Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 10 (1910)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1910)
- Article
- Die Märtyrer von Berlin
- Date
- 1910-07-01
- Page
- Seite 433 - 434 (sequence 2)
- Language
- German
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433 B. Samuel: Die Märtyrer von Berlin 434 der Gottheit Christi vornahmen. fAuf demselben Motiv beruht die Beschuldigung wegen Hostienschändung. Diese Beschuldigung scheint nicht zuerst 1408 in . Sogovia aufgetreten zu sein, heute ist sie wohl in ganz Europa völlig erloschen, während der Glaube vom jüdischen Blutgebrauch noch weit verbreitet ist, nicht nur in den dunklen Massen, sondern sogar unter gewissen Klassen der Gebildeten, und jvon Zeit zu Zeit sogar in hochzivilisierten Gegenden zu aufregenden Prozessen Anlass gibt. Wir besitzen leider noch keine kritische Geschichte der Blutbeschuldigungen, noch weniger hat man den Beschuldigungen wegen Hostienschändung gebührende Aufmerksamkeit gewidmet. Aber der psychologisch.3 -Zusammenhang und die Verwandtschaft beider drängt sich auf. Es ist ferner eine merkwürdige Tatsache, dass die Blutbeschuldigung, und in alter Zeit die Anklage wegen Hostienschändung, immer in Zeiten und Gegenden auftritt, die durch den Judenhass Ifohnehin stark aufgeregt sind. In friedlichen Zeiten dagegen und in Gegenden, wo man gerade nicht gegen die Juden aufgebracht ist, scheint die Beschuldigung wie aus dem Bewusstsein der Menschen getilgt. Auf dieser unbestreitbaren Tatsache bauend, könnte ein scharfsinniger Jurist die merkwürdige Annahme konstruieren, dass die schlauen Juden gerade damals und dort, wo die Wogen des Hasses gegen sie hochgehen und ihre Existenz von allen Gefahren bedroht ist, just, wenn das aufgeregte Volk bereit ist, beim geringsten Anlass über sie herzufallen und seine Wut an ihnen auszulassen — den unwiderstehlichen Drang empfinden, Christenkinder zu schlachten, um deren Blut zu allerlei abergläubischem Zauberwerk zu gebrauchen, um dadurch den schon genugsam kochenden Zorn der christlichen Bevölkerung zur Fräserei aufzustacheln, und die Ruhe, die Existenz, ja das Leben ganzer Gemeinden aufs Spiel zu setzen. Wenn dagegen der Hass eingeschlummert ist und kein Verdacht gegen die Juden sich regt, wenn sie ungefährdet ihrem perversen Hang, Kinderblut zu gemessen, willfahren könnten, lassen sie die Gelegenheit ungenützt vorübergehen und verüben keine Missetat. Die vier grossen Blutprozesse, die das letzte Menschenalter gesehen hat, die von Tisza-Eszlar, Xanten, Könitz und Polna, illustrieren schlagend diesen inneren Zusammenhang zwischen Zeitstimmung und Blutbeschuldigung. Wir werden sehen, dass der Berliner Hostienschändigungsprozess von 1510 diesen Zusammenhang nicht minder deutlich hervortreten lässt. Der Hergang dieses Prozesses war folgender: 1 Am 6. Februar 1510 wurde in der Kirche des Dorfes Knoblauch, Havelland, Diözese des Bistum Brandenburg, ein Einbruch verübt. Das Ziborium war gewaltsam geöffnet worden und daraus fehlte eine kupferne vergoldete Monstranz nebst zwei geweihten Hostien in einem Büchslein aus Messing, nach anderen aus vergoldetem Silber. Vor dem erbrochenen Ziborium lag ein Lötkolben und ein Messer, offenbar die Werkzeuge des Kirchenschänders. Am 13. Februar gelangte die Anzeige hiervon an den zu Kölln an der Spree residierenden Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg, der befahl, im ganzen Lande darauf MAX LEVI. FRIEDENAU. August Strindberg. acht zu haben, ob etwa bei Christen oder Juden die gestohlenen Heiligtümer zum Vorschein kämen. Am 15. Februar wurden zu Bernau im Stadtgraben beim Scheunentor einige Stücke von der vermissten Monstranz gefunden, die übrigen zerstreut, teils innerhalb, teils ausserhalb der Mauer. Der Verdacht, den Kirchenraub verübt zu haben, lenkte sich auf einen Bernauer Bürger, den Kesselflicker Paul Fromm, der eines üblen Leumundes genoss und sogar einen Mord auf dem Gewissen gehabt haben soll. Auch hatte man die Einbruchswerkzeuge als sein Eigentum erkannt. Fromm war indessen verschwunden, was den Verdacht gegen ihn nur verstärkte. Am 2. Juni kehrte er nach Bernau zurück, übernachtete im St. Georgen-Hospital vor der Stadt, und am nächsten Morgen, als er sein Haus betrat, wurde er dort von den Stadtdionern verhaftet. In der Untersuchung gestand Fromm sofort ein, ohne dass es der Folterung bedurfte, den Einbruch verübt zu haben. Die beiden konsekrierten Hostien hätte er verzehrt. Nun benachrichtigten die Bernauer von diesem Geständnis den Bischof Hieronymus von Brandenburg, der hier, wo es sich um einen Kirchenraub handelte, nach damaligem Recht der unbestreitbare Gerichtsherr in erster Instanz war. Der Bischof entsandte zur weiteren Untersuchung nach Bernau den Offizial, Stiftshauptmann Heinrich von Botzschitz. Dieser unterwarf am 9. Juni den