder zu suchen, damals, als von Beilis noch gar nicht die Rede war, fiel mir die seltsame Art der Voruntersuchung lebhaft auf, die sich ausschließlich in der Richtung einer Ritualmordenthüllung bewegte, anstatt den _______________ deutlichen Spuren nachzugehen, die geradeaus in die Diebesspelunke der Tschebariak führten. Alle meine Berichte, die auf unzweideutige Beweise der Teilnahme einer Verbrecherbande fußten, begegneten einem und demselben stereotypen Bescheid: „Hier liegt ein Ritualmord vor''. An der Voruntersuchung, die nach dem Gesetze Privatpersonen gegenüber geheim zu halten ist, waren Mitglieder der reaktionären Partei beteiligt, die die Ergebnisse nach der ihnen genehmen Richtung lenkten. Ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich es ausspreche, daß nicht der Untersuchungsrichter, sondern jene Privatpersonen allein die eigentlichen, mit allen Vollmachten versehenen Lenker der Vor- \* y / Nicolai Krassowsky. Ehemaliger Chef der Kiewer Geheimpolizei. Untersuchung waren. Als ich angesichts dieser Verhältnisse die ganze Unfruchtbarkeit meiner Arbeit eingesehen hatte — da man nicht die Lösung des Rätsels, sondern einen mit Vorbedacht bestimmten Täter suchte — gab ich meine Vollmachten im selben Augenblick zurück, in dem Beilis verhaftet wurde. Es ist wichtig, zu bemerken, daß der Untersuchungsrichter angesichts des völligen Versagens aller Indizien, es ablehnte, gegen Beilis eine Anklage zu erheben, woraufhin seine Verhaftung auf eine schriftliche Anordnung der Staatsanwaltschaft hin vorgenommen wurde, und zwar nicht etwa durch Justizbeamte, sondern durch die Gendarmeriepolizei, die bei uns bekanntlich nur auf dem Gebiete politischer Verbrechen in ______Funktion zu treten pflegt. Ich kehrte zu meinem Amtssitz zurück — und drei Monate später wurde ich endgültig entlassen. Ich begriff sehr wohl, daß aus Anlaß meiner Entlassung lediglich meine selbständige Ansicht in der Beilisaffäre diente, und beschloß daher, die volle Berechtigung dieser Ansicht zu beweisen. Im Laufe voller sechs Monate recherchierte ich energisch und das Resultat war die Erlangung unzweifelhafter Indizien über die Schuld der obenerwähnten Bande. Drei Tage wurde ich durch den Untersuchungsrichter über die von mir gewonnenen Indizien inquiriert, am vierten Tage wurde ich verhaftet und gefangen gesetzt, da man in meiner amtlichen Tätigkeit plötzlich eine angebliche Gesetzes-