Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 14 (1914)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1914)
- Article
- Ein denkwürdiges Dokument
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 47 - 48 (sequence 2)
- Language
- German
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47 Ein denkwürdiges Dokument. 48 Diebe an der Ermordung des Knaben Juschtschinsky. Insbesondere berichtete der Oberstleutnant Iwanoff dem Staatsanwalt Tschaplinsky über das Geständnis des Zeugen Kosatschenko, falsche, Beilis schwer belastende Aussagen gemacht zu haben. Trotzdem hat Tschaplinsky diese falsche Aussage verwertet und seine Anklage gegen Beilis auf sie begründet. Der Oberstleutnant Pawel Iwanoff-Kiew wird bestätigen, daß er wiederholt dem Staatsanwalt Tschaplinsky über den Mangel an Beweisen für das Vorliegen eines Ritualmordes berichtet habe, gleichwie über das Geständnis des Zeugen Kosatschenko, zuerst falsch ausgesagt zu haben; desgleichen über die gegen die Tscheberjak vorliegenden Verdachtsmomente. Tschaplinsky setzte sich jedoch überdiese Tatsachen einfach hinwegundbestanddarauf, daß die Untersuchung ausschließlich im Sinne des Ritualmordes geführt wird. 5. Der Untersuchungsrichter für besondere wichtige Angelegenheiten bei der Kiewer Strafkammer, Herr Wassiliy Fenenko - Kiew, wird bezeugen, erstens, daß er selbst keine genügende Unterlagen zu r Anklageerhebung gegen Beilis gefunden und sie lediglich auf Befehl der vorgesetzten Anklagebehörden veranlaßt habe; daß er, zweitens, auf Anklageerhebung gegen die des Mordes dringend verdächtige Vera Tscheberjak bestanden habe, daß ihm aber die Bearbeitung der Sache anders als im Sinne des Ritualmordes ausdrücklich untersagt worden sei. Drittens habe der Oberstleutnant Iwanoff ihm, Fenenko, gegenüber wiederholt von falschen Aussagen der Belastungszeugen, darunter des Kosatschenko, gesprochen, und daß er, Iwanoff, dasselbe einige Male auch gegenüber Tschaplinsky und D. Pichno geäußert habe. 6., 7., 8. Die Zeugen Michail Trifanoff, Konstantin Iwanoff und Pawel Manuiloff, Kiew, werden bekunden, daß der Oberstleutnant Iwanoff der Redaktion des „Kiewljanin" Aufklärungen habe zugehen lassen, denen zufolge die Ritualmordversion nicht nur keine Bestätigung gefunden habe, sondern durch die Ergebnisse der Untersuchung direkt widerlegt worden sei, daß als die des Mordes Schuldigen die Tscheberjak und ihr Anhang erscheinen, und daß die Staatsanwaltschaft, trotz seiner Berichte, hartnäckig auf der Version des Ritualmordes beharre; überdies werde der Zeuge Trifanoff bekunden, daß Tschaplinsky selbst in einem Gespräch mit ihm bekundet habe, ihm liege vor allem daran, das Vorhandensein des Blutrituals bei den Juden nachzuweisen, gegen Beilis habe er nichts und werde sich so gar im Falle seiner Freisprechung freuen; Oberstleutnant Iwanoff habe Herrn Trifanoff genau darüber unterrichtet, auf welche Weise er den. Meineid des Zeugen Kosatschenko festgestellt hatte, der seinerzeit als Agent Iwanoffs Beilis auf die Spur gesetzt worden war. Der Zeuge Manuiloff, der in seiner Eigenschaft als Polizeiberichterstatter des „Kiewljanin" mit vielen Polizeibeamten persönlich bekannt war, wird bekunden, daß unter ihnen die unerschütterliche Ueberzeugung herrschte, daß einen jeden von ihnen das Schicksal Krassowskys oder Mistschucks (diese beiden ehrenhaften Beamten, die den Ritualmordschwindel Tschaplinskys nicht mitmachen wollten, sind aus dem Staatsdienst entlassen worden. — D. Red.) ereilen würde, sobald er nur bei seinem Vorgehen von der Ritualmordversion einen Schritt abweichen wollte. Der Zeuge Wladimir Talberg-Kiew wird bestätigen, daß der Oberstleutnant Iwanoff ihm gegenüber die Haltlosigkeit der Anklage gegen Beilis konstatiert hat; und daß er, Talberg, sich verschiedentlich in diesem Sinne mit D. Pichno unterhalten hat, der seinerseits über die Vorgänge bei der Justizbehörde orientiert war, und die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft in der Beilis-Affäre scharf verurteilte. (Professor D. U. Pichno, der kurz vor dem Beilis-Prozeß verstorbene Schwiegervater von Schulgin, war einer der hervorragendsten konservativ-antisemitischen Duma-Abgeordneten und Herausgeber des jetzt von Schulgin geleiteten „Kiewljanin". Er war unter seinen Parteigenossen der Einzige, der für die Unschuld Beilis7 öffentlich eingetreten ist und den Mißbrauch der Ritualmordlegende zu politischen Zwecken als eine Schande für sein Vaterland bezeichnete. An seinem Sterbebett hat ihm Schulgin gelobt, in den Wegen des von ihm hochverehrten Pichno zu wandeln und speziell den von Pichno im Falle Beilis begonnenen Kampf gegen die Lüge und Ungerechtigkeit fortzusetzen. In seinem ersten von der Regierung beschlagnahmten Artikel erzählt Schulgin diese Tatsache und fügt hinzu, daß ihn keine Macht der Welt von diesem Kampfe zurückhalten werde. — D. Red.) 10. Der Zeuge Professor Alexander Bilimowitsch- Kiew (einer der eifrigsten Nationalisten und Antisemiten. — D. Red.) wird bekunden, daß der Untersuchungsrichter, der im Landkreis Skwirsk Zeugen in Sachen Krassowsky zu vernehmen hatte, von seiner vorgesetzten Behörde auf die Notwendigkeit dringend hingewiesen wurde, von diesen Zeugen unter allen Umständen Aussagen zuungunsten Krassowskys zu erlangen. Wegen des Zusammenhanges der gegen Krassowsky eingeleiteten Untersuchung mit der Beilis-Affäre, sei dem Kiewer Staatsanwalt daran gelegen, Krassowsky um jeden Preiszu diskreditieren. 11. Der Zeuge Nicolai Krassowsky (der gewesene Chef der Kiewer Geheimpolizei. — Die Red.) wird bekunden, daß die Staatsanwaltschaft mit aller Entschiedenheit eine Untersuchung der Beilis-Affäre ausdrücklich im Sinne des Ritualmordes gefordert