Mannheim
Compact Memory

Ost und West · 1910-08-01 · Heft 8-9 (August-September 1910) · p. Seite 563 - 564

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ost und West
Volume
10 (1910)
Issue
Heft 8-9 (August-September 1910)
Article
Die Märtyrer von Berlin
Date
1910-08-01
Page
Seite 563 - 564 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2583875-2583993-2584002-2595250--10801-2595398
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

563 B. Samuel: Die Märtyrer von Berlin. 564 Leib als blutlos, das Blut als vergossen, erscheinen. Diesen Volksglauben unterstützte die häufige Erscheinung, dass eine Hostie tatsächlich Blut zu schwitzen schien; es bildete sich nämlich an dem geweihten Brot, wenn es längere Zeit lag, ein Pilz, dessen Saft die rote Farbe des Blutes hatte. Heutzutage ist dieser Glaube völlig ausgestorben, aber im Mittelalter bis über das Zeitalter der Reformation hinaus war er sehr verbreitet und sehr wirksam, nicht nur unter den heissblütigen und phantasievollen Völkern des Südens, sondern auch im deutschen Norden. In dem der Mark Brandenburg benachbarten Mecklenburg ereigneten sich zu mehreren Malen Wunder, die gewissen Orten ein bedeutendes Ansehen verliehen. (Lisch, in „Jahrbücher des Vereins für meckl. Gesch." 1847). Doch erlangte kein Wunder so grosses Ansehen, als das „Heilige Blut", das wiederholt Gegenstand abergläubischer Verehrung, das Ziel weiter und häufiger Wallfahrten und dadurch eine reiche Erwerbsquelle für die Geistlichkeit und die Bevölkerung wurde. Zuerst geschah im Jahr 1201 ein Wunder zu Doberan durch einen Hirten, der eine Hostie im Mund bei sich behalten und zum Schutz seiner Herde in seinem? Hirtenstab verwahrt hatte. Doberan wurde hierdurch auf längere Zeit ein besuchter Wallfahrtsort; bald aber lief ihm der Bischofssitz Schwerin den Rang ab. Der berühmte Graf Heinrich I. von Schwerin brachte von seinem Kreuzzug im Jahr 1220 aus Jerusalem einen Jaspis mit, der einen Tropfen des wirklichen Blutes Christi enthielt. Vom Jahr 1222 ^^^^^^^^hh '^^ftHnjfl -JA T^v.:--' JH HfflViS S-^BBt^^^M^H jr-^r_Nt~ ■ KMBnBB BENNO BECKER. Landschaft. bis zur Reformation erhielt sich die Verehrung dieses Heiligen Blutes, däs im] Dom zu Schwerin aufbewahrt wurde, im vorzüglichen Ansehen. Nun ist nichts natürlicher, als dass der Mensch seinen eignen lebhaften Glauben auch beim andern voraussetzt. Den mittelalterlichen Christen, die von der leiblichen Anwesenheit Christi in der geweihten Hostie fest überzeugt waren, lag nichts ferner, als anzunehmen, die Juden könnten dies bezweifeln; und da sie überzeugt waren, dass die Juden auf nichts so sehr brannten, als darauf, ihren Hass wider Christum täglich von neuem zu befriedigen und ihn immer wieder dem martervöÜen Tod am Kreuz zu unterwerfen, so wäre es unnatürlich gewesen, wenn sie den Juden nicht die unwiderstehliche Lust zugemutet hätten, sich geweihte Hostien zu verschaffen, um an ihnen ihre bösen Lüste zu kühlen. Und wenn erst zu diesem Glauben sich ein materielles Interesse gesellte, das ihn vorteilhaft erscheinen Hess, so wurde er zur Gewissheit. Das Bewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstanalyse waren im Mittelalter zu unentwickelt, und es wäre ungerecht, wenigstens was die Masse anbetrifft, von einer geflissentlichen und bewussten falschen Anschuldigung und Verleumdung zu sprechen. Man suggerierte sich noch viel leichter als heute, was man zu glauben wünschte, was zu glauben frommte und nützlich war. Darum erhob man im Jahr 1325 gegen die Juden von Krakow und im Jahr 1330 gegen die von Güstrow, in Mecklenburg die Anklage, dass, sie sich eine Hostie verschafft und durch- ' stochen hätten, worauf denn die Hostie Blut vergossen und hei ihrer Wiederauffindung durch ihre Blutflecken (nämlich den rötlichen Saft des oben genannten Pilzes) Klage erhoben hätte. Im Jahr 1330 musste die ganze Judenschaft von Güstrow auf den Holzstoss wandern. Dem Heiligen Blut von Güstrow wurden mehrere Kapellen errichtet, gleichwohl erlangte es kein bedeutendes Ansehen. Viel besser erging es dem Heiligen Blut von Sternb e r g in Mecklenburg, dessen Heiligwerdung im Jahr 1492 fünfundzwanzig jüdische Männer und zwei Frauen auf den Scheiterhaufen brachte. Dieser|Prozess kann als Vorläufer des Berliner von 1510 betrachtet werden und steht mit ihm in innigem Zusammenhang. Bevor wir diesen Prozess schildern, wollen wir noch kurz, die Geschichte des Wilsnacker Wunderblutes erzählen, da sie ein klares Licht auf diesen für die Juden verhängnisvollen mittelalterlichen Volksglauben wirft. Zu Wilsnack, einem Dörfchen in der Mark Brandenburg, wurde am 16. August 1383die Kirche niedergebrannt. Der Priester Johannes fand nach einer Reihe von merkwürdigen Wunderzeichen am 24. August drei konsekrierte Hostien, die er mitverbrannt wähnte, ganz unversehrt, „nur am Rande etwas angesengt, und in der Mitte einer jeden zeigte sich etwas, wie ein Blutstropfen". (Oberpfarrer Ernst Breest: „Das Wunderblut von Wilsnack." Märkische Forschungen, Bd. 16.) Es geschahen noch weitere Wunder, worauf denn die ständige Anbetung des Heiligen Blutes zu Wilsnack eingesetzt wurde. Es wurde vivificum sacramentum genannt. Seine Anzieh- MUENCHEN.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.