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Ost und West · 1910-08-01 · Heft 8-9 (August-September 1910) · p. Seite 523 - 524

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Journal
Ost und West
Volume
10 (1910)
Issue
Heft 8-9 (August-September 1910)
Article
Das Steuerwesen der Wiener Kultusgemeinde
Date
1910-08-01
Page
Seite 523 - 524 (sequence 3)
Language
German
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523 Max Frank: Das Steuerwesen der Wiener Kultusgemeinde. 524 Die angeführten Tatsachen lassen erkennen, mit welchen ungeheueren Schwierigkeiten die Verwaltung der Wiener Kultusgemeinde zu kämpfen hat, und es ist ihr sicher als Verdienst anzurechnen, wenn sie trotzdem mit Stolz von sich behaupten kann, dass ihre sozialen und charitativen Einrichtungen mustergültig sind und den Vergleich mit jeder anderen Gemeinde aushalten können. Ihr Krankenhaus erfreut sich eines Weltrufes, auch in wissenschaftlicher Hinsicht, das Versorgungs- und das Siechenhaus sind Masteranstalten im wahren Sinne des Wortes. — Und wenn im benachbarten Eussland die Mörderbanden tobten, waren wir es stets zuerst, die den Strom der Auswanderer aufnahmen. — Da zeigt es sich dann, dass der jüdische Gemeinsinn immer Mittel und Wege findet für die Gemeinschaft zu sorgen. Wir sind eben Juden. DIE BEDEUTUNG DES JUE Von Julius R< Unter den mitteleuropäischen Staaten ist Oesterreich nahezu der einzige, in welchem die Matrikelführung noch konfessionell ist. Der Staat betraut die Kultusgemeinden mit der Führung der Standesregister und beeidet die hierfür bestellten Organe, so dass der Matrikelführer öffentlicher Beamter ist und als solcher in seiner Amtsführung, trotzdem er Angestellter der Kultusgemeinde ist, direkt der politischen Behörde, in Wien der k. k. niederösterreichischen Statthaltern, untersteht.* Unter den konfessionellen Matrikelführungen ist die der Kultusgemeinde Wien dem Umfang nach die bedeutendste der ganzen Welt. Sie besorgt nicht bloss die Führung der Standesregister, sondern ist auch ein wichtiger Faktor bei der Evidenzhaltung des Heeres und der Laüdsturmpf lichtigen und dient der politischen Behörden als wichtiger Mitarbeiter ir vielen Fragen des Heimatsrecbtes. Dass sie in vielen Angelegenheiten rein konfessionellen Charakters den Interessen der Kultusgemeinde aufs werktätigste dient, erscheint selbst verständlich. Ueber den Umfang der Agenden des Matrikelamtes mag die Tatsache annähernden Aufschluss geben, dass es jährlich gegen 12 000 Einlaufstücke erledigt. Dass die Statthalterei in Wien und d;e Bezirksbehörden wiederholt die exakte und auf modernen Grundlagen ruhende Arbeit des Amtes besonders lobend anerkannten, mag eine Genugtuung sein im Gedanken daran, dass es das einzige grössere, gleichzeitig jüdische und öffentliche Amt in Oesterreich ist. Die ersten Vorschriften, mit welchen von Staatswegen die Führung von Standesregistern für Juden angeordnet wurden, stammen aus dem Jahr 1784. Freilich war dies eine Art Ghetto-Matrikelführung, denn dei Jude durfte nur die Schreibarbeiten verrichten; seine Register und jedes daraus ausgestellte Dokument unterlagen der Vidierung und Kontrolle teils der Polizeibehörde, teils der katholischen Pfarrämter. Erst mit dem Gesetz vom 10. Juli 1868 wurden die von den Juden in Oesterreich geführten Matriken denen der Katholiken vollständig gleichgestellt, vom Staat als öffentliche Register angesehen iind den aus ihnen ausgefertigten Auszügen die Beweiskraft von Urkunden zuerkannt. DISCHEN MATRIKELAMTES. isenfeld, Wien. Nachdruck verboten. Bis zum Jahr 1892 war es wegen der in den einzelnen Vorortegemeinden Wiens' selbstständig geführten Matrikeln nicht möglich, durch Einheitlichkeit jene Genauigkeit und Verlässlichkeit zu erzielen, die bei der hohen Wichtigkeit der Matrikeln am Platz gewesen wäre. Erst mit der Schaffung von Gross- Wien im Jahre 1892, mit der gleichzeitig* die Zentralisierung der jüdischen Matrikelführung von den Behörden angeordnet wurde, gelang es, dem Amte seine heutige vollauf gewürdigte Bedeutung zu verschaffen. Ich will nicht langwierige statistische Ziffernreihen anführen. Hier sei nur darauf verwiesen, was uns der Vergleich dieser ZifferkoJonnen in Bezug auf Entwicklung des Judentums in sozialer und _ ethische! Hinsicht zu lehren vermag. Die Zahl der jüdischen Gehurten war bis zum Jahr 1900 mit kleinen Variationen in konstantem Steigen begriffen. Von diesem Jahr an sinkt sie von 3228 bis auf 2573 im Jahr 1909 herab. Das bedeutet also eine Abnahme von ungefähr 20 % in den letzten 10 Jahren. Hierbei ist Folgendes bemerkenswert: Die Zahl der unehelichen Geburten ist in diesem Zeitraum um ca. 2—3 % gefallen, so dass sich hieraus eine Abnahme der ehelichen Geburten um nahezu 17 % ergibt. Und hier lehrt uns ein über die Berufe der Kindeseltern angestellter Vergleich, dass gerade der mittlere und die höheren Stände zum Sinken der Geburtsziffern beitragen. Hier sei auch die Tatsache angeführt, dass im Matrikelamt die Anmeldungen von nicht "bis zur Lebensfähigkeit entwickelten Früchten stetig zunehmen.1 Bezüglich der oben angeführten Daten über u"neheliche Geburten sei folgendes bemerkt: Ihre Zahl schwankte in den letzten 20 Jahren zwischen 11 und 14 % aller Geburten, gegenüber einer mehr als doppelt so hohen Ziffer bei den Katholiken. Und selbst dieser Prozentsatz ermässigt sich, vom jüdischen Standpunkt aus betrachtet, dadurch, dass gegen 4 % hiervon aus sogenannten rituellen (galizischen) Ehen stammen. Nach den staatlichen Gesetzen sind diese Kinder als uneheliche zu betrachten. In Galizien wird jedoch diese Art der Eheschliessung, bei der mit Ausserachtlassung aller diesbezüglichen staatlichen Vorschriften nur die Gesetze unserer Religion beobachtet werden,^noch^sehr stark geübt. Solange

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