Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- Heft 8-9 (August-September 1910)
- Article
- Zum achtzigsten Geburtstag Kaiser Franz Josef I.
- Date
- 1910-08-01
- Page
- Seite 475 - 476 (sequence 2)
- Language
- German
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475 Binjamin Segel, Lemberg: Zum achtzigsten Geburtstag Kaiser Franz Josef I. 476 geltend, ohne auch nur um Haaresbreite die strenge Linie zu überschreiten, die seine souveräne Gewalt von dem Selbstbestimmungsrecht der Völker scheidet. * Des Kaisers Regierungsjahre haben die schlimmste Bedrückung der Juden nicht mehr gesehen. Selbst die kurzen Epochen der heftigen, konvulsivischen Reaktion wagten nicht, die volle Wiederherstellung der vormärzlichen Verhältnisse anzustreben. Will man wissen, wie es war, muss man sich die Lage vor 1848 vergegenwärtigen. Dazumal war in den österreichischen Alpenländern den Juden der Aufenthalt gänzlich untersagt. Steiermark, Kärnten und Tirol, das „heilige Land", waren völlig judenrein. 1820 erlaubte man den Juden, die Märkte von Klagenfurt und Graz zu besuchen, aber sofort nach Abschluss des Jahrmarktes mussten sie die Stadt verlassen. Dasselbe galt von Ober- und Niederösterreich, mit Ausnahme Wiens, von dem weiter unten die Rede sein wird. Iii Böhmen und Mähren hatte sich eine liebliche Judengesetzgebung herausgebildet, die an die Weisheit und Humanität des seligen Pharao gemahnte. Dort galt das Gesetz, die natürliche Vermehrung der Juden künstlich zu verhindern. In Böhmen durften nur 8600, in Mähren nur 5400 jüdische Familien leben. Jede Familie hatte ihre Nummer, — gleich wie im Gefängnis jeder Sträfling die seine. Nur der älteste Sprössling jeder Familie durfte einen Hausstand gründen. Wer sich verheiraten wollte, musste den Nachweis führen, dass sein Grossvater nicht mehr lebte und dass er Subsistenzmittel besass; ausserdem musste er für fünf Jahre im voraus die Steuern bezahlen und sich einem Examen — aus der Religion unterziehen. Die biedere Staatsgewalt sorgte mütterlich für das Seelenheil ihrer jüdischen Untertanen. Die Religionsprüfung wurde auf Grund eines besonders zu diesem Zweck angefertigten Lehrbuchs vorgenommen. In der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien durften Juden prinzipiell nicht wohnen. Aber die Prinzipien waren nur dazu da, um durch Ausnahmen aufgehoben oder wenigstens eingeschränkt zu werden. Und so wohnten denn Juden in Wien. Sie zerfielen in drei Klassen. Eine ganz winzige Anzahl meist geadelter Hochfinanziers, „honoratiores" genannt, erhielt auf Grund besonderer Verdienste und — Einnahmen vom Kaiser das Recht, in Wien zu wohnen, verkehrte bei Hof, empfing die Spitzen der Behörden, Erzherzöge und Fürsten in ihren Salons, bei prunkvollen Gastmählern, wo die erlesensten Weinsorten und der frivolste Esprit ausgeschenkt wurde. Starb einer dieser Glücklichen, so ging sein Privilegium nicht ohne weiteres auf seine Erben über, sondern diese mussten sich neue Verdienste erwerben, um „honoriert" werden zu können. Vermochten sie dies nicht, so mussten sie Wien unweigerlich verlassen. Die zweite Klasse bildeten die „Tolerierten", die sogar auf ihre Grabsteine die Inschrift setzen mussten: „Hier liegt der Tolerierte X.Y." Solch ein Tolerierter hatte das Recht, in der Judenstadt zu Wien ein Haus zu besitzen, und nach seinem Tode ging dieses Recht auf seinen Erstgeborenen über, die anderen Kinder und Familienangehörigen mussten die Stadt verlassen. Im Jahr 1847 gab es in Wien 197 Familien dieser Tolerierten. Doch stand einem jeden von ihnen das Recht zu, sich jüdische Diener, Hauslehrer und Angestellte zu halten. Diese bildeten die dritte Klasse der in Wien zugelassenen Juden. Unter dem Vorwand, bei einem Tolerierten im Dienst zu stehen, konnten viele, die in Wien Erwerb suchten, hier, gegen ein der Polizei verabreichtes Trinkgeld, Aufenthalt nehmen. Es wurden zu diesem Zweck seltsame Dienstkategorien ersonnen. Es gab Mesusothanschläger, Fleischaussalzer, Zizithanmacher, Lichtanzünder und dergleichen mehr. Der Staat erzog seine Untertanen zur Treue und Wahrhaftigkeit. Ausserdem konnte der Jude an einem der Stadttore einen Passierschein erwerben, der ihn berechtigte, je nach der Höhe des erlegten Eintrittzolls 3 bis 14 Tage in Wien zu verweilen. Er verliess darauf die Stadt und zog nach einigen Stunden durch ein anderes Tor ein, und wiederholte diese Manipulation solange, bis er seine Geschäfte erledigt hatte. Der Aufenthalt in Wien war auch den sogenannten „Projektenmachern" gestattet; das waren Leute, die an die Regierung eine Eingabe richteten, um ihr den Weg zu einer neuen Steuerquelle zu zeigen. Selbst wenn die projektierte Steuer längst eingeführt war, dauerte es doch eine Unendlichkeit, bis das Projekt durch alle Instanzen der Bureaukratie ging, von allen gehörig beschnüffelt und — abgewiesen wurde. Mittlerweile konnte der Projektenmacher, der ja mit der hohen Regierung in Verbindung stand, unbehelligt in Wien seinen Interessen nachgehen. Findige Köpfe verfielen auf ein eigenartiges Mittel, um sich den Aufenthalt in Wien zu ermöglichen: sie Hessen sich wegen fingierter Schulden pfänden und ins Schuldgefängnis stecken; sie hatten das Recht, den ganzen Tag auf freiem Fuss in der Stadt herumzugehen und ihrem Handel oder Gewerbe obzuliegen, und brauchten nur auf die Nacht in das „Loch" zurückzukehren. So lebten sie, so wandelten sie beglückt. Es waren, wie man sieht, idyllische Verhältnisse, ganz wie heutzutage in Russland.