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Ost und West · 1910-08-01 · Heft 8-9 (August-September 1910) · p. Seite 527 - 528

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Journal
Ost und West
Volume
10 (1910)
Issue
Heft 8-9 (August-September 1910)
Article
Das Beerdigungswesen in der Wiener israelitischen Kultusgemeinde
Date
1910-08-01
Page
Seite 527 - 528 (sequence 1)
Language
German
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527 528 DAS BEERDIOUNGSWESEN IN DER WIENER ISRAELITISCHEN KULTUSGEMEINDE. Von Siegmund Husserl. Die Organisation der Verwaltung. "Wie in den meisten jüdischen Gemeinden war auch in Wien seit jeher die Beerdigung der Verstorbenen und die damit verbundene Verwaltung der Friedhöfe Aufgabe der Chewra Kadischa. Bis zu dem im Jahr 1792 erfolgten Neubau des Spitales war sie ausschliesslich und selbständig hiezu berufen; von diesem Zeitpunkt bis zum Jahr 1850 wurden diese Agenden unter ihrer Leitung vom jeweiligen Spitals Verwalter besorgt, wobei jedoch stets die „Vertreter" für die Einhaltung der gesetzlichen Normen den Behörden gegenüber verantwortlich waren. Die immer mehr überhandnehmende willkürliche Bestimmung der Leichentaxen seitens untergeordneter Organe veranlasste den Vorstand der Chewra Kadischa im Jahr 1850 den Vertretern vorzuschlagen, die Verwaltung des Leichenhofes von der des Spitales zu trennen, ein eigenes Leichenhofamt zu errichten und eine Friedhofsordnung festzusetzen. Die Vertreter erteüten hiezu ihre Zustimmung und genehmigten Ende 1852 den hinsichtlich der letzteren vorgelegten Entwurf. Seit der sodann am 1. Januar 1853 erfolgten Aktivierung des Leichenhofamtes wurde die Gebahrung des Beerdigungswesens separat verrechnet, ein diesbezüglicher Ausweis alljährlich seitens der Chewra Kadischa den Vertretern vorgelegt und ein etwaiger Ueberschuss — was allerdings selten der Fall war — an die Gemeindekasse angeführt. Dies blieb so bis zum Jahr 1879.. Aus Anlass der in diesem Jahr erfolgten Eröffnung der israelitischen Abteilung des Zentralfriedhofes beschloss der Kultus-Vorstand, „dass die Friedhofsangelegenheiten wohl weiterhin von der Chewra Kadischa zu versehen seien, dass dies in Zukunft jedoch derart stattzufinden habe, dass die Verwaltung einer Sektion derselben, deren Mitglieder vom Kultus-Vorstand gewählt werden, zu übertragen sei". Da in diese Sektion überwiegend solche Mitglieder der Chewra Kadischa berufen wurden, welche gleichzeitig dem Kultus-Vorstand angehörten, wurde mit ihrer Aktivierung die Leitung der Beerdigungsagenden dem Wesen nach der bis dahin mass' gebenden Einflussnahme der Chewra Kadischa. entzogen. Diese Sektion, welche später die Bezeichnung „Leichenhof-Komite" erhielt, führte die Agenden fortan völlig selbständig. Durch eine gleichzeitig eingeführte neue Friedhofsordnung ergab sich dann auch von selbst die Notwendigkeit, die ganze Gebahrung in der Gemeiridekasse zu konzentrieren. Einer Anregung des Vize-Präsidenten Morirz Ritter von Borkenau, die Leitung des Friedhofwesens durch die Gemeinde auch äusserlich zum Ausdruck zu bringen nachkommend, beschloss der Kultus-Vorstand, ab Mai 1884 Nachdruck verboten. sämtliche .Friedhofsagenden in die Verwaltung der Gemeinde zu übernehmen und diese einem aus acht Mitgliedern bestehenden Komite zu übertragen; fünf derselben, die jedoch dem Vorstand der Chewra Kadischa nicht angehören durften, sollte der Kultusvorstand alljährlich aus seiner Mitte wählen, die restlichen drei die Chewra Kadischa alljährlich delegieren. Letzteren wurde jedoch in allen finanziellen Angelegenheiten nur eine beratende Stimme zuerkannt. Seit diesem Zeitpunkt führt das ehemalige „Leichenhofamt" entsprechend dem geänderten Titel des jVerwaltungs-Komites die Bezeichnung „Friedhofamt". In dem derzeit zu Recht gestehenden im Jahr[1896 sanktionierten Gemeinde-Statut wurde sodann die Verpflichtung der Gemeinde, für eine dem Ritus entsprechende Beerdigung der Verstorbenen, für die Erhaltung eines Friedhofes, sowie für die Unantastbarkeit bestandener und aufgelassener israelitischer Friedhöfe Sorge zu tragen, normiert. Wenn auch das zur Verwaltung dieser Agenden berufene Komite seinen Titel mittlerweile wiederholt geändert hat, es bildete später eine Sektion und ist derzeit eine Kommission des Vorstandes, hat sich diese Organisation doch bewährt und wurde seither unverändert belassen. i^en Beratungen dieser Kommission werden in der Regel auch Delegierte einzelner Bezirks-Kommissionen, sowie sämtlicher bestehenden Chewra Kadischa Vereinen zugezogen. Die Friedhöfe. Die israelitische Kultusgemeinde in Wien besitzt de rzert iunf Friedhöfe nach der Dauer ihres Bestandes in Wien IX. Bezirk Seegasse „ XVIII. „ Währing Semperstrasse „ XI. „ Zentralfriedhof israel. Abteilung „ XXI. „ Floridsdorf (Leopoldau) Deutsch -Waram Floridsdorf Umgebung. Die Errichtung der zwei erstgenannten Friedhöfe fällt in die Zeit tiefster Erniedrigung und unsäglicher Leiden unserer Vorfahren; ihr weiteres Schicksal führt uns das Ringen unserer Voreitern vorerst für eine gesicherte Rechtsstellung [sodann für die Erlangung des vollen ungeschmälerten Bürgerrechtes im Staate vor. ja) Der Friedhof in der Seeg[asse. Obwohl die Gründung [und das weitere Schicksal des Friedhofes in der Seegasse mit der Geschichte unserer Gemeinde auf das innigste verknüpft ist, versagen doch bedauerlicherweise die uns in letzterer Hinsicnt zu Gebote stehenden Quellen, wenn^die Frage nach dem ['Zeitpunkt; seiner Gründung beantwortet werden soll.

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