Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1910)
- Article
- Die Israeliten in Russland
- Date
- 1910-10-01
- Page
- Seite 691 - 692 (sequence 2)
- Language
- German
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691 Mitteilungen der Alliänce Israelite Universelle: Die Israeliten in Russland. 692 aus Mangel an praktischen Aerzten nicht entbehrlich ist. Das liberale Element in der russischen Kammer ist jedoch der Meinung, dass die missliche Lage der Juden nicht allein für diese selbst, sondern auch für das Land eine schwere Schädigung bedeutet. In der Aufhebung des Wohngebiets, in dem mehr als vier Millionen Menschen zusammengedrängt leben, erblickt die Linke das einzig mögliche Mittel, dem traurigen Zustand zu begegnen. Sie unterbreitete der Duma unter dem 31. Mai einen Gesetzentwurf, der die Aufhebungdes Ansiedlungsgebiets fordert. Der Entwurf, der awahrscheinlich in der nächsten Session zur Beratung kommt, trägt die Unterschrift von 166 Abgeordneten, die zum grössten Teil den linken Fraktionen angehören; eine gewisse Anzahl sind Oktobristen. Der Gesetzentwurf lautet: Der Minister des Innern hat der Duma einen Gesetzentwurf über die Unverletzlichkeit der Person eingebracht, der in seinem Artikel 15 folgende Bestimmung enthält: „Niemand soll in seinem Recht, sich einen Wohnsitz zu wählen oder den Wohnsitz zu wechseln, beschränkt werden, mit Ausnahme der vom Gesetz vorgesehenen Fälle." Aus diesem letzten Vorbehalt geht hervor, dass alle einschränkenden Bestimmungen über das Wohnrecht in Kraft bleiben, selbst dann, wenn das Gesetz über die Unverletzlichkeit der Person angenommen werden sollte. Diese Einschränkungen stehen im Gegensatz zu dem Geist des kaiserlichen Manifestes vom 30. Oktober; sie erklären eine Bevölkerung von sechs Millionen Seelen für vogelfrei. Der Widersinn einer solchen Sachlage konnte der Aufmerksamkeit, der Regierung nicht entgehen. In der erklärenden Abhandlung des Ministers des Innern über das Gesetz von der Unverletzlichkeit der Person ist gesagt, dass die Unterkommission, nachdem sie über die Frage der Wohnrechtsbeschränkungen der Juden beraten hat, zu der Auffassung gekommen ist, dass nicht die Regierung, sondern die Volksvertreter berufen seien, die ersten Schritte für die Abschaffung jener Einschränkungen zu tun. In Anbetracht: dass die Beibehaltung eines besonderen Wohngebiets für die Israeliten eine schwere Ungerechtigkeit bedeutet gegenüber einer Bevölkerung von sechs Millionen Menschen, die die gleichen Staatslasten zu tragen haben wie die übrige Bevölkerung; dass diese Sachlage mit dem Geist des kaiserlichen Manifestes vom 30. Oktober und mit den Hauptgrundsätzen eines Staats in Widerspruch steht; * i dass solche Bestimmung,'moralisch die demütigendste von allen'aie die gewaltsame Beschränkung der Arbeitsfreiheit für eine ungeheure Masse von Bürgern bedeutet, dem Staat direkten Schaden zufügt; dass das im Anfang seiner wirtschaftlichen Entwicklung stehende Land ein Interesse daran hat, dass alle seine Bürger ohne Unterschied des Glaubens und der Nationalität an ihrer kaufmännischen und industriellen Entwicklung arbeiten können, ohne dass ihnen ein künstliches geographisches Hindernis in den Weg gelegt werde; dass die Existenz des Ansiedlungsgebiets und die Anstrengungen der Juden, aus ihm herauszukommen, zur Demoralisation der Verwaltungsbeamten beiträgt, die diese Einschränkungsgesetze benutzen, um aus der israelitischen Bevölkerung unerlaubten Vorteil zu ziehen; dass endlich die Tatsache, dass ein Gebiet existiert, in das die Juden verbannt sind, in den Geist der russischen Massen die Ueberzeugung einpflanzt, die gegen eine ganze Bevölkerungsschicht ergriffenen Bedrückungsmassnahmen seien gesetzmässig; schlagen die Unterzeichneten der Reichsduma die Annahme folgenden Gesetzentwurfs vor: Alle Bestimmungen, die den Juden die freie Wahl ihres Wohnsitzes oder dessen Wechsel untersagen, sind abzuschaffen. Folgen die'Unterschriften. Wird dieser Entwurf in der Duma eine Majorität zusammenbringen? Das ist mehr als zweifelhaft. Und wenn ihn selbst die Kammer annähme, würde die Exekutivgewalt ihn genehmigen? Bei dem gegenwärtigen Zustand der Dinge, und in Anbetracht der systematischen Bedrückungen, denen die Juden Russlands täglich ausgesetzt sind, wird man sich über die Massnahmen der Regierung keine allzugrossen Illusionen machen brauchen. Es vergeht kaum eine Woche, ohne die unerträglichsten Bedrückungen, die gehässigsten Angriffe auf die Rechte der Person. Man verbietet den Juden den Aufenthalt in Bädern und Sommerfrischen; die Aufenthaltserlaubnis, die man ihnen früher gewährt hatte, widerruft man mit der Begründung, dass sie nur provisorische Gültigkeit hätte. Die Regierung lässt in ihren offiziösen Organen die beunruhigenden Nachrichten, die von der ausländischen Presse weiter verbreitet werden, dementieren. Aber die Tatsachen widersprechen diesen trügerischen Angaben. Wir lassen hier im Auszug den Brief einer angesehenen Moskauer Persönlichkeit folgen: „Eine der neuesten, gegen die Juden gerichteten Bedrückungen sei hier angeführt. Während nach den Bestimmungen über das Aufenthaltsrecht der Juden die Kaufleute erster Gilde das Recht haben, überall im Reich zu wohnen, hat man den in Petersburg lebenden Kaufleuten dieser Kategorie die Aufenthaltsgenehmigung in Moskau versagt. Sie dürfen höchstens einige Wochen sich aufhalten, aber sie haben nicht das Recht, sich mit ihren Familien niederzulassen. Aus diesem Grund erhielten 200 Familien im vergangenen Jahr den Befehl, Moskau zu verlassen. Die Geschäftswelt dieser Stadt, ihre bevollmächtigten Vertreter und besonders die Börsenkomitees intervenierten bei den Behörden, um die das wirtschaftliche Leben schwer schädigende Massnahme rückgängig zu machen. Der Zar erliess darauf ein Edikt,' in dem er den in Moskau leb enden, israelitischen Kaufleuten erster Gilde das Recht zustand, dort zu verbleiben, andrerseits aber anordnete, dass diese wohlwollende Massregel sich nicht auf die erstrecken solle, die sich künftig in Moskau ansiedeln wollen. Die Verwaltungsbehörde nahm von dem kaiserlichen Ukas keinerlei Notiz. Nach einer erneuten Prüfung der Verhältnisse der Moskauer Juden traf sie die Entscheidung, dass von 260 Familien, die die Aufenthaltserlaubnis erhalten hatten, 70 nicht in die Liste der Einwohner aufgenommen wurden und demnach die^ Stadt verlassen mussten. Die Grausamkeit der Behörden wird noch durch folgende Tatsache gekennzeichnet: die jüdischen Zahnärztinnen, Apothekerinnen usw. hatten bis jetzt'